mus.pflicht

HH: Nach dem Urteil weiterhin Solidarität mit Musa Asoglu

Musa wurde am 6.2.19 in einem §129b-Prozeß (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) vor dem OLG zu 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt

Das Urteil
Für uns und auch für Musa kommt das bisher höchste „Urteil“ in einem §129-Verfahren nicht überraschend. so schreibt Musa:
„Da die Verurteilung schon feststeht und ihre Funktion auf das „Mitmachen bei diesem Justiztheater“ reduziert ist, hat die Verteidigung im Prozess für uns keine positive Bedeutung. .. ,
Alles ist in den § 129b-Verfahren schon standardisiert und wirkt wie abgesprochen:
Bei „PKK“-Prozessen:
keine Trennscheibe bei Anwaltsbesuchen. Isolation 3 – 6 Monate. 2,5 – 3 Jahre Haft.
Bei „DHKP-C“-Prozessen:
Anwaltsbesuche mit Trennscheibe. Isolation bis zum Ende der Revision so bis um die 3 Jahre. Urteile bis zu 6 Jahren und 9 Monaten.
Darauf zu reagieren, ist nicht eine juristische, sondern eher eine politische Option.“
Musa wurde wegen Mitgliedschaft in der „DHKP-C“ verurteilt: Er ist für Aktivitäten wie die Organisierung von Grup Yorum Konzerten, Kundgebungen, Schulungen und Demonstrationen, Gründung von Vereinen eingesperrt worden..
Damit werden alle diese politischen Tätigkeiten einer politisch-militärischen Organisation wie der „DHKP-C“ zugeordnet. Alle Tätigkeiten einem bewaffneten Zusammenhang zuzuordnen, ist nichts Neues in der Widerstandsbekämpfung.
Das Bundesjustizministerium und die EU haben die „DHKP-C“ auf die „Terrorlisten“ gesetzt.
Isolation
Seit seiner Verhaftung befand er sich über 20 Monate in Totalisolation. Dass die Isolationsfolter seit Mitte September 2018 teilweise aufgehoben wurde, ist auch ein Erfolg unser Öffentlichkeitsarbeit!
Es existieren aber weiterhin Sonderhaftbedingungen für Musa. So wird ihm z.B. der Kontakt zu den ebenfalls wegen §129b-Inhaftierten Mahmut Kaya und Erdal Gökoglu untersagt oder erhält die „Yürüyüs“ nicht .
Auch bei anderen § 129b-Verfahren gibt es ähnliche Isolation. Schon vor 40 Jahren wurde die Isolationsfolter (weisse Folter) vor allem gegen Gefangene aus der RAF angewendet.
Auslieferung
Darüber hinaus Musa droht die Auslieferung an die USA
Bereits 2014 stellten die USA ein Kopfgeld in Höhe von jeweils 3 Mio. Dollar auf Musa Aşoğlu und zwei weitere Personen aus, denen Führungspositionen innerhalb der DHKP-C unterstellt wurden. Die USA gerieten 2013 ins Visier der DHKP-C, die die US-Botschaft in Ankara und das US-Konsulat in Istanbul militant angriffen.
Da diese Aktionen gegen US-Einrichtungen bewußt vom OLG HH nicht thematisiert werden, besteht die Befürchtung, dass Musa nach der Verbüßung seiner Haft in die USA ausgeliefert wird.
Klassenjustiz
Der Prozess gegen Musa Aşoğlu war ein politischer Prozess, das Urteil gegen ihn ist ein politisches Urteil. Folgerichtig wird er auch nicht für seine „Taten“, sondern für seiner politischen Identität verurteilt. Nicht der unterdrückerische türkische Staat wird angeklagt, sondern diejenigen, die diesen Terror bekämpfen. Nicht der deutsche Staat mit seiner Militärmaschinerie, die in Europa, Afrika und Asien gegen die Bevölkerung wütet wird angeklagt, sondern diejenigen welche diese terroristischen Angriffe bekämpfen.
Solidarität
Der Saal war während der  Urteilsverkündung gegen Musa voll besetzt mit solidarischen GenossInnen. Als dieser von Justizbullen in den Gerichtssaal geführt wurde, ertönten in deutscher und in türkischer Sprache Parolen: „Hoch die internationale Solidarität“, „Freiheit für alle politischen Gefangen“, „Revolutionär zu sein ist kein Verbrechen“.

Freiheit für Musa Aşoğlu!
Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit!

Kundgebung am Haupteingang des Knastes Holstenglacis
am Montag, den 25.2.19
15:00Uhr

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg