In Handschellen – Von 130 Jahren wurde Georgi Dimitroff geboren




Wer heute an Georgi Dimitroff (1882–1949) erinnert, der kann niemals dessen mutiges Auftreten 1933 vor dem Reichsgericht in Leipzig vergessen.

Es muß hier nicht ausführlich erläutert werden, wie die Hitler-Regierung Ende Februar 1933 den Brand im Berliner Reichstagsgebäude dazu nutzte, Tausende politische Gegner im ganzen Deutschen Reich zu verhaften, Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken sowie öffentliche Versammlungen zu verbieten. Den Brand bezeichneten die Nazis als »kommunistisches Fanal«, obwohl sie ihn selber gelegt hatten. Georgi Dimitroff, der sich zu dem Zeitpunkt im Auftrag der Kommunistischen Internationale illegal in Deutschland aufhielt, wurde am 9. März 1933 in Berlin verhaftet. Nun glaubten die Nazis eine Führungsfigur gefunden zu haben, der man eine Schlüsselrolle im Schauprozeß vor dem Reichsgericht in Leipzig zuweisen konnte: ein »kommunistisches Fanal«, gesteuert durch einen Funktionär der Komintern.

Doch bevor es zu diesem Prozeß kam, suchte man mehrere Monate vergeblich nach Dokumenten und Materialien, die eine solche Verbindung belegen sollten. In dieser Zeit war Dimitroff harten Haftbedingungen unterworfen. Fünf Monate lang verschärfte Einzelhaft, selbst Briefe an das Gericht und seinen Anwalt durfte er nur in Handschellen schreiben.

Zu einem ersten Kräftemessen gestaltete sich die Bestellung eines Verteidigers. Das Gericht ordnete einen Pflichtverteidiger an. Dimitroff versuchte dennoch, einen Anwalt seines Vertrauens zu erhalten. Das war schwieriger als erwartet. Entweder lehnte das Gericht die vorgeschlagenen Anwälte ab, oder diese machten aufgrund des politischen Drucks einen Rückzieher. Schließlich setzte das Gericht als Pflichtanwalt einen Paul Teichert ein, der jedoch keine bedeutende Rolle im Prozeß spielte.

So blieb Dimitroff nichts anderes übrig, als sich vor Gericht selbst zu verteidigen. Das gelang ihm ausgezeichnet, nicht zuletzt in einem legendären Streitgespräch mit dem preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring, der als Vertreter der Anklage auftrat, von Dimitroff aber gleichsam in ein Kreuzverhör genommen wurde. Er brachte Göring mit seinen Fragen so in Bedrängnis, daß dieser – statt zu antworten – mit Zornesausbrüchen reagierte. Auf Dimitroffs berühmten Satz »Sie haben wohl Angst vor meinen Fragen, Herr Ministerpräsident?« brüllte Göring: »Sie werden Angst haben, wenn ich Sie erwische, wenn Sie hier aus dem Gericht raus sind, Sie Gauner, Sie!« Das war entlarvender als alle antifaschistsichen Aufklärungsflugblätter.

Dimitroff wußte, daß der gesamte Prozeß im Rundfunk übertragen wurde. Trotz aller Einschränkungen und Zurechtweisungen durch das Gericht hatte er damit eine Möglichkeit, viele Menschen zu erreichen, die nicht allein die Propagandaberichte der gleichgeschalteten Inlandspresse lesen sollten. Ihm war aber auch klar, daß es dem Reichsgericht überhaupt nicht um einen Schuldbeweis für die Tat ging, sondern daß mit diesem Verfahren die kommunistische Organisation, die kommunistische Überzeugung insgesamt angeklagt war. Und so formulierte er in seinem Schlußwort: »Ich verteidige meine eigene Person als angeklagter Kommunist. Ich verteidige meine eigene kommunistische, revolutionäre Ehre. Ich verteidige meine Ideen, meine kommunistische Gesinnung. Ich verteidige den Sinn und den Inhalt meines Lebens.«. Und zitierte Goethe: »Leiden oder triumphieren / Amboß oder Hammer sein.« Das war seine Verpflichtung auch für den antifaschistischen Kampf.

Die offenkundigen Schwächen der Anklage, der fehlende Nachweis jeglicher Beteiligung, aber insbesondere die internationale Öffentlichkeit dieses Prozesses führte schließlich dazu, daß das Gericht Georgi Dimitroff, seine beiden bulgarischen Mitangeklagten Vasil Taneff und Blagej Popow sowie den KPD-Funktionär Ernst Torgler »aus Mangel an Beweisen« freisprechen mußte. Das internationale Aufsehen, das das mutige Auftreten Dimitroffs erregt hatte, verhinderte, daß die Faschisten ihn in ein KZ verschleppen konnten. Und es war ein wichtiges Zeichen der internationalen Solidarität, als die Regierung der UdSSR am 15. Februar 1934 den bulgarischen Kommunisten die sowjetische Staatsbürgerschaft verlieh. So konnten sie als Sowjetbürger Ende Februar 1934 nach Moskau ausreisen.

Dimitroffs Mut zeugt davon, daß antifaschistisches Handeln selbst unter den Bedingungen von Terror und Verfolgung möglich war und ist. Aus diesem Grund schägt die Fédération Internationale des Résistants (die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer) vor, im Herbst 2013 in Leipzig gemeinsam mit deutschen und bulgarischen Antifaschisten ein geschichtspolitisches Erinnern an Georgi Dimitroff und den Reichstagsbrandprozeß zu gestalten.