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Grup Yorum Konz­ert fand trotz Ein­rei­se­ver­bot der Musiker erfol­gre­ich statt

Der Staat kon­nte die Ein­reise der Band ver­hin­dern, nicht aber das Sin­gen ihrer Lieder
Mehr als 8000 Besucher kamen am Sam­stag zum Konz­ert von Grup Yorum
nach Ober­hausen. Sie ließen sich von Repres­sion und Ter­ror­pro­pa­ganda nicht abschrecken, die dem Auftritt der pop­ulärsten linken türkischen Band vor­ange­gan­gen waren.

Zuvor war den Musik­ern in Istan­bul von der deutschen Botschaft die
Erteilung von Visa ver­weigert wor­den. Gle­ichzeitig teilte man ihnen mit, daß ihnen der Zutritt zum Schen­gen­raum in Zukunft generell unter­sagt sei. Daraufhin gelang es u.a. auch durch den Ein­satz von linken deutschen Abge­ord­neten den öffentlichen Druck so sehr zu steigern, daß die deutsche Botschaft die Visa erteilte.

Am Düs­sel­dor­fer Flughafen am Sam­stag­mor­gen angekom­men, wurde Grup Yorum trotz gültiger Visa die Ein­reise ver­weigert. Diese wur­den für
ungültig erk­lärt. Anwälte wur­den nicht zu ihnen in die Tran­sit­zone
gelassen mit der Begrün­dung, zunächst müsse es einen abschließen­den
Beschluss geben. Nur über Handy gab es die Möglichkeit einer
Kom­mu­nika­tion mit Genossen von dem das Konz­ert ver­anstal­tenden
Köl­ner Migrantenverein.

Erneut ver­suchte man u.a. auch mit Unter­stützung linker Abge­ord­neter
der PDL genü­gend großen öffentlichen Druck aufzubauen. Nach acht
Stun­den wurde endgültig beschlossen die Visa nicht anzuerken­nen und
die Musiker zurück nach Istan­bul in das näch­ste Flugzeug gesetzt. Als
Begrün­dung wurde ange­führt, die Durch­führung des Konz­ertes stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicher­heit und Ord­nung dar, da Grup Yorum ein Sprachrohr der in den Armen­vierteln der großen türkischen Städte stark ver­ankerten rev­o­lu­tionären Partei DHKP sei, die auf der „Ter­rorliste“ der EU stehe und hier wie in der Türkei ver­boten sei.

Wie bei der Welle der Prozesse nach §129b (Unter­stützung einer aus­ländis­chen ter­ror­is­tis­chen Organ­i­sa­tion) üblich wur­den für diese Mut­maßung kein­er­lei Beweise vorgelegt. Es reicht die Behaup­tung der Geheim­di­en­ste, daß jemand in irgen­deiner Weise mit der Partei in Verbindung stehe. Da man weder Wil­lens noch in der Lage ist irgend etwas Konkretes vorzule­gen, das auch nur ent­fernt mit „Ter­ror­is­mus“ zu tun hat, „beweist“ man die Nähe der Genossen aus migrantis­chen Kul­turvere­inen und in diesem Falle der Musiker von Grup Yorum zum Ter­ror­is­mus mit Bele­gen für ihre demokratis­che linke Gesin­nung und ihre poli­tis­che Arbeit gegen Ras­sis­mus, Faschis­mus und impe­ri­al­is­tis­che Kriege. Ganz unverblümt wird grund­sät­zliche Kri­tik am Kap­i­tal­is­mus und seinem höch­sten impe­ri­al­is­tis­chen Sta­dium mit Ter­ror­is­mus gleichgesetzt.

Grup Yorum singt rev­o­lu­tionäre Lieder, prangert Aus­beu­tung an, ent­larvt die ganze Heuchelei der bürg­er­lichen Schein­demokratie, die Unter­drück­ung von Kur­den und anderen Min­der­heiten in der Türkei mit Panz­ern und Schnellfeuergewehren und demask­iert das ange­blich „humane“ an Kolo­nialkriegen im nahen Osten, deren Folge die Zer­störung pro­gres­siver Staaten wie Libyen und Syrien ist und die Machtüber­nahme von mit­te­lal­ter­lichen mon­strösen „islamis­chen“ Ter­ror­grup­pen — im Auf­trag, aus­gerüstet und finanziert von der „west­lichen Wertegemeinschaft“ .

Eine bloße Mei­n­ungsäußerung reicht nach §129b aus für 2 – 6 Jahre Haft
und Lieder mit solcher Mei­n­ung wer­den als „Ter­ror­is­mus“ denun­ziert, ihr Sin­gen als eine „Gefahr für Sicher­heit und Ordnung“.

Das zeigt, daß die Genossen von Grup Yorum eine außeror­dentlich gute
Arbeit leis­ten, denn der Klassen­feind geht nur dann mit aller Härte
vor und läßt nur dann seine demokratis­che lib­erale Maske ganz fallen,
wenn die Gefahr besteht, daß grund­sät­zliche Kri­tik an der Herrschaft
der 1% von bre­iten Massen aufge­grif­fen wird.

Das Ent­lar­vende und das Ver­trauen in die „FDGO“ (Frei­heitlich
demokratis­che Grun­dord­nung) Erschüt­ternde an der Sit­u­a­tion ist,
daß die Vertreter der „west­lichen Wertege­mein­schaft“ die Migranten­vere­ine, denen man Unter­stützung von Ter­ror­is­mus vor­wirft und deren Mit­glieder man rei­hen­weise in den Kerker wirft, keines­falls ver­bi­etet und auch nicht das Konz­ert von Grup Yorum. In diesem Falle näm­lich bestände zum einen die Möglichkeit juris­tis­cher Gegen­maß­nah­men bis zu einer Klage vor dem europäis­chen Gericht­shof, zum anderen — so die tak­tis­che Über­legung der staatlichen Vertreter der Inter­essen der 1% — könne man nicht mehr so leicht ihre poli­tis­che Arbeit überwachen. Linke Grup­pen läßt man gewähren solange sie irrel­e­vant sind und man ver­folgt sie mit völ­lig willkür­licher Repres­sion sobald sie Massene­in­fluß gewin­nen. Dann wird für sie aus einem linken Lied ein Akt des Terrors.

Eine für die Herrschen­den riskante Tak­tik, denn durch solche
willkür­lichen Maß­nah­men gegen pop­uläre Musiker und ent­lar­vende
Repres­sion gegen linke Aktivis­ten gegen Ras­sis­mus wächst die Zahl ihrer Sym­pa­thisan­ten und aktiven Unter­stützer rasch. Zudem stellte sich her­aus, daß man zwar die Ein­reise der Mit­glieder von Grup Yorum ver­hin­dern kon­nte, nicht aber das Konz­ert und das Sin­gen ihrer Lieder vor und mit 8000 Besuchern.

Ein Zeichen wach­sender Unter­stützung stellt auch das Ver­hal­ten der
Ver­ant­wortlichen der Arena in Ober­hausen dar: Vertreter des
Inlands­ge­heim­di­en­stes sprachen bei ihnen vor und set­zten sie unter
Druck den Ver­trag mit dem Migranten­verein zu kündi­gen und so das
Konz­ert zu ver­hin­dern. Man warnte vor Bombe­nan­schlä­gen wie in Paris, unter­stellte Grup Yorum und ihren Besuch­ern ganz direkt ter­ror­is­tis­che Absichten. Darauf ließen sich die Are­naver­ant­wortlichen nicht ein und erk­lärten, sie hät­ten bei den Konz­erten von Grup Yorum in den ver­gan­genen Jahren unter zig­tausenden Besuch­ern bis­lang keinen Bomben­wes­t­en­träger
ent­decken können.

So fand das Konz­ert ohne jeden Zwis­chen­fall vor einem begeis­terten
sol­i­darischen Pub­likum statt — auch ohne die Musiker. Die Lieder wur­den von Schülern der Band vor­ge­tra­gen und sind so pop­ulär, daß sie von den Besuch­ern mit­ge­sun­gen wur­den.

Eben­solches passierte bei einem Auftrittsver­bot von Grup Yorum in der
Türkei: Die Musiker und ihre Schüler verteil­ten sich mit ihren Gui­tar­ren in der Stadt und dieser dezen­trale und von den Bewohn­ern der Vier­tel unter­stütze Auftritt kon­nte selbst von der türkischen Repres­sion­s­maschinerie nicht unter­bun­den werden.

http://www.linkezeitung.de/index.php/inland/veranstaltungen/5169-grup-yorum-konzert-fand-trotz-einreiseverbot-der-musiker-erfolgreich-statt