Haftanstalten in Deutschland

In der Regel isoliert
Da es in Deutschland kein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf mehr als eine Stunde Kontakt zu anderen Gefangenen pro Tag gibt, geht es in der Untersuchungshaft oft menschenfeindlich zu
Von Ralf Hutter

Der Haushaltsplan des niedersächsischen Justizministeriums offenbart Interessantes: Großzügig werden Dienstreisen der Führungsebene finanziert. Wie das Ministerium im März in Antworten auf zwei parlamentarische Anfragen aus der oppositionellen CDU dargelegt hat, gab es für eine sechstägige Dienstreise von Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD) und vier weiteren Personen nach Singapur im Februar 2025 neben je 5.000 Euro Flug- und 1.540 Euro Hotelkosten vor Ort knapp 10.000 Euro aus. Bei einer viertägigen Reise einer achtköpfigen Delegation nach Paris im Februar dieses Jahres betrugen die zusätzlichen Kosten mehr als 12.000 Euro. Laut einem DPA-Bericht erklärte die Ministerin am 15. April im Rechtsausschuss des Landtags, in Singapur sei das Geld unter anderem für »Dolmetscher, Fahrtkosten und Mobilfunk« ausgegeben worden, in Paris seien es »mehr als 6.000 Euro für Fahrtkosten vor Ort und mehr als 5.000 Euro für zwei Dolmetscher« gewesen. Auf Anfrage nach Erläuterungen verweist das Ministerium auf die parlamentarischen Antworten von März, in denen zu lesen ist: »Vor Ort entstandene Kosten können einzelnen Personen nicht zugeordnet werden.«

Kein Personal
Während das Ministerium bei Reisen offenbar recht großzügig agiert, fehlen in den landeseigenen Justizvollzugsanstalten (JVA) Gelder in einem Ausmaß, das direkte Auswirkungen auf die Grundrechte der Inhaftierten hat. Man nehme etwa die JVA Hannover, in deren Abteilung für Untersuchungsgefangene es an Personal mangelt.

Die JVA Hannover beherbergt nur Männer und hat in drei Häusern knapp 180 Plätze für die Untersuchungshaft. 2025 nahm sie 840 Untersuchungsgefangene auf. Da die Haft in vielen Fällen etliche Monate dauert, zeigen schon diese Zahlen eine hohe Auslastung der JVA an.

Wer eingeliefert wird, muss seine Kleidung abgeben. Sie wird mittels eines Scanners untersucht. Wenn es ein Wochenende oder Freitag ab spätem Mittag ist, bekommt der Untersuchungsgefangene sie erst am Montag wieder, da sie laut Ministerium »außerhalb der Geschäftszeiten nicht umfassend kontrolliert werden kann«. Bis dahin stehen dem Inhaftierten nur ein Jogginganzug und, »abhängig von den Witterungsverhältnissen«, eine Jacke zur Verfügung. Weitere Kleidung, etwa einen Schlafanzug, kann er erst zu Beginn der Woche beantragen.

Die eine sogenannte Freistunde pro Tag an der frischen Luft, die allen Gefangenen gesetzlich zusteht, muss in Höfen ohne Überdachung zugebracht werden. Wer das nicht will, muss in der Zelle bleiben, da laut Ministerium »das Personal in der Freistunde gebunden ist« und innerhalb der Haftanstalt keine Gefangenen beaufsichtigen kann. Bei Regen oder Kälte werden daher wohl nicht nur einige der frisch eingelieferten Inhaftierten, die keine Wechselkleidung haben, den Aufenthalt in der Zelle vorziehen, sondern auch manche, die schon länger in Untersuchungshaft sitzen, denn Regenbekleidung stellt die JVA nicht zur Verfügung, abgesehen von der erwähnten Jacke mit Kapuze. Unter anderem deshalb ist der zusätzliche sogenannte Zellenaufschluss besonders wichtig, also die Zeiten des Tages, in denen die Zellentüren offenstehen. Die Inhaftierten können dann kochen, duschen, sich gegenseitig besuchen, sich auf den Fluren aufhalten und im Büro ihrer Station oder telefonisch Formalitäten erledigen. Bei den Aufschlusszeiten wirkt sich der Personalmangel am stärksten in grundrechtsrelevanter Hinsicht aus.

Bis August 2024 gab es werktags morgens drei Stunden, mittags anderthalb Stunden und ab dem späten Nachmittag knapp vier Stunden Zellenaufschluss, am Wochenende und an Feiertagen am Nachmittag zwei Stunden weniger. Hinzuzurechnen sind eine oder zwei Stunden Sport sowie ein Gottesdienst pro Woche. Dann wurde der sogenannte Einschluss an Wochenend- und Feiertagen auf 13 Uhr vorverlegt, laut einem Aushang in der JVA »aus organisatorischen Gründen und um Einschränkungen in anderen Bereichen zu vermeiden«. Das Ministerium erklärt dazu, das Personal werde eben anderweitig gebraucht.

Im Januar 2025 wurden – laut Aushang wieder »aus vollzugsorganisatorischen Gründen« – in Haus acht werktags die letzten beiden Stunden Aufschluss gestrichen. Haus acht ist das Haus, das der Aufnahme der Gefangenen dient und relativ großzügige Lebensbedingungen bietet, um sie an die Haft zu gewöhnen. Es umfasst aber nur rund zwei Dutzend Zellen. In den beiden anderen Häusern kam es gleichzeitig zu erheblichen Einschränkungen. »Aus Sicherheitsgründen«, so das Ministerium, sind die über 100 Inhaftierte in Haus drei seitdem für den Aufschluss in drei Schichten eingeteilt und haben somit werktags nur eine Stunde Aufschluss am Vormittag und 70 Minuten am Nachmittag. An Wochenend- und Feiertagen, wo es nachmittags keinen Aufschluss mehr gibt, führt die Schichtregelung dazu, dass ein Teil der Gefangenen ab 10.30 Uhr bis zum nächsten Morgen – also 21,5 Stunden am Stück – in den Zellen sein muss. Zu Ostern ist das an vier Tagen hintereinander der Fall, zu Weihnachten 2025 waren es fünf Tage. In Haus vier gibt es sogar auch werktags nur eine Stunde Aufschluss pro Tag. Die große Mehrzahl der Untersuchungsgefangenen in der JVA Hannover muss also 21 oder sogar 22 Stunden pro Tag in der Zelle verbringen.

Sonderbedingungen der U-Haft
Dabei ist zu bedenken, dass in der Untersuchungshaft Sonderbedingungen gelten. Sie darf wegen Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr gerichtlich angeordnet werden. Die Betroffenen sind entweder noch gar nicht oder nicht rechtskräftig verurteilt. Von Ausnahmen abgesehen muss die Untersuchungshaft nach sechs Monaten aufgehoben werden, wenn es bis dahin nicht zu einer ersten Gerichtsverhandlung gekommen ist. Sie kann allerdings länger andauern, wenn das Gerichtsverfahren angelaufen ist oder der Inhaftierte in mehreren Instanzen gegen seine Verurteilung vorgeht.

Unabhängig vom Haftgrund gilt für Untersuchungsgefangene eine gravierende Kommunikationseinschränkung, die Strafgefangene nicht betrifft: Ein- und ausgehende Briefe werden bei Gericht gelesen, Telefonate dürfen nicht empfangen werden, und anzurufende Nummern müssen gerichtlich freigegeben werden, was etliche Wochen dauern kann. Nur die Kommunikation mit dem Rechtsbeistand ist davon ausgenommen. Das alles ergibt eigentlich keinen Sinn, wenn der Haftgrund Flucht- oder Wiederholungsgefahr ist, da diese Gefahren durch die Haft in den allermeisten Fällen ausgeräumt sein dürften. Diese Regelung sorgt jedenfalls für etliche Härten für die Betroffenen.

Eine davon: Da die Untersuchungshaft oft unerwartet kommt, haben die Inhaftierten meist kein oder nur wenig Geld bei sich. An Geld zu gelangen ist aufgrund der Kommunikationsbeschränkungen aber schwierig. Der Einkauf von Lebensmitteln, Tabak, Körperpflegeprodukten und Haushaltsartikeln ist zudem – zumindest in Hannover – nur alle zwei Wochen zu festen Terminen möglich. Wer so einen Termin verpasst, ist von solchen Produkten eventuell etliche Wochen lang abgeschnitten. Manche Insassen verschulden sich bei Mitgefangenen, die ihnen in dieser Zeit zu Wucherbedingungen Tabak verkaufen.

Bestimmte Fernseh-, Radio- und DVD-Spieler-Modelle dürfen von außen ins Gefängnis gebracht werden (was für Lebensmittel und Tabak nicht gilt) oder bei einem für Gefängnisse zugelassenen Versandunternehmen gekauft werden. Das aber scheidet für etliche Inhaftierte allein schon deshalb aus, weil sie schlicht kein Geld haben. Ein häufiger Haftgrund ist Fluchtgefahr, die vor allem bei Ausländern und Wohnungslosen angenommen wird.

Ein Telefon für 100 Gefangene
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Zu diesen grundsätzlichen Erschwernissen, die die Isolation verstärken, kommen in der JVA Hannover weitere hinzu. So gibt es zwar eine Gefängnisbibliothek, und die umfasst auch einige fremdsprachige Bücher (und DVDs), aber eine gezielte Medienrecherche ist nicht möglich. Pro Haus steht nur ein Computer zur Verfügung, in dem die Bücherliste eingesehen werden kann, aber »aus Sicherheitsgründen verfügt das Gerät nicht über externes Zubehör wie eine Tastatur«, wie das Ministerium mitteilt. Das bedeutet, die Inhaftierten können die Suchfunktion nicht nutzen, sondern müssen mit der Maus durch die Liste von mehr als 9.000 Büchern scrollen. Alternativ sollen sie die Möglichkeit haben, die ganze Liste gedruckt ausgehändigt zu bekommen. Zum Computer haben sie nur in den Aufschlusszeiten Zugang, dann sind auch die Listen der käuflichen Produkte sowie die Anstaltsordnung und andere Dokumente einsehbar. Wenn Dutzende Gefangene nur an ein oder zwei Stunden pro Tag Zugang zu einem einzigen Computer haben, der all diese Informationen bereithält, liegt auf der Hand, dass nicht alle den Computer nutzen können.

Noch schwerwiegender ist die Zeitnot bezüglich des Telefonierens. Auch dafür gibt es pro Haus – also in Haus 3 für über 100 Gefangene – nur ein Gerät. Da es keine Höchstdauer für Telefonate gibt, ist offensichtlich, dass sich immer wieder Inhaftierte vergeblich in die Telefonschlange stellen werden. Die erwähnte Schichtregelung in Haus drei, die die Mehrzahl aller Hannoveraner Untersuchungsgefangene betrifft, erschwert die telefonische Kommunikation zusätzlich. Die erste Gruppe hat werktags von sechs bis sieben Uhr und von 16.10 bis 17.20 Uhr Aufschluss. Sie kann also am Nachmittag eventuell eine Anwaltskanzlei erreichen. Die zweite Gruppe, die jeweils eine Stunde später Aufschluss hat, kann hingegen zu gar keinen normalen Geschäftszeiten telefonieren.

»Im Einzelfall und auf Antrag«, so das Ministerium, kann ein dringendes Telefonat auch über ein Diensttelefon oder zu Einschlusszeiten geführt werden. Dafür dürften vor allem die Sozialarbeiterinnen zuständig sein. Sie helfen bei wichtigen Angelegenheiten, die die Außenwelt betreffen. Allerdings kommen auf die fast 180 Untersuchungshaftplätze nur 3,25 Vollzeitstellen für die Sozialarbeit. Spätestens, wenn eine der betreffenden Arbeitskräfte krankheits- oder urlaubsbedingt abwesend ist, erscheint eine angemessene Betreuung der Gefangenen nicht mehr gewährleistet. Zudem erscheint es zweifelhaft, dass das knapp bemessene Personal Telefonate mit Bekannten oder Verwandten, die mangels Zugang zum einzigen standardmäßig nutzbaren Telefon nicht geführt werden können, als so dringend ansieht, dass es sie im eigenen Büro ermöglicht.

Da die Inhaftierten in der Aufschlusszeit auch duschen (was sie übrigens in der Sportstunde nicht können) und Formalitäten erledigen (Anträge stellen, Bücher oder Post abholen und dergleichen), und sich dafür auch einmal in eine Warteschlange stellen müssen, kann sich die absurde Situation ergeben, dass Menschen, die fast den ganzen Tag zu Untätigkeit gezwungen sind, während der Aufschlusszeiten in Hektik verfallen. Dazu gehört auch, dass zwar die Möglichkeit besteht, sich während des Aufschlusses selbst zu bekochen, für zwanzig Gefangene aber nur ein Herd mit vier Kochplatten und einem Backofen zur Verfügung steht.

Nur eine Kann-Bestimmung
Doch selbst die Ausnutzung der gewährten Aufenthalte außerhalb der Zelle stößt auf Hindernisse. Die Freistunde ist am Wochenende und an Feiertagen um acht Uhr. Vorher geweckt wird aber niemand. Wer keinen Wecker hat – was mit den erwähnten Geldproblemen zu tun haben kann –, ist eventuell nicht rechtzeitig wach und hat dann nach Öffnung der Zelle nur wenige Minuten, um sie zu verlassen. Für ein Frühstück oder die Morgentoilette bleibt so keine Zeit. Es ist auch wenig reizvoll, gleich nach dem Aufstehen bei schlechtem Wetter eine Stunde draußen zu sein, ohne die Möglichkeit zu haben, vorzeitig reinzugehen. Hinzu kommt: »Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Nahrungsmittel mit in die Freistunde zu nehmen«, wie das Ministerium mitteilt. Dementsprechend verzichten manche Gefangene auf den frühen Hofgang. Ein ähnliches Problem stellt sich werktags, wenn die erwähnte erste Schicht ab sechs Uhr und die zweite ab sieben Uhr Aufschluss hat. Wer dann nicht sofort aufsteht, hat noch weniger Zeit für Erledigungen und ein bisschen Bewegung.

In Hannover kommt es immer wieder zu Regelverstößen durch Untersuchungsgefangene, die mit der Isolation zusammenhängen. Manche randalieren in ihrer Zelle, andere besorgen sich Drogen oder ein Mobiltelefon – der Schmuggel blüht. Die Strafen dafür: Betroffene dürfen eine Woche lang die Zelle nur für die Freistunde (und gelegentliches Duschen getrennt von den anderen) verlassen, oder sie werden, bedeutend härter, in einen besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände gesteckt. Im Jahr 2025 wurde in der Untersuchungshaft der JVA Hannover in 13 Fällen die getrennte Unterbringung während der Freizeit angeordnet. Zusätzlich wurde in Straf- und Untersuchungshaft zusammengenommen 130mal ein Gefangener in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht.

Dass die Rechte von Inhaftierten aufgrund von Personalmangel beschnitten werden, ist laut Manuel Matzke in Deutschland Alltag. Der Bundessprecher der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation hat selbst Hafterfahrung und hilft nun zusammen mit weiteren solidarischen Menschen Gefangenen, die für ihre Rechte kämpfen.

»Bei Personalausfällen werden als erstes die Aufschlusszeiten reduziert«, so Matzkes Erfahrung. Dafür sei nicht einmal ein Beschluss der Anstaltsleitung nötig, denn das könne temporär in jedem Haus einer Justizvollzugsanstalt (JVA) eigenständig geregelt werden. »Aufschluss ist eine Kann-Bestimmung, es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür«, hält Matzke fest. Gesetzlich festgelegt ist nur, dass Gefangene pro Tag eine Stunde ins Freie dürfen.

Der Gewerkschafter nennt eine weitere Rechtseinschränkung, die ihm hin und wieder begegne: »Mir liegt ein Fall vor, wo der Lockerungsplan für einen Gefangenen begleiteten Ausgang aus der JVA vorsieht. Aber als er danach gefragt hat, wurde ihm gesagt, das könne aufgrund von Personalmangel nicht umgesetzt werden.« Der Fall betreffe die JVA im hessischen Limburg. Hessens Justizministerium teilt dazu mit: »Sind die Eignung in der Persönlichkeit des Gefangenen sowie die vollzuglichen Voraussetzungen gegeben, wird die behördeninterne Umsetzung geprüft. Die Justizvollzugsanstalt Limburg ist grundsätzlich in der Lage, begleitete Ausgänge zu ermöglichen.« Das ist also keine Bejahung der Frage, ob die JVA aktuell jedem Gefangenen, der ein Recht darauf hat, begleiteten Ausgang ermöglichen kann.

In Deutschland sind die konkreten Strafvollzugsbedingungen in Ländergesetzen geregelt, es gibt aber auch das bundesweite Strafvollzugsgesetz, das Vorgaben macht. Einzelhaft, Absonderung genannt, ist dort nur für Menschen vorgesehen, bei denen bestimmte Gründe vorliegen, etwa die Gefahr von Flucht oder Gewalt gegen sich selbst oder andere Menschen. Wenn die »Absonderung« mehr als drei Monate pro Jahr anhalten soll, muss das Landesjustizministerium zustimmen. »In einigen Bundesländern muss das Ministerium schon bei einer kürzeren Dauer pro Jahr zustimmen«, hält die Fachanwältin für Strafrecht Stefanie Siriu aus Wuppertal fest. »In Nordrhein-Westfalen sind es 30 Tage. Länger als 24 Stunden am Stück ist die Absonderung laut Gesetz nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer in der Person des Gefangenen liegenden Gefahr unerlässlich ist.« Siriu fügt hinzu: »Je länger die Einzelhaft andauert, desto mehr muss bei der Rechtsgüterabwägung die Dauer als Belastung für den Gefangenen gewertet werden, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Einzelhaft nicht weiter genehmigt wird.« Schließlich könne eine lange Absonderung das Grundrecht des Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigen.

In bezug auf den einzelnen ist eine langfristige Absonderung also verboten oder zumindest stark erschwert. Da es aber, abgesehen von der einen Stunde pro Tag an der frischen Luft, keinen gesetzlichen Anspruch auf Zeit außerhalb der Zelle gibt, kann sich eine – auch langfristige – Isolierung daraus ergeben, dass aufgrund von Personalmangel alle Inhaftierten außer der Hofstunde (fast) den ganzen Tag in ihren Zellen bleiben müssen.

Wenn so ein Zustand eintrete, würde ihn das wundern, sagt René Müller auf Anfrage. »Die Landesjustizministerien sind darauf bedacht, die Grundrechte zu gewährleisten«, meint der Vorsitzende des Bundesverbands der Strafvollzugsbediensteten (BSBD). Über die Zustände in der JVA Hannover wisse er nichts, aber wenn dort wirklich an Wochenend- und Feiertagen in der Untersuchungshaft ab 13 Uhr bis zum nächsten Morgen die Zellen verschlossen bleiben, sei das ungewöhnlich. Tatsächlich betrifft es einen Teil der Gefangenen schon ab 10.30 Uhr.

2.000 unbesetzte Stellen
Müller bestätigt aber das strukturelle Problem des Personalmangels: »Ich bin seit 2016 Bundesvorsitzender, und seitdem sind 2.000 Stellen im Strafvollzug unbesetzt.« Der Beruf beziehungsweise die Bezahlung seien nicht attraktiv genug, und in den letzten Jahren seien neue Aufgaben dazugekommen, etwa die Betreuung von sogenannten Gefährdern, die dauerhaft abgesondert werden müssten.

Im Januar hielt Brandenburgs Landtag eine Anhörung zu den Arbeitsbedingungen in den dortigen Justizvollzugsanstalten ab. Da sprach der BSBD von einer erheblichen Personalnot, weshalb ständig in Notbesetzungen gearbeitet werde. Die offiziellen Personalzahlen seien geschönt. Müller weist darauf hin, dass Aufschluss im Interesse der JVA sei. Zum einen können die Inhaftierten dann Formalitäten selbst erledigen, das Personal muss damit also nicht zu jedem einzelnen kommen. Zum anderen steigert der Aufschluss das Wohlbefinden, was problematischem Verhalten vorbeugen kann.

Doch offenbar lassen die Ressourcen der Justiz das nicht zu. Auch in der überwiegend der Untersuchungshaft dienenden JVA Limburg haben die Inhaftierten laut Hessens Justizministerium zusätzlich zur Freistunde täglich nur eine weitere Stunde »Freizeit« plus werktags eine Stunde Sport. Und es gelten weitere Einschränkungen, wie das Ministerium mitteilt: Da der Sport von Angehörigen des normalen Wachpersonals mit entsprechender Zusatzqualifikation beaufsichtigt werde, für das Personal aber andere Aufgaben Priorität hätten, seien im Jahr 2025 »insbesondere in der Haupturlaubszeit (Juni, Juli, August)« Sportstunden ausgefallen. Gerade im Sommer waren die Gefangenen also wiederholt nicht nur 21, sondern 22 Stunden pro Tag in ihren Zellen eingeschlossen.

Politisch motivierte Repression
Ähnliches berichtete die Kampagne »Wir sind alle Antifa« über das halbe Dutzend Untersuchungsgefangene des sogenannten Budapest-Komplexes. Sie sind in Düsseldorf angeklagt, weil sie 2023 in Budapest an Angriffen auf Teilnehmende einer Demonstration, bei der die Verbrechen der Naziwehrmacht verherrlicht wurden, beteiligt gewesen sein sollen, kamen aber in verschiedenen Bundesländern in Untersuchungshaft.

In der JVA Bielefeld-Brackwede sind »viele Freizeit- und Sportangebote nur für Männer, und die in der Frauenabteilung Inhaftierten können beispielsweise keinen Sport auf dem Hof machen. Nur einmal wöchentlich gibt es Aufschluss auf der Station, der aber oft ausfällt.« So heißt es in einem Artikel der Kampagne »Wir sind alle Antifa«, der in der Zeitung der Roten Hilfe zum Tag der politischen Gefangenen am 18. März erschienen ist.

Über die brandenburgische JVA Luckau-Duben ist dort zu lesen: »Bis auf den eineinhalbstündigen Aufschluss und den einstündigen Hofgang musste Emmi die Tage allein in der Zelle verbringen. In den ersten Monaten wurden Briefe und Zeichnungen willkürlich beschlagnahmt, weil Parolen wie ›Free Emmi‹ oder Antifa-Logos als ›extremistisch‹ eingestuft wurden. Dass sie einer Mitgefangenen mit schlechten Deutschkenntnissen beim Formulieren eines Briefes half, wurde als Umgehung der Postkontrolle gedeutet und mit dem Ausschluss von allen sozialen Aktivitäten bestraft.«

Der in der sächsischen Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen Inhaftierte namens Moritz hatte demnach »täglich zwei bis drei Stunden Aufschluss sowie eine Stunde Hofgang«. Allerdings seien ihm bestellte Zeitungen gar nicht und von draußen geschickte Briefmarken nur in Kopie, also unbenutzbar, ausgehändigt worden. Da Besuche und Telefonate vom Landeskriminalamt überwacht werden sollten (normalerweise macht das das Gefängnispersonal), seien sie oft ausgefallen, »weil die LKA-Beamten nicht kamen oder Moritz’ Kontakte wegen angeblichen Personalmangels dauerhaft beschränkten«.

Die Berichte zeigen, dass Isolation und Bewegungsmangel von Untersuchungsgefangenen bisweilen durch – offenbar politisch motivierte – Einzelfallmaßnahmen noch vergrößert werden. Generell ist vielerorts ein Ausmaß erreicht, das mit der grundgesetzlich verbrieften Menschenwürde unvereinbar erscheint.

https://www.jungewelt.de/artikel/523645.haftanstalten-in-deutschland-in-der-regel-isoliert.html