Am 02. Nov kommt es am Amtsgericht Hannover zur Hauptverhandlung gegen Aktivist*innen, welche Einspruch gegen Bußgeldbescheide eingelegt haben.
Ihnen wird vorgeworfen, am 11.04. auf der Limmerstraße in Hannover bei einer spontanen Kundgebung gegen die Corona-Allgemein-Verfügung verstoßen zu haben. Die Genoss*innen demonstrierten mit mund-Nase-Schutz, in Zweiergrüppchen mit Mindestabstand von bis zu 3 Metren und wurden dann von einem Großaufgebot der Polizei zusammengekesselt.
Da das Versammlungsverbot verfassungswidrig war und die einzigen Menschen, die sich in der Situation rücksichtslos verhalten haben, Polizist*innen waren, wollen die meisten Betroffenen keine Strafe zahlen, sondern wehren sich dagegen vor Gericht.
Für den Fall, dass aufgrund der Corona-Situation nur eine beschränkte Anzahl Personen mit ins Amtsgericht dürfen, freuen die Genoss*innen sich über Unterstützung vor dem Amtsgericht.
Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, 9:30 Uhr, Saal 2170, Altbau und 9:25 Uhr Saal 3014
https://rotehilfehannover.systemausfall.org/node/226