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Grußadresse an die TeilnehmerInnen des Grup Yorum Konzertes in Oberhausen 2015

Liebe Freundinnen und liebe Freunde,
liebe Genossinnen und liebe Genossen,
wir senden euch alle ganz viele kämpferische und solidarische Grüße!

Das Motto des Grup Yorum-Konzerts am 8. Juni 2013 in Oberhausen lautete: „Eine Stimme und ein Herz gegen den Rassismus!“ Seit November 2011 ist bekannt, dass die Nazi-Killer-Truppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) 10 Menschen hier in Deutschland ermordet hat, davon stammen 8 aus der Türkei. NSU war nicht im Untergrund, sondern befand sich in staatlicher Obhut, d. h., sie konnten ihre Mordspur jahrelang nur durch die BRD ziehen, weil sie von Teilen der Geheimdiensten finanziert und geschützt wurden.

Solche Machenschaften zwischen Staat und Faschisten kennt ihr, türkische Freunde, selber sehr gut aus der Türkei. Zusätzlich seid ihr aber auch hier mit Rassismus konfrontiert, der Euch auf der Straße, im Betrieb und in der Schule immer wieder begegnet und verfolgt.
Das politische Konzert war ein großer Erfolg mit 15.000 BesucherInnen!
Gerade deswegen wurden im vorletzten Sommer 5 Mitglieder der Anatolischen Förderation in der Bundesrepublik und Österreich verhaftet, unter dem Vorwurf, diese kulturelle antifaschistische Veranstaltung maßgeblich organisiert zu haben.

Im Juli dieses Jahres sind 4 von ihnen zu hohen Strafen von dem OLG Stuttgart verurteilt worden:
4 Jahre und 6 Monaten für Özgür Asaln, 5 Jahre und 6 Monate für Sonnur Demiray und jeweils 6 jahre für Yusuf Tas und Muzaffer Dogan.
Alle 4 im letzten Jahr verhafteten GenossInnen sind wegen § 129b („Mitgliedschaft/Unterstützung/Werbung in/für eine terroristische Vereinigung im Ausland“) verurteilt worden.

Zum § 129b
Gerade in der Verfolgung von politischen AktivistInnen spielen Organisierungsdelikte eine wesentliche Rolle: durch die Gesetzgebung muss weder eine sogenannte konkrete Tat noch eine sogenannte illegale Handlung nachgewiesen werden, sondern ausschließlich die Zugehörigkeit zu einer Gruppierung, die entweder als kriminell oder als terroristisch von geheimen Gremien aus der EU oder von Offiziellen des Bundesjustizministeriums eingestuft werden.
Als juristische Waffe dient den Herrschenden dabei der § 129b.

In langjähriger Tradition richtet sich die Verfolgung insbesondere gegen linke migrantische Organisationen, denen PKK-, TKP-ML-, und DHKP-C-Mitgliedschaft vorgeworfen wird.
Hier in der BRD werden türkische und kurdische GenossInnen wegen ihrer politischen Arbeit ( z. B. Organisierung von Konzerten oder Arbeit zu Gefangenen) verhaftet und in Isolationshaft gesteckt. Der ehemalige Inhaftierte Faruk Ereren, bezeichnet das umfassende Isolationsprogramm als „Weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben“. All das hat Ähnlichkeit mit den drakonischen Maßnahmen, denen die Gefangenen aus der RAF vor allem in den siebziger und achtziger Jahren ausgesetzt waren. 9 Weggesperrte aus diesen Zusammenhängen überlebten den Knast nicht.
Die Anklagen gegen türkische und kurdische AktivistInnen basieren häufig auf Foltergeständnissen aus der Türkei. Die Staatsschutzsenate haben durchweg keine Probleme, „Früchte vom vergifteten Baum“, wie es der ehemalige stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum ausdrückte, zu verwerten.

Eingeknastet  nach § 129b waren 40, zur Zeit sind es  zirka 20 Gefangene.
Es gibt aber Widerstand von drinnen und draußen.
Im April und Mai war Gülaferit Ünsal für 54 Tage in einem  Hungerstreik. Nach 54 Tagen konnte sie dank Solidarität von ebenfalls 6 hungerstreikenden §129b-Gefangenen, und von draußen durchsetzen, dass das Mobbing eingestellt wurde und sie freien Zugang von Zeitschriften erhält.
Auch die Gefangenen Sadi Özpolat und Özkan Güzel waren für 43 und 48 Tagen
im Hungerstreik und konnten sich schlussendlich mit ähnlichen Forderungen durchsetzen. 
Weiterhin Schikanen gegen die Gefangene Gülaferit Ünsal
Von 5. – 11. Oktober befand sich Gülaferit Ünsal in einem einwöchigen Warnhungerstreik, um wieder gegen die Zensur zu protestieren, sie erhält aber seit August wiederum unregelmäßig Zeitungen vom Knast.

Ausblick:
Die Forderungen dieser 3 Gefangenen waren und eigentlich „nur“ humanistisch, trotzdem ignorierten und blockierten lange die Knäste und die Justiz ihren Hungerstreik.
Die Frage drängt sich auf, warum das so war.
Diese Haltung der Klassenjustiz ist nur begreifbar, wenn wir uns kurz die Rolle der BRD vergegenwärtigen:

Die Türkei ist ein wichtiger Partner für die BRD und die NATO.
Beide Staaten pflegen enge wirtschaftliche und poli­tis­che Beziehun­gen. Die Türkei gehört zu den größten Abnehmern deutscher Waf­fen­ex­porte. Zusät­zlich hat Deutsch­land 250 Sol­daten und Patriot-Raketen an der türkisch-syrischen Grenze sta­tion­iert.
Kurzum, dieser Staat ist kriegerisch, repressiv, expansiv, also inhuman.
Deswegen werden auch türkische Linke, die diese Partnerschaft bekämpfen, verfolgt, kriminalisiert z. B. durch den § 129b. Kürzlich wurde die progessive Zeitschrift „Yürüyüs“ (Marsch) hier verboten, die selbst in der faschistoiden Türkei frei erhältlich ist. Vor kurzem wurde Grup Yorum die Einreise in die BRD verwehrt.

Die Bundesregierung wird selbst von bürgerlichen Einrichtungen des Rassismus bezichtigt.
Bekannt ist auch, dass sie die rassistische und faschistische Terrorgruppe wie die NSU mit Hilfe von Teilen von Geheimdiensten aufbaute und jahrelang deckte.
Die BRD begreift sich als Nachfolgestaat des „3.Reiches“ und führt als stärkste europäische Macht Kriege mit ihren Verbündeten überall auf der Welt.
Gegen diese geballte Großmacht konnten wir uns durch zahlreiche Aktionen zusammen mit den Gefangenen oft durchsetzen.

Wir müssen aber weiterhin dafür kämpfen, dass ihre Forderungen umgesetzt werden. Zusätzlich müssen wir den Kampf für Freiheit und Befreiung hier und international forcieren.
Solidarität mit den politischen Gefangenen heißt für uns, den Kampf hier im „Herzen der Bestie“ zu führen.

Schluss mit der Folter in der BRD, in der Türkei und überall auf der Welt!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Hoch die internationale Solidarität!