Haftantritt der Verurteilten im mg-Prozess

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang Juli das Urteil gegen Axel, Florian und Oliver bestätigt. Die drei im Oktober 2009 zu drei und dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Antimilitaristen haben ihre Ladung zum Haftantritt nach Berlin-Hakenfelde erhalten.
„Wir haben mit dieser Entscheidung gerechnet. Noch nie wurde ein politisches Urteil des Berliner Kammergerichts vom BGH aufgehoben.“ so Arthur Schüler vom Solidaritätsbündnis für die Einstellung der §129-Verfahren (einstellung.so36.net).

 Überraschend kommt jedoch der schnelle Haftantritt für die drei Antimilitaristen. Glaubt man einem Interview in der Jungen Welt ( http://www.jungewelt.de/2011/07-07/103.php) mussten sie schon letzten Freitag mussten sie ihre Haft antreten, ein Aufschub war nicht mehr möglich.

Die Verurteilung erfolgte nach §129 StGB, der die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt. Der Paragraf gehört wie die §§129a und 129b zum politischen Strafrecht der BRD und ermöglicht eine Verurteilung auch ohne konkrete Tatbeteiligung. Menschenrechtsorganisationen und Politiker aus SPD (Jusos), Grüne (Hans-Christian Ströbele) und Linke (Ulla Jelpke) fordern deshalb die Abschaffung dieser Paragrafen. Die Rechtsanwälte der Angeklagten hatten den Indizien-Prozess wiederholt als unfair charakterisiert und deshalb auf ihre Plädoyers verzichtet.
Oliver R., einer der drei Betroffenen, äußert sich anlässlich der BGH-Entscheidung: „Widerstand, der sich gegen die Gewalt des Krieges, die Kriegswirtschaft sowie das Militär richtet, um eine Situation der Besatzung, die Ermordung von Zivilisten und Zivilistinnen und die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen zu unterbinden, bleibt nach wie vor legitim.“

Arthur Schüler kritisiert die deutsche Rechtsprechung als doppelzüngig: „Während durch ein Bombardement auf Tankwagen in Kundus im September 2009 etwa 140 Menschen starben – und die Verfahren gegen den verantwortlichen Bundeswehr-Oberst Georg Klein eingestellt wurden –, müssen Kriegsgegner mehrjährige Haftstrafen absitzen, die durch eine konkrete Abrüstungsinitiative Kriegsgerät unschädlich machen wollten.“

Über 1,5 Jahre benötigte der Bundesgerichtshof (BGH), um in der Revision das Urteil wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW und angeblicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) gegen Axel, Florian und Oliver zu bestätigen. Damit ist das Urteil des einjährigen Staatsschutzprozesses mit Haftstrafen in Höhe von 3 bzw. 3,5 Jahren rechtskräftig.
Das 10-seitige Beschluss ( http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12290&nr=56653&pos=1&anz=652) rügt das verurteilende Kammergericht wegen Verletzung seiner Aufklärungspflicht, als auch die BAW, als die oberste Staatsanwaltschaft, wegen eines Organisations­verschuldens. Die VerteidigerInnen versucht der BGH als unfähig hinzustellen und diskreditiert damit die aufwändige und anstrengende Arbeit der Verteidigung von fast vier Jahren.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. ( http://www.rote-hilfe.de/presse/ bundesvorstand/91-rote-hilfe-protestiert-gegen-bgh-entscheidung-und-fordert-zu-solidarit%C3%A4t-mit-axel,-florian-und-oliver-auf.html) kommentiert das Urteil folgendermaßen: „Linke, antimilitaristische Politik ist nicht kriminell, sondern notwendig!“

Um euch eingehender über das §129-Verfahren zu informieren, kann das Büchlein „Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen“, ISBN 978-3-942885-00-3 wärmstens empfohlen werden. Darin beleuchtet das Solidaritätsbündnis das jahrelange §129-Verfahren, die Ermittlungen und den Prozess und reflektieren gleichzeitig ihre Arbeit. Ein Muss für alle, die sich im Antirepressionsspektrum engagieren!

Das Einstellungsbündnis bittet weiterhin um Geldspenden für anstehende Rechtsmittel und Haft auf eines der beiden folgenden Konten:
Thomas Herzog, Postbank Essen, Konto-Nr.: 577 701 432, BLZ: 360 100 43, Verwendungszweck: Sonderkonto, IBAN: DE46 3601 0043 0577 7014 32, BIC: PBNKDEFF
Rote Hilfe e.V., GLS-Bank, Konto-Nr.: 4007 238 317, BLZ: 430 609 67, Verwendungszweck: Repression 31.7.2007, IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17, BIC: GENODEM1GLS

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