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Hungerstreik in der „Asylbewerberunterkunft“ in Mannheim

Seit nunmehr 26 Tagen befindet sich der Flüchtling D. B. Q. im Hungerstreik.

Er hat ein Bleiberecht nach § 25, 2 des Ausländergesetzes und damit auch ein Recht auf Familienzusammenführung erlangt. Seine Frau und seine drei Kinder im Alter von acht, sechs und drei Jahren leben gegenwärtig in Amman (Jordanien). Die Familie hat schon vor mehreren Monaten einen Antrag auf Familien-Zusammenführung gestellt. Die zuständigen Behörden aber haben bislang überhaupt nicht reagiert.

Herr Q. kämpft mit seinem Hungerstreik in der Asylbewerberunterkunft (Lager) in Mannheim – Neckarstadt-West für ein Zusammenleben mit seiner Familie in Deutschland.
Seit mittlerweile fast 4 Wochen trinkt Herr Q. ausschließlich Wasser, er lehnt jegliche Nahrungs-, Vitamin – und Mineralaufnahme ab, bis seine Familie hier ist.

Die in der Unterkunft Beschäftigten der beiden kirchlichen Organisationen Diakonie und Caritas sind von Beginn an über den Hungerstreik informiert gewesen, unterstützen aber den Flüchtling in keiner Weise bei seinem legitimen Anliegen. Stattdessen wurde versucht, ihn schon zu Beginn des Hungerstreiks zwangsweise in die Psychiatrie einzuweisen!

Am 16. Juni wurde von einem Arzt seines Vertrauens eindeutig festgestellt, dass sich Herr Q. aus freiem Willen für die Fortsetzung des Hungerstreiks entschieden hat und jegliche Zwangsmaßnahmen ablehnt.
An diesem Tag wurde eine Besuchsregelung für Vertrauenspersonen von Herrn Q. vereinbart. Hierbei waren anwesend eine Caritas-Vertreterin, Heimpersonal sowie anwesende Polizeibeamte.

Diese Regelung wurde jedoch am 17.06.2012 von Angestellten einer im Lager tätigen Security-
Firma gebrochen: Besucher-Innen, die Herrn Q. auf seinen ausdrücklichen Wunsch besuchen wollten, wurde der Zugang verwehrt. Dieses Verhalten ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch inhuman.

Der von Unterstützer-Innen des Hungerstreikenden verständigte Arzt, der das Vertrauen von Herrn Q. genießt, hat festgestellt, dass sein Gesundheitszustand sehr geschwächt ist und gefordert, dass der Zugang von Personen seines Vertrauens unbedingt zu gewährleisten sei.
Wir sind empört über das Verhalten der für die Gesundheit und das Leben der im Asylbewerberheim zuständigen Institutionen und fordern insbesondere freien und ungehinderten Zugang zu Herrn Q. . Strafrechtliche Maßnahmen gegen die Betreiber des Lagers und gegen die dort im Einsatz befindlichen Security- Angestellten werden erwogen.

Wir fordern vor allem die Ausländerbehörde Mannheim aus humanitären Gründen dazu auf, die Forderung des Hungerstreikenden unverzüglich zu erfüllen und die Familie nach Deutschland einreisen zu lassen. Erst danach wird Herr Q. seinen Hungerstreik beenden, wie er uns schon mehrmals und auch heute glaubhaft erklärte .

Weitere Infos vom 20.06.2012:

Der Arzt des Vertrauens von Herrn Q., der sich bereits seit fast vier Wochen (27 Tage) im Hungerstreik befindet und andere Personen die ihn besuchen wollen werden zunehmend vom Sicherheitspersonal der Asylbew.unterkunft schikaniert und daran gehindert Herrn Q. zu besuchen.

Am 18. Juni um 21 Uhr wollte ein Arzt, der bereits zweimal Herrn Q. ärztlich betreut hatte, ihn erneut aufsuchen.

Eine Stunde lang bemühten sich Arzt und Unterstützer_Innen gemeinsam die vier Polizisten und die zwei Angestellten des Securitypersonals davon zu überzeugen, dass auch der Hungerstreikende selbstverständlich das Recht auf freie Arztwahl hat. Die Polizisten versuchten ihr Vorgehen damit zu rechtfertigen, indem sie sich auf die Dienstanweisung beriefen. Das Securitypersonal erklärte zu unserem Erstaunen, dass der Arzt Hausverbot hätte, ohne dies zu begründen. Das sei eine Anordnung ihrer Vorgesetzten. Der Hungerstreikende sagte dem Arzt über Telefonkontakt, dass er von ihm besucht werden wolle. Die Polizisten gingen zweimal in das Zimmer des Hungerstreikenden um ihm zu sagen, dass dies nicht möglich sei. Herr Q. beharrte darauf Besuch von seinem Arzt zu bekommen. Nach längeren Unterredungen kam dann der Hungerstreikende auf Krücken und von zwei weiteren Bewohnern gestützt durch das Drehkreuz der Unterkunft nach draußen in die Toreinfahrt.

Arzt, Unterstützer und Bewohner äußerten ihre Empörung und Unverständnis über die entwürdigenden Behandlungsbedingungen.

Schon am Morgen war das legitime Besuchsrecht durch das Securitypersonal blockiert worden. Die Situation war folgende: Ein Journalist des SWR wollte um 11 Uhr ein Interview mit Herrn Q. in der Unterkunft führen. Dabei wollte der Hungerstreikende das Ziel seines Hungerstreiks und die Bedingungen für den Abbruch desselben öffentlich machen. Sowohl zwei Unterstützern als auch dem Journalisten wurde der Zutritt verwehrt.

Wir können diese empörenden Schikanen der für die Unterkunft zuständigen Behörden und Sicherheitsdienste nicht mehr akzeptieren und fordern freien und ungehinderten Zugang aller Menschen, die das Vertrauen des Hungerstreikenden genießen.

Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim und Legal Team Mannheim-Heidelberg