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Internationale Konferenz zum § 129b-Prozess gegen Musa Aşoğlu am 10./11. 2. 2018 in Hamburg

Samstag, den 10.2.18 von 13:00 – 22:00 Uhr
Sonntag, den 11.2.18 von 10 :00 – 16:00 Uhr
Ort: Centro Sociale
Sternstraße 2 (Nähe U-Bahn Feldstraße)

Der §129b-Prozeß (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland)gegen Musa beginnt am Dienstag, den 16. 1. 2018 vor dem OLG Hamburg, Sievekingplatz 3.

Weitere Prozeßtermine: 17. 1., 24. 1., 25. 1., 30. 1., 31., 1., 2018.
Das Verfahren soll zirka 1 Jahr dauern.

Musa Aşoğlu ist ein niederländischer Staatsbürger und kommt aus der Türkei. Er ist vor über einem Jahr – am 2. 12. 16 – von den deutschen Behörden in Hamburg festgenommen worden und befindet sich seitdem im Hamburger Untersuchungsgefängnis (UG) Holstenglacis in Totalisolation.

Wir planen deswegen eine zweitägige Konferenz am Samstag, den 10. und Sonntag, den 11. Februar 2018 in Hamburg.
Aktivis*innen aus der BRD und dem europäischen Ausland sind zur Konferenz eingeladen. Auch wird mit der Teilnahme von Rechtsanwält*innen aus der BRD, Belgien und der Türkei gerechnet.
Themen der Konferenz werden deshalb sein:

1. Das Sonderstrafrecht in § 129a/b-Verfahren
Musa schreibt dazu:
„ Da die Verurteilung schon feststeht, ihre Funktion auf das „Mitmachen bei diesem Justiztheater“ reduziert ist, hat die Verteidigung im Prozess für uns keine positive Bedeutung. .. ,
Alles ist in den § 129b-Verfahren schon standardisiert und wirkt wie abgesprochen:
Bei „PKK“-Prozessen:
keine Trennscheibe bei Anwaltsbesuchen. Isolation 3 – 6 Monate. 2,5 – 3 Jahre Haft.
Bei „DHKP-C“-Prozessen:
Anwaltsbesuche mit Trennscheibe. Isolation bis zum Ende der Revision so bis um die 3 Jahre. Urteile bis zu 6 Jahren und 9 Monaten.
Darauf zu reagieren, ist nicht eine juristische, sondern eher eine politische Option.“

2. Der Paragrafs § 129b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland).
Die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) führt einen politischen und militärischen Kampf gegen die türkische Oligarchie und NATO, für die Befreiung der verschiedenen Völker aus der Türkei.
Das Bundesjustizministerium und die EU haben deshalb die DHKP-C auf die Terrorlisten gesetzt.
Musa wird Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen.

3. Die drakonischen Haftbedingungen:
Musa selbst ist 24 Stunden isoliert. Auch bei anderen § 129b-Verfahren gibt es ähnliche Isolation. Schon vor 40 Jahren wurde die Isolationsfolter vor allem gegen Gefangene aus der RAF angewendet.

4. Musa droht die Auslieferung an die USA
Bereits 2014 stellten die USA ein Kopfgeld in Höhe von jeweils 3 Mio. Dollar auf Musa Aşoğlu und zwei weitere Personen aus, denen Führungspositionen innerhalb der DHKP-C unterstellt wurden. Die USA gerieten 2013 ins Visier der DHKP-C, die die US-Botschaft in Ankara und das US-Konsulat in Istanbul militant angriffen.
Schon während der Haft wollten Agenten des CIA Musa deswegen verhören, was er aber strikt ablehnte.
Da diese Aktionen gegen US-Einrichtungen bewußt vom OLG HH nicht thematisiert werden, ist zu befürchten, dass Musa nach der Verbüßung seiner Haft in die USA ausgeliefert wird.

Freiheitskomitee für Musa Aşoğlu

Weitere Infos: 
https://freemusablog.wordpress.com
political-prisoners.net