Infoveranstaltung zum aktuellen §129b Verfahren gegen migrantische Linke in der BRD

Mit: Wolfgang aus Hamburg , Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Donnerstag 12. Sept. 2013 19.00 Uhr
im Infoladen Anschlag, Heeper Str, 132 , Bielefeld

Aktueller Anlass: Am 26. Juni 2013 wurden mehrere Räume demokratischer Vereine, die mit der Anatolischen Föderation in Deutschland zusammenarbeiten, wie das Kölner
Kunstatelier, der Angehörigen- und Jugendverein in Duisburg, das Kulturhaus in Dortmund und das Yorum Kulturhaus in Berlin von der Polizei gestürmt. Fünf Personen wurden verhaftet. Ebenfalls durchsucht wurden an diesem Tag und in diesem Zusammenhang die Geschäftsräume des AKE-Bildungswerkes in Vlotho – eine vollkommen unangemessene und überzogene Aktion des Staates. Rechtsgrundlage dieser Ermittlungsmaßnahmen war jeweils der § 129 b des Strafgesetzbuches, der in Erweiterung des § 129 a Menschen mit Migrationshintergrund in den Blick nimmt.

Unter dem Deckmantel des weltweiten “Kampfes gegen den Terrorismus” wurde §129 b nach dem 11. September 2001 neben vielen weiteren Einschränkungen der BürgerInnen-rechte in das politische Strafrecht der BRD eingeführt. Seit dem 1. September 2002 sind demnach Organisationen, die im Ausland agieren und von staatlicher Seite als kriminell oder terroristisch eingestuft werden, in der BRD nach dem § 129 b zu verfolgen.

Hausdurchsuchungen, Telefon- und E-Mail-Überwachung , Einblick in Kontobewegungen, monatelange Personen- und Wohnungsobervationen, Peilsender an PKW … die Palette
der polizeilichen Sonderbefugnisse bei Ermittlungsverfahren nach §§129 a und b StGB bieten fast alles, was das Herz staatlicher ÜberwacherInnen höherschlagen läßt. Anders als bei “normalen“ Strafverfahren müssen den §§129, 129a und 129b StGB keine Straftaten zugrundeliegen – es handelt sich um Organisations- und Gesinnungsparagraphen, mit deren Hilfe Gruppen und Netzwerke durchleuchtet und kriminalisiert werden können.

Zur aktuellen Einordnung des Paragraphen 129 b wollen wir einen Überblick geben.
Worum handelt es sich bei diesem Paragraphen, der die Wortkeule “terroristisch” benutzt, um von vornherein Solidarität zu erschweren?

Veranstalter: Antiknastgruppe im AJZ, Bielefeld und Rote Hilfe e.V., Ortsgruppe Bielefeld