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Interview mit Marco Camenisch

Aus der Gewerkschaftszeitschrift UNIA Tessin area Halbmonatsschrift für soziale Kritik und Arbeit Jahr XVI, n° 19

6. Dezember 201 3, area dossier, üb. von mc Knast Lenzburg CH Dez. 2013

Titelseite:

DIE HELVETISCHE VERSION DER „TOTALEN SICHERHEIT“. INTERVIEW MIT MARCO CAMENISCH

Strafende nicht erreicht

Auf den Seiten 7-10

S7:

Wenn ich Marco Camenisch wäre

DER MILITANTE ANARCHISTISCHE UMWELTSCHÜTZER IST SEIT 23 JAHREN UNUNTERBROCHEN IM GEFÄNGNIS, OHNE URLAUB ODER BEDINGTE FREIHEIT. GERECHTIGKEIT1 ODER RACHE DES STAATES?

Von Francesco Bonsaver

Besser sofort klarstellen. Im Titel heisst es «Wenn ich Marco Camenisch wäre». Ich bin es nicht. Und ehrlich, ich glaube nicht, dass ich es je sein könnte. Aus verschiedenen Gründen. Aber nichts hindert daran zu versuchen, sich in den Gefangenen Camenisch hineinzuversetzen, der über 20 Jahre eingesperrt ist Es ist eine gute Methode, um sich Fragen zu stellen und sich eine freie Meinung zu bilden. Besser einige Fragen zuviel als zuviele Gewissheiten, vor allem in dieser Epoche der «absoluten Wahrheiten», die am Einheitsdenken-Tötalitarismus grenzen. Umso mehr, wenn wir von einem sehr heiklen Bereich reden, wie es das Verhältnis zwischen Bürgerlnnen und Justiz ist. Eine gerechte und nicht eine exemplarische Justiz, die über eine Drittperson gegen ein Symbol zuschlägt. Camenisch eine Stimme zu geben, indem seine gerichtliche Geschichte erneut durchgelesen wird, ist ein Mittel um zu Verstehen, in welche Richtung das Verhältnis zwischen Bürgerln und staatlicher Gewalt geht.

Bürgerrechte und Rechtstaat

Das Gefängnis ist eine totalisierende Struktur, die die ganze Persönlichkeit jener konditioniert, die dort eingesperrt sind. So haben es verschiedene illustre Denker beschrieben, nicht zuletzt Michel Foucault. Über den Vollzug der Strafe hinaus, an die Gefängnisinstitution wird der Anspruch gestellt die Menschen zu resozialisieren, um sie erneut in die Gesellschaft einzugliedern, wenn die Strafe zu Ende ist. Ein an sich legitimer Zweck, der aber nicht vor Missbrauchen gefeit ist. Angesichts der enormen Zwangsgewalt, über die der Staat verfugt, kann die Grenze zwischen sozialer Wiedereingliederung und Unterwerfung des Denkens leicht überschritten werden. Falls es keine gesunde soziale Antikörper gibt, und diese in der allgemeinen Gleichgültigkeit erstickt sind.

Ohne zu vergessen, dass die Person als Folge eines gerichtlichen Entscheides eingesperrt wird, der unter Achtung der gültigen Gesetze getroffen wird Und wer hat die Macht, Gesetze zu verabschieden? Die Legislative, bzw die Politiker, die im Parlament sitzen.

Nehmen wir ein uns teures Beispiel. In der demokratischen Schweiz war das Recht zu streiken lange verboten, fast kriminalisiert. Und die kürzliche Einschreibung des Streikrechts in die Verfassung ist nicht einer absoluten Gewissheit seiner Achtung gleichzusetzen. Vor wenigen Jahren bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung der UNIA-Anführer wegen einer Gewerkschaftsaktion, die für die Frühpensionierung in der Baubranche entscheidend war. Mehrheitlich erachteten die Richter die Zirkulationsfreiheit der Autofahrerlnnen (es wurde eine Autobahn blockiert) gegenüber dem Streikrecht als vorrangig und verurteilten die Gewerkschaftsvertreterlnnen.

Triumph der Sicherheit

Heute triumphiert in der Politik das Konzept der Sicherheit. Seit den Angriffen des 11. September 2001 wurden nicht wenige Bürgerrechte in Namen der Sicherheit geopfert. Ob es um „Terrorismus“ oder „Kriminalität“ geht, die Sicherheit kommt immer vor den anderen Rechten. Und die Schweiz ist von dieser Verirrung nicht gefeit.

In unserem Land haben sich die Tagungen gelehrter Juristen zum Thema vervielfacht. Zahlreiche Persönlichkeiten, keine subversive, sondern von liberalen Werten inspirierte (siehe, hier, S. 9), stellen Fragen über das heute vorherrschende Konzept der absoluten Sicherheit und seine Folgen für die grundlegenden Prinzipien des Rechtstaates. Die Internierung auf unbestimmte Zeit ist ein Kind dieser sekuritären Logik. Sie wurde nach der Abstimmung auf der Welle der verständlichen Entrüstung des Volkes wegen einer Reihe von abscheulichen und hassenswerten Verbrechen wie jene der Pädophilie oder des sexuellen Missbrauchs eingeführt. Von jenen Stimmenden wissen aber wenige, dass die Norm, die den Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit regelt, nämlich Art. 64, eine vielfältige Liste von Vergehen miteinbezieht, die weit über die sexuellen Verbrechen hinausgeht. Dazu kann er auf jedermann angewendet werden, wenn es um ein Vergehen geht, das mit bis zu maximal fünf Jahren bestraft werden kann. Nämlich praktisch auf alle Straftatbestände. Wie die Bundesbehörde auf ihrer Seite erklärt: «Zur Verordnung der Verwahrung ist nicht das begangene Vergehen bestimmend, sondern eher das zukünftige Verhalten des Täters». Kurz, er wird nicht für das im Knast bleiben was er getan hat, sondern für das, was man meint er werde tun. Gesucht werden: hellseherische Fähigkeiten.

Die unkritische Akzeptierung dieser Logik birgt schwerwiegende Gefahren für die sozialen und individuellen Freiheiten in sich: vom Prozess für die begangenen Taten zum Meinungsprozess könnte der Schritt kürzer als vorgesehen sein. Auch in der Schweizerischen Demokratie.

Stimmen aus dem Gefängnis

Ohne den Anspruch absolute Wahrheiten zu liefern, sondern um die Debatte auf die Gesellschaft auszuweiten, erzählen wir in diesen Seiten von einem helvetischen Gerichtsfall wo die Grenze zwischen Justiz und Rache des Staates labil erscheint.

Es ist der Fall Marco Camenisch, der militante Anarchist/Umweltschützer, der über 20 Jahre ununterbrochen im Gefängnis ist. Es geht nicht um die Diskussion über seine politischen Ansichten, da man diese ihrem Wesen nach teilen kann oder nicht. Wir werden hingegen seine gerichtliche Geschichte erneut lesen, die für die gegen ein Symbol eingesetzte Zwangsgewalt des Staates exemplarisch ist.

Seit 5 Jahren werden ihm Freigänge verwehrt und seit 2 Jahren die bedingte Freilassung, obwohl er ein Recht darauf hätte nachdem er mit guter Führung zwei Drittel seiner Strafe abgesessen hat. Wenn noch vor zehn Jahren die bedingte Freilassung „automatisch“ war, wird sie heute mit immer schärferen Einschränkungen gewährt. Und das nicht aus präzisen Gründen, sondern auf Grund irrationaler Ängste.

Auch seine Entlassung am Ende der Strafe im Jahr 2018 ist nicht gewiss. Wie auf allen Bürgerlnnen, über ihm schwebt das Damoklesschwert des Art. 64. «Er distanziert sich nicht von seiner Weltanschauung» ist eine der wichtigsten Begründungen womit ihm die Rechtsvergünstigungen vorenthalten werden. Da kommen Zweifel auf: Wird Camenisch bestraft weil er ein Symbol ist oder für das, was er getan hat? Nachdem wir einige Begegnungen hatten, erklärte sich Marco Camenisch bereit, uns eines seiner mit den „klassischen“ Medien sehr seltenen Interviews zu geben. Das letzte, und einzige Mal, war für einen Dokumentarfilm des Deutschschweizer Fernsehens. Camenisch war über diesen Beitrag verbittert, da er sich für andere Zwecke instrumentalisiert betrachtet, die den erklärten Absichten der Journalisten überhaupt nicht entsprachen. Seither hat Camenisch keine Interviews mehr gegeben.

Was wir hier präsentieren ist eine Synthese seiner Antworten, das Ergebnis einer Serie von unvermittelt gestellten Fragen. Kurz und gut, es ist kein „astreines“ Interview. Wir haben hingegen eventuelle Gegenseiten nicht angehört. Die offizielle Version der Geschichte von Marco Camenisch ist schon in den Verurteilungen geschrieben, die ihn seit 23 Jahren zwischen den seinen Alltag umgebenden Mauern eingesperrt halten.

francesco.bonsaver@areaonline.ch

Eine « exemplarische» Justiz fur einen speziellen Gefangenen

MARCO CAMENISCH IST EIN SYMBOL. NEGATIV FÜR DIE MACHT, POSITIV HINGEGEN FÜR DIE, DIE GEGEN DIESE OPPONIEREN. EINE VORAUSSETZUNG, DIE SEINEN GESAMTEN RECHTSVERLAUF BEEINFLUSST HAT, VON SEINER ERSTEN VERURTEILUNG VOR MEHR ALS DREISSIG JAHREN AN. EIN NOCHMALIGES DURCHLESEN

von Francesco Bonsaver, aus Lenzburg

EINE KURZE CHRONOLOGIE

1952: MARCO CAMENISCH KOMMT IM KANTON GRAUBÜNDEN AUF DIE WELT.

1979: ER IST AUTOR EINES ATTENTATES AUF EINEN HOCHSPANNUNGSMASTEN.

1981: FÜR DIESE TAT ZU ZEHN JAHREN GEFÄNGNIS VERURTEILT, GELINGT IHM DIE FLUCHT AUS DEM GEFÄNGNIS VON REGENSDORF.

1989: ER WIRD VERDÄCHTIGT EINEN GRENZWÄCHTER IN DER VAL POSCHIAVO GETÖTET ZU HABEN.

1991: NACH ZEHN JAHREN IM UNTERGRUND WIRD ER IN DER TOSCANA NACH EINEM SCHUSSWECHSEL VERHAFTET, IN DEM EIN POLIZIST UND CAMENISCH VERLETZT WERDEN.

1993: VON EINEM ITALIENISCHEN GERICHT WEGEN VERLETZUNG UND SPRENGSTOFFATTENTATE AUF MASTEN ZU 12 JAHREN VERURTEILT.

2002: AUSLIEFERUNG IN DIE SCHWEIZ.

2004: PROZESS IN ZÜRICH, WO ER FÜR DEN MORD DES BÜNDNER GRENZWÄCHTERS ZU 17 JAHREN VERURTEILT WIRD.

2007: NACH DEM URTEIL DES BUNDESGERICHTES MUSS DAS ZÜRCHER GERICHT DIE STRAFE AUF 8 JAHR HERABSETZEN.

2008: ER KÖNNTE FREIE AUSGÄNGE BEKOMMEN.

2012: IM MAI WIRD IHM DIE BEDINGTE FREILASSUNG VERWEIGERT.

2018: IM MAI STEHT DIE ENTLASSUNG AUF STRAFENDE AN.

NACHDEM ICH LANGE IN SEINER LEBENSGESCHICHTE GELESEN HABE, BEGEGNE ICH ENDLICH MARCO CAMENISCH. ICH TREFFE IHN IM GEFÄNGNIS VON LENZBURG, KANTON AARGAU, DIE LETZTE ETAPPE SEINER ZWANZIGJÄHRIGEN PILGERFAHRT IN DEN HELVETISCHEN STRAFANSTALTEN.

Wem sein Name nichts sagt, genüge es zu wissen, dass er der politische Gefangene schlechthin ist in der Schweiz. Für die Regierenden und wirtschaftlichen Machtzentren habe ich den Terror in Grossbuchstaben vor mir, dessen Zustand der Gefangenschaft von über zwanzig Jahren eine Warnung sein muss für jene, die seine Ideologie und die Aktionen einer nun lange zurückliegenden Vergangenheit teilen Ich drucke also die Hand dieses Mannes, der kürzlich sechzig geworden ist, schmächtig, von mittlerer Statur und mit einem vom Leben geprägten Gesicht in dem die lebhaften Augen funkeln, wahrend dem Rücken entlang die in einen langen grauen Rosschwanz gebundenen Haare hinunter fliessen Es genügen wenige Minuten um zu verstehen, dass dieser Mann nicht gebändigt wurde. Wenn jemand meinte, ihn besiegt oder bezwungen zu haben, indem man ihn für Jahrzehnte zwischen vier Mauern sperrt, hat er sich getäuscht.

Das heilige Feuer hat nie aufgehört in seiner Seele zu brennen, und hat seine Freude am Leben und Lieben genährt und dazu geführt, dass er seinen Überzeugungen standfest treu geblieben ist. Eine Standhaftigkeit, die nicht mit der unversöhnlichen Ablehnung des Dialoges, von einem dogmatischen Denken diktiert, verwechselt werden darf. Er weicht der Auseinandersetzung nicht aus. Im Gegenteil, sie gefällt ihm. In unseren Begegnungen ergibt sich die Fähigkeit nicht in Zirkelschlüssen zu denken, während die intellektuelle Neugierde vorherrscht, sich für verschiedene Wege und Ideen zu interessieren und sich damit auseinanderzusetzen, ohne dabei sein Denken hinten an zu stellen.

Seit 23 Jahren ununterbrochen im Gefängnis. Aus seiner Zelle heraus pflegt er eine unglaubliche Menge an Korrespondenz mit der halben Welt. Es sind viele, die ihm schreiben, um ihre Solidarität auszudrücken. Mit einigen hat sich im Verlaufe der Zeit eine Korrespondenz brüderlicher Freundschaft entwickelt. Er schreibt eigene Texte oder übersetzt andere, deren Gedanken zu verbreiten seiner Einschätzung nach wichtig ist. Das ist einer der Gründe, wieso sie ihn weiter fürchten und ihn nicht herauslassen wollen. Und doch hätte er ein Recht darauf. Wäre er ein normaler Gefangener, hätte er seit fünf Jahren Urlaube erhalten. Seit zwei Jahren hätte er ein Recht auf die bedingte Freilassung oder mindestens auf Halbgefangenschaft.

Aber Camenisch ist kein normaler Gefangener, obwohl seine Führung von den verschiedenen Strafanstalten, in denen er „zu Gaste“ war, als gut beurteilt wurde. Camenisch ist ein Symbol. Und vielleicht ist das seine Schuld, wegen der sie sich versteifen, ihm jegliche mögliche Massnahme zur Haftlockerung zu verweigern Es ist egal, dass er vor 12 Jahren, schon fünfzigjahrig und viele Jahre hinter Gittern, öffentlich erklärte: «Aus Gründen der sozialen Verantwortung und Bedürfnisse ist für mich eine Wiederaufnahme der klandestinen bewaffneten Militanz im antiautoritären Kampf schon lange nicht mehr möglich und verantwortbar» Eine Erklärung, die er auch letztes Jahr bestätigt hat. Doch die Kohärenz ist eine Eigenschaft, die ihm alle, Feinde miteingeschlossen, anerkennen. Das wahre Problem ist ein anderes Die Ablehnung der Halbgefangenschaft oder der bedingten Freiheit wird von den Autoritäten begründet, weil Camenisch weiter «Kontakte mit seinen politischen Gesinnungsgenossen pflegt» und «sich nicht von seiner Weltanschauung distanziert».

Sie beschuldigen ihn, sich eine radikale soziale Veränderung herbeizuwünschen, ohne die Gewalt dazu auszuschliessen Egal ob er nun aktiver Teil dieser Gewalt sei oder nicht. Er ist vermutlicher Schuldiger wegen dem was er denkt, und nicht so sehr wegen dem was er tun wird. Für seinen Anwalt Bernard Rambert ist klar, dass Camenisch wegen seinen Meinungen heute noch im Knast sitzt, und nicht wegen den potentiellen Verbrechen die er, wenn befreit, begehen könnte.

Das drakonische Urteil

Das helvetische Justizsystem war noch nie weichherzig mit ihm. Von Anfang an, seit der ersten Verurteilung 1981, wegen einer Reihe von Vergehen angeklagt, worunter das schwerste die Sprengung eines Masten in Graubunden, im Land in dem er geboren wurde, war, verurteilte ein Kantonsgericht den nicht vorbestraften jungen Camenisch zu zehn Jahren ohne Bewährung. Ein „ungerechtes“ und „gelinde gesagt drakonisches“ Urteil, war der Kommentar, der auf der Zürcher Zeitung Tages Anzeiger veröffentlicht wurde. «Derartige Strafen werden üblicherweise nur in Mordfällen oder für bewaffneten Raubüberfall ausgesprochen», schrieb der Kolumnist im Zürcher Blatt.

Also eine exemplarische Strafe, die dem Bündner auferlegt wurde, um vor der Entstehung einer radikalen Bewegung abzuschrecken, in den Jahren in denen die Debatte zwischen Befürwortern und Gegnern des Nuklearen in der Schweiz sehr hitzig geführt wurde. Ein hartes Urteil, das einen Wendepunkt in seinem Leben darstellte, wie er selbst im hier wiedergegebenen Interview darlegt.

Zehn Jahre Einsperrung sind für jedermann schwer zu akzeptieren, umso mehr für den jungen Rebell. Bei der ersten Möglichkeit schloss er sich einem von anderen Gefangenen organisierten Ausbruch an. Während dem Ausbruch starb ein Gefangniswärter und ein zweiter wurde verletzt. Camenisch wurde von jeglicher Anklage freigesprochen, da er physisch vom Ort der Schiesserei entfernt war und keine Verantwortung hatte, da er an der Planung des Ausbruchs nicht beteiligt war. Es folgten zehn Jahre Untergrund, die mit der Verhaftung nach einem Schusswechsel, in dem ein Karabiniere und Camenisch verletzt wurden, unterbrochen wurden.

Prozessiert, wurde er zu 12 Jahren verurteilt, aber nicht für Mordversuch, denn das Gericht erachtete, dass er nicht zum töten geschossen habe, sondern um den Karabiniere zu entwaffnen, indem er auf dessen Arm gezielt habe.

Ein schon geschriebenes Urteil?

Nach zehn Jahren in italienischen Hochsicherheitsgefängnissen wurde er in die Schweiz ausgeliefert, um wegen Mordversuch wahrend des Ausbruchs und Mord an einem Grenzwächter in Brusio (Kanton Graubunden) prozessiert zu werden, der 1989, in seiner Zeit im Untergrund, geschehen ist.

Zwei Monate vorher war sein Vater gestorben, ehemaliger Grenzwächter, dem er, wie auch seiner Mutter, sehr verbunden war. Die Eltern und die erhaltene Solidarität sind der Treibstoff seiner Bildung und der felsenfesten Kohärenz gewesen, die er in langen Jahren der Haft bewiesen hat. Die Polizei hatte also das Begräbnis des Vaters belagert weil sie dachte, dass Marco auftauchen würde. Er kam erst zwei Monate danach, um dem Grab seines Vaters die Ehre zu erweisen und seinen Lieben einen Gruss zu bringen. An jenem Morgen wurde der Grenzwächter Kurt Moser in Brusio mit drei Schüssen getötet. Sofort gab es für die Polizei keine Zweifel: der Schuldige war Marco Camenisch. Auch für die Bundesbehörden gab es keine Zweifel: «Anfangs Dezember 1989 tötete Camenisch in Brusio den Grenzwächter». Ein Schuldspruch, der zwölf Jahre vor dem Prozess geschrieben wurde, der 2004 vor dem Zürcher Geschworenengericht abgehalten wurde. Die verantwortliche Ermittlungsrichterin des Falles war die Tochter des Präsidenten der Elektrogesellschaft, der Camenisch vor 20 Jahren versucht hatte, einen Masten in die Luft zu sprengen. Der Norm halber spricht man von Interessenkonflikt. Nicht im Fall Camenisch.

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Der Prozess spielte sich in einem militarisierten Saal ab weil Aktionen der Unterstützer des Bündners befürchtet wurden. Marco Camenisch war nunmehr ein Symbol. Seine persönliche Geschichte, immer kollektiven Bewegungen verbunden, und seine Texte waren in den radikalen Szenen um die Welt gereist. Die Lage als zugeständnisloser Gefangener hatte seinen Ruf, der nunmehr auf dem ganzen Planeten bekannt war, vermehrt.

In den vorhergehenden Prozessen äusserte sich Camenisch nie zu den gegen ihn gerichteten Anklagen und anerkannte als politischer Gefangener dem Gericht keinerlei Autorität an. Im Prozess von Brusio, hingegen, machte er eine Ausnahme „Ich habe ihn nicht getötet“, sagte er wortwörtlich. Wieso er diese unübliche Erklärung abgegeben hat, erklärt er in dem hier beiliegenden Interview. Jener Prozess stützte sich auf Indizien, nicht auf Beweise. Kein rauchender Colt, wie man in den Krimis sagen würde. Was selbst der Staatsanwalt in seiner Schlusserklärung sagte: „Um einen Schuldspruch zu fällen, ist keine lückenlose Beweiskette notwendig. Notwendig ist hingegen, dass die Indizien in ihrer Gesamtheit ein zusammenhängendes Bild ergeben“. Die Verteidigung war diametral entgegengesetzter Meinung. In Abwesenheit sicherer Beweise, sagte der Anwalt Rambert, kann der Zweifel nicht ausgeräumt werden, einen Unschuldigen zu verurteilen. Schlussendlich entschied sich das Gericht für die Version der Anklage und verurteilte ihn zu 17 Jahren Gefängnis. Ein falsches Urteil, denn wie das Bundesgericht im Appell bemerkte, beträgt in der Schweiz die Höchststrafe 20 Jahre. Folglich wurde die Strafe auf 8 Jahre herabgesetzt.

Im Mai 2018, nach 28 Jahren ununterbrochen hinter Gittern, könnte Marco Camenisch auf Strafende entlassen werden Eine voll und ganz abgesessene Strafe, ohne einen Tag Urlaub oder bedingte Freiheit. Etappen, die vom helvetischen System vorgesehen sind, um die soziale Integrierung zu begünstigen wenn eine endgültige Entlassung ansteht, die potentiell traumatisch sein könnte, wenn sie schlagartig erfolgt. Wie jene, die anscheinend für Camenisch vorgesehen ist, im besten Falle.

Denn, im Falle des Symbol-Menschen Camenisch dräut immer die Gefahr der Einkerkerung auf unbestimmte Zeit wie vom Art. 64, allgemein als psychiatrische lnternierung bekannt, des Strafgesetzbuches vorgesehen. Wie für jeden Bürger, wenn man diesem Artikel unterworfen wird, weiss man, wann man ins Gefängnis eintritt aber nicht, wann man herauskommt.

Die Lektüre der Justizgeschichte Camenischs drängt eine Frage auf: Ist es Gerechtigkeit oder eine

Rache des Staates? Das Urteil sei euch Leserlnnen überlassen.

SEINE GESCHICHTE IN DEN BÜCHERN

MARCO CAMENISCH IST EIN MENSCH, UND VIELLEICHT GEGEN SEINEN WILLEN, EIN SYMBOL. ER IST ES FÜR JENE, DIE MIT IHM DIE NOTWENDIGKEIT EINER RADIKALEN VERÄNDERUNG DES SYSTEMS TEILEN, DAS AUF DER AUSBEUTUNG DES MENSCHEN UND DER NATUR MIT DEM ZIEL DER VEREWIGUNG DER ANHÄUFUNG VON REICHTUM (KAPITALISMUS), AUF GESCHLECHTERHERRSCHAFT (PATRIARCHAT) UND AUTORITARISMUS IN JEDEM BEREICH BASIERT. DAS IST EINE SYNTHESE SEINES DENKENS UND ALS SOLCHE UNVOLLSTÄNDIG. UMSO MEHR, ALS ES SICH IN EINE VORSTELLUNG EINER KOLLEKTIVEN GESELLSCHAFT EINFÜGT, ZU DEREN ENTSTEHUNG IN DER SUMMARISCH ÖKOANARCHISMUS, ANTIZIVILISATION ODER PRIMITIVISMUS DEFINIERTEN STRÖMUNG ZAHLREICHE INDIVIDUEN BEIGETRAGEN HABEN. UM SIE NICHT ZU VERZERREN, ZIEHEN WIR ES VOR, EUCH AUF DIE BÜCHER HINZUWEISEN, IN DENEN SEINE TEXTE UND DIE ZUSAMMENFASSUNG SEINES LEBENS VORGESTELLT WERDEN. IN «RASSEGNAZIONE COMPLICITÀ», EDIZIONI L‘AFFRANCHI, 1992, STEHT DIE VOLLSTÄNDIGE VERSION SEINES DOKUMENTES „FRIEDE DEN HÜTTEN! KRIEG DEN PALÄSTEN!“, DAS ER 1981 WÄHREND DES ERSTEN PROZESSES GELESEN HAT. «ACHTUNG BANDITEN — MARCO CAMENISCH E L‘ECOLOGISMO RADICALE», 2004 HERAUSGEGEBEN VON PIERO TOGNOLI FASST SEINE BIOGRAPHIE DURCH DIE LEKTÜRE VON KORRESPONDENZEN UND OFFIZIELLEN ERKLÄRUNGEN CAMENISCHS ZUSAMMEN.

DIE ZWEITE AUSGABE, DIE VOM VERLAG NAUTILUS 2013 EBENFALLS VOM SELBEN AUTOR BEARBEITET HERAUSGEGEBEN WURDE, AKTUALISIERT DEN VERLAUF DER LETZTEN JAHRE. SINNBILDLICH DAS LETZTE KAPITEL, MIT DEM TITEL „MARCO LIBERO“, GEFOLGT VON WEISSEN SEITEN.

«Sobald sie sich fürchtet, antwortet die Macht immer mit Repression»

QUERFELD-INTERVIEW MIT CAMENISCH. SEINE ERSTE “DRAKONISCHE“ STRAFE, SEIN LEBEN IM UNTERGRUND, DANN ALS GEFANGENER IN ERWARTUNG EINER UNGEWISSEN FREIHEIT UND DIE ERKLÄRUNGEN AN DER GRENZEN DES ‚REVOLUTIONAREN“ ANSTANDES

Ihre Gedanken fliessen seit zwanzig Jahren frei, aber ihr Körper ist eingesperrt. Wie schaffen sie es, die Kraft zum Widerstand zu erhalten?

Das unbestreitbar Offensichtliche und der Glaube in die Menschheit (er lacht, Anm. d. Red.). Und ohne weiteres stützt mich das, was man „gutes Leben“ mit den Menschen nennt, oder anders gesagt die Solidarität. Um den Dingen auf den Grund zu gehen, muss ich von den Menschen unterstützt werden, die mich gerne haben. Jeder mit seinen Fähigkeiten.

Nach ihrer Gesellschaftsanalyse, bleibt noch Zeit übrig um die Gesellschaft zu verändern oder sind wir nunmehr der Selbstzerstörung ausgeliefert?

Vielleicht haben wir den point of no return mit dem Nuklearen, den Nanotechnologien und anderen „technologischen“ Erfindungen erreicht, von denen man die enorme zerstörerische Potentialität für die Menschheit unterschätzt. Wie beim Asbest der Fall, aber mit noch grösseren Gefahren. Wenn ich aber finde eine Pflicht gegenüber dem Leben zu haben, dann die Pflicht nie aufzugeben. Solange jemand widersteht, gibt es Hoffnung.

Wie vereinbart sich die Liebe zur Menschheit mit dem Hass gegenüber dem Feind?

Es gibt das Leben, es gibt den Tod. Das ist Teil der Dinge. Aber der Hass muss bekämpft werden. Nicht als ethische Frage, sondern zum Erhalt der Klarsicht. Hass blendet den Geist, verschliesst deine Augen und Ohren. Lenkt vom Wesen der Probleme ab. So denke ich, dass dem Hass in der Lage, in der wir uns befinden, keinen Raum gewährt werden sollte, und auch nicht in den für uns anstehenden Aufgaben. Wenn mir ein Mensch, vielleicht ein jüngerer, sagt: «Die Bullen sind alles Bastarde, ich hasse sie, man muss alle umbringen», antworte ich, dass wir nichts zu teilen haben. Wir können keine bessere Welt wollen und dieselben Schandtaten praktizieren, und alle töten. Ich ziehe den Begriff Wut vor. Wut gegen die Funktionen anstatt den Menschen. Nehmen wir einen Typ wie Bush. Wenn ich den sehe, empfinde ich keinen Hass, sondern Mitleid. Wenn ich aber an die Schäden denke, die er dank der Macht, die er hatte, verursachen konnte, dann kommt Wut auf.

Ohne dass sie es wollten sind sie zum Symbol geworden. Sie sind es für jene, die ihre Positionen teilen, aber auch für die Macht, gegen die sie kämpfen. Belastet sie diese Rolle?

Nicht sehr. Wenn du deinem Denken entsprechend lebst musst du nicht etwas vortäuschen, was du nicht bist. Andererseits kann ich auch nicht die Welt auf meinen Schultern tragen. Das stünde dem entgegen, was ich mir herbeiwünsche, die Selbstbestimmung. Alle Einzelnen müssen mit dem eigenen Kopf denken, entsprechend handeln und die eigene Verantwortung übernehmen. Als Anarchist lehne ich die Figur der Avantgarde oder des Leaders ab. Hingegen ist es normal, im Verlauf des Lebens Konzepte zu entwickeln nachdem man die Meinungen anderer gelesen oder gehört hat. Was aber ganz etwas anderes ist als hörig zu werden Es setzt eine intellektuelle Autonomie, einen kritischen und nicht unterworfenen Geist voraus.

Urlaube, Halbfreiheit oder bedingte Entlassung. Alles Dinge, auf die sie seit Jahren ein Anrecht hätten, und doch fahren sie fort, es ihnen abzulehnen. Haben die soviel Angst von ihnen?

Mein Fall ist nicht besonders. Die Macht hat immer mit Repression geantwortet wenn sie Angst hat. Insbesondere heute leben wir in einem potentiell explosiven sozialen Kontext, der sich mit der Krise immer verschärft. Art. 64 des Strafgesetzbuches, wo jedermann lebenslang eingekerkert werden könnte ohne jeglichen Zusammenhang mit dem Vergehen, ist das Ergebnis dieser in Repression umgesetzten Angst.

2002, vor mehr als zehn Jahren, erklärten sie in einem Gerichtssaal, dass «meinerseits eine Wiederaufnahme des bewaffneten Kampfes weder möglich noch verantwortbar wäre.»

Ich würde sagen, dass meine Erklärung an der Grenze des Anstandes als revolutionärer politischer Gefangener war. Gleichzeitig war es eine Entscheidung auf Grund einer objektiven Analyse meiner subjektiven Voraussetzungen. Eine gewisse Ebene des Kampfes ist nicht mehr machbar nach so vielen Jahren Knast. Nicht so sehr, weil du für den Feind gefährlich bist, sondern weil du es für dich selbst und vor allem für jene bist, die dir nahe stehen.

Und doch glauben sie ihnen nicht oder vielleicht ziehen sie es vor, ihnen nicht zu glauben. Sie halten sie weiter gefährlich für das System. Wieso?

Wir, die wir als Symbole qualifiziert werden, lassen sie nicht raus weil sei uns fürchten wie die Pest, als potentiell ansteckend. Was aber ein Blödsinn ist. Eingekerkert sein verstärkt die Rolle der Symbole. Solange ich auf einem Podest in Ketten stehe, verbreitet sich alles was ich sage in der ganzen Welt. Wenn wir Solidaritätserklärungen von Russland bis Chile und Indonesien erhalten, dann weil wir in der Lage als Gefangene sind, in der sie uns behalten.

2018, nach ununterbrochenen 28 Jahren Gefängnis, sollte ihre Einkerkerung enden. Was fehlt ihnen am meisten von der Freiheit?

Eine eben aus einer längeren Einkerkerung herausgekommene Genossin hat mir gesagt „Es war der traurigste Tag meines Lebens“. Ich fürchte das könnte mir auch geschehen. Du bist für bestimmte Dinge reingenommen worden, stellst Ansprüche und wenn du raus kommst, weißt du, du wirst nicht frei sein, sondern im Knast der aufgezwungenen Gesellschaft leben. An jenem Tag könnte ich also denken: „Es ist schlimmer als ich reingenommen wurde“ oder „Sieh mal an, welch enorme Niederlage“. Andererseits aber, „egoistisch gesagt“, was mir am meisten fehlt ist mit den Menschen zusammen zu sein, zu denen du Liebe oder Zuneigung spürst. In Notlagen kannst du ihnen beistehen, ein Mensch sein, auf den man jederzeit zählen kann. Genau das kannst du nicht wenn du im Gefängnis bist.

Das erste Urteil von 10 Jahren, vielerseits als drakonisch betrachtet, wie stark hat es ihren Weg beeinflusst?

Ehrlich gesagt, ohne nun einen verteidigerischeren Diskurs zu fahren, lag dieses Urteil in der Logik des Kontextes jener Jahre. Vor dem Prozess war ich überzeugt, dass sie mir eine „exemplarische“ Strafe geben würden. Hätten sie mir eine den Massstäben des bürgerlichen Rechts sagen wir mal „angemessene“ Strafe auferlegt, indem sie mir vielleicht die mildernden Umstande der ehrbaren Gründe zugestanden hätten, und mich folglich zu vier Jahren verurteilt hätten, wäre ich nicht ausgebrochen. Und wer weiss, mal draussen, wäre ich im Politikgerede der Zürcher Szenen abgesoffen… (er lacht, Anm d Red) Wahrend der Ausbruch ein entscheidender Wendepunkt in meinem Leben war.

Wie erfährt man zehn Jahre Untergrund?

Es ist hart, vor allem am Anfang. Hast du keine starke innerliche, ideologische und menschliche Stabilität, läufst du Gefahr unterzugehen. Als im Untergrund Lebender lebst du 24h am Tag in der Gefahr ergriffen oder getötet zu werden. Oder töten zu müssen. Das verursacht einen bedeutenden Dauerstress. Gleichzeitig ist es die Periode, in der ich die wahrhaftigste Freiheit geniessen konnte, die du in der Kontrollgesellschaft, in der wir leben, erfahren kannst. Im Untergrund musst du auch recht schnell die Fähigkeit entwickeln, die Menschen einzuschätzen. Und wenn du eine Beziehung eingehst, wird sie hochwertig, solide und intensiv. Im Untergrund leben macht unvermeidlich erwachsen, weil es dich zwingt zu erkennen was richtig und was falsch ist. Du bist zur Selbstbestimmung fähig.

In Italien wurden sie fur schwere Korperverletzung und nicht Mordversuch verurteilt, weil sie festgestellt haften, dass sie auf den Arm des Karabiniere geschossen haften um ihn zu entwaffnen und nicht um zu toten In der Schweiz wurden sie hingegen wegen Mord verurteilt Belastet sie dieses Urteil?

Es ist logisch, dass die mich angeklagt haben einen Grenzwächter getötet zu haben. Das liegt in der Natur der Dinge. Wenn du die Entscheidung zum bewaffneten Kampf triffst, kannst du nicht leugnen, dass töten oder getötet werden geschehen kann. Du musst die Verantwortung übernehmen. Und auch deswegen angeklagt zu werden, ob es nun wahr oder nicht sei. Aber im Fall Brusio sind sie darüber hinausgegangen. Sie haben ein Werk der denigrierenden und ehrenrührigen Propaganda dazugegeben, mit dem einzigen Zweck die Gründe derjenigen abzuwerten, die sich der Volksrevolution widmen. Sie haben mich beschuldigt, einem am Boden liegenden, unschädlichen, sogar schon toten Menschen einen Kopfschuss verpasst zu haben. Sie haben mich als gemeinen Schlachter gemalt, dem töten und foltern Freude bereitet. Obwohl ich mich zur Anklage nicht äussern wollte, musste ich reagieren. Nicht aus persönlichen Gründen, sondern aus Gründen der Verantwortung gegenüber allen, die denselben Entscheid wie ich vor dreissig Jahren getroffen haben, treffen und treffen werden. Ich habe ihn nicht getötet. Wäre ich der Schlächter, wie sie es sagen, hätte ich die beiden Karabinieri, die mich im Untergrund kontrollieren wollten, in die Stirn geschossen, anstatt den Tex Willer2 zu spielen und zu versuchen sie zu entwaffnen, indem ich denen in den Pistolenarm schoss. Um dann doch verhaftet zu werden.

Sie bestätigen also, den Grenzwächter in Brusio nicht getötet zu haben.

Es ist nicht mein Toter. Als politischer Gefangener, da ich dieses Gericht nicht anerkenne, hätte ich im Saal niemals eine auf die Anklage eingehende Einlassung gemacht. Aber ich kann mit dem stillschweigenden Eingeständnis, bzw. ohne es zu dementieren, diesen Wächter wie ein gemeiner Schlächter getötet zu haben, nicht leben. Solche Dinge schmerzen. Wir sind da noch nicht soweit, dass sie dir eine Vergewaltigung oder einen Kindsmord anhängen, wie gegen GenossInnen auch schon geschehen oder geschehen kann. Wenn sie sagen Camenisch hat einen Grenzwächter getötet, glaubt man, es stimme. Und irgendwie kann ich damit leben. Aber dich als gemeinen Schlächter hinzustellen, der einem schon toten Menschen einen Kopfschuss verpasst, das geht nicht. Es war eine Pflicht ihre Propaganda zu demaskieren.

frabon

S. 10:

Richtung unliberale Gesellschaft

INTERVIEW MIT DEM STRAFRECHTSPROFESSOR MARCEL ALEXANDER NIGGLI ÜBER WOHIN DER HELVETISCHE RECHTSSTAAT GEHT

von Francesco Bonsaver

KRIMINOLOGE, DEKAN DER FAKULTÄT FÜR JURISPRUDENZ AN DER UNIVERSITÄT FREIBURG, UND PROFESSOR FÜR STRAFRECHT UND PHILOSOPHIE DES RECHTES IN DERSELBEN UNIVERSITÄT. ES IST MARCEL A NIGGLI, EINE DER GRÖSSTEN AUTORITATEN DES LANDES IN JURISTISCHER DOKTRIN, HERAUSGEBER DES BASLER KOMMENTAR ÜBER DAS STRAFRECHT. IHN HABEN WIR GEFRAGT, WOHIN ES MIT DER HELVETISCHEN JUSTIZ GEHT.

Ist es korrekt wenn wir feststellen, dass der Begriff der öffentlichen Sicherheit gegenüber

anderen Rechten Terrain wettgemacht hat?

Ja, absolut. Nun scheint festzustehen, dass unsere Gesellschaft auf der Angst gründet Und dass Sicherheit die einzige Antwort sei. Ich kann nicht einschätzen, wie stark das in der Bevölkerung verbreitet ist. Aber es bestehen keine Zweifel, dass für die politische Klasse die Sicherheit der höchste aller Werte ist.

Welchen Einfluss hat diese Situation auf den Rechtsstaat, vom praktischen Gesichtspunkt?

Auf verschiedenen Ebenen. Z B die Verkehrsnormen. Es gab noch nie eine so niedrige Todesrate wie in den letzten Jahren. Aber wenn wir in den Medien lesen, scheint genau das Gegenteil wahr zu sein. Und die Politik folgt dem auf dem Fusse. Ein weiterer Fall ist das Verhältnis zu anderen Staaten in Steuerfragen. Wir haben gesehen, wie leicht die Namen der Bankangestellten der Schweizer Banken den US-Behörden ausgeliefert wurden. Was schlicht verboten, eine krasse Verletzung der geltenden Normen ist. Man kann sich dafür entscheiden die Gesetze zu ändern. Aber nicht sie zu verletzen. Sonst ist man wie eine Bananenrepublik.

Die Medien sind da nicht ganz unschuldig…

Nunmehr ist bekannt, dass die Darstellungen der Medien auf Sensationalismus setzten und die Nachrichten in schrillen und alarmierenden Tönen bringen. Mit dem Resultat die Angst zu nähren, obwohl es in keinem Verhältnis zur Wirklichkeit steht und die Politik drängt, sekuritäre Antworten zu liefern.

Aber das Recht sollte doch auf grundlegenden Prinzipien gründen, die es vor Modeerscheinungen und Bauchreaktionen auf vereinzelt auftretende und nicht auf allgemeine und wirkliche Daten gestützte Geschehnisse schützen sollten?

Sollte. Aber es ist das Ergebnis der globalen mediatisierten Gesellschaft. Aber in der Schweiz besteht glaube ich eine Besonderheit wegen der Macht des Volkes zum direkten Eingriff. Und der Politiker amplifiziert auf der Suche nach Wahlkonsensen die Angst, indem er nach direkten Antworten ruft. Die Eile ist eine weitere Kritik am zeitgenössischen Recht. Es ist zu langsam. Aber das Recht gibt es gerade um die Dinge zu verlangsamen. Es ist ein Paradox, es wegen etwas anzuklagen, das in seinem Wesen selbst liegt. Wenn jemand eine eilige Entscheidung will, dann muss er nicht das Recht wählen, um sie zu erhalten.

Nun zur strafrechtlichen Ebene. Ist ihnen bekannt, dass die Praxis der bedingten Freiheit in den

letzten zehn Jahren viel restriktiver wurde?

Ja. Und auch in diesem Fall gibt es keinerlei Zunahme der Verbrechen, sowohl der schweren als auch der leichteren, die von Personen während der Rechtsvergünstigung der bedingten Freiheit begangen werden. Es besteht keinerlei statistische Rechtfertigung zur Verschärfung der Praxis. Es handelt sich schlicht um die Frucht einer irrationalen Angst.

Ist es korrekt zu sagen, dass eine Verlagerung der Verantwortlichkeiten von den Richtern auf die

Psychiater stattfindet, insbesondere in den Artikeln zur Verwahrung auf unbestimmte Zeit (Art.

64) und zu den therapeutischen Massnahmen (Art. 59)?

Man geht weiter und schafft ein perverses Spiel der Verantwortungslosigkeit. Man verlangt vom Richter nicht, über die genaue Lange der Strafe zu entscheiden, aber man beauftragt ihn von Mal zu Mal einzuschätzen, wann er sie beenden soll. Um das zu tun, wird er sich an die Meinung des Psychiaters halten. Aber dieser, sollte was krumm laufen, wird sagen er habe bloss eine auf Statistiken und nicht auf Gewissheiten basierte Meinung ausgedrückt. Und, dass die endgültige Entscheidung der Richter gefallt hat. Dieser, seinerseits, wird sagen er habe auf Grund des Gutachtens entschieden. Schlussendlich übernimmt niemand die Verantwortung und die Person bleibt weggeschlossen.

Entschuldigung, aber beisst sich diese Justiz nicht mit den Grundprinzipien des liberalen Rechtsstaates?

Ja. Wir sind auf dem Wege, eine unliberale Gesellschaft zu werden. Wir verletzen gerade eines der grundlegenden Prinzipien unseres Rechtes: die Gewissheit, dass eine Strafe ein Ende hat. Über die Schärfe und Dauer der Strafe kann man reden und sich für Veränderungen entscheiden. Aber die Dauer einer Strafe in der Vorhölle der Ungewissheit zu belassen, ist eine Absurdität. Das heisst, dass niemand die Verantwortung übernimmt, jemanden zu befreien. Die Konsequenz ist, dass einer wachsenden Anzahl Menschen auf unbestimmte Zeit die Freiheit entzogen wird. Und wir sprechen von einer unglaublichen Zahl von Menschen, die sich in dieser Lage befinden.

Welche Gefahren sehen sie für den einfachen Bürger hinsichtlich dieser Veränderungen?

Alle können wir einen schwierigen Moment haben und eine Straftat begehen. Vor etwa zehn Jahren hätte der Verteidiger eine psychiatrische Begutachtung verlangt, um die mildernden Umstände zu belegen, die seinen Mandanten zur Begehung des Deliktes gebracht haben. Heute ist der Psychiater der Feind der Verteidigung. Wird er vor die Schranken gerufen, kann die Person vom perversen System der Unverantwortlichkeit verschlungen werden, von dem ich vorher gesprochen habe. Alle diese tiefgreifenden Veränderungen des Justizsystems, die sich ohne jeglichen Zusammenhang mit der Realität zutragen, machen mir Angst.

Wieso schweigt sich die Gemeinschaft der Juristen über diese Veränderungen aus?

Es scheint dermassen selbstverständlich zu sein, dass du ein Idiot bist, wenn du dich dem entgegensetzest. Nur schon die grundlegende Frage über die Nützlichkeit und die Wirksamkeit einer Massnahme aufzuwerfen scheint unlegitim, unsinnig zu sein.

Was sie da sagen löst grosse Angst aus. Es scheint, dass wir auf ein System der Einheitsmeinung zu steuern, gegen die es unmöglich ist auch nur den kleinsten Zweifel zu äussern…

Ja, das ist leider so.

francesco.bonsaver@areaonline.ch

Die Verwahrung, die tötet

DER FALL SKANDER VOGT, EINES DER OPFER DES NEUEN ART 64 STGB

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Skander Vogt stirbt nach einem langen 90 Minuten dauernden Todeskampf, von den Gefängniswärtern ausgelacht und verachtet. Er war dreissigjährig. Nachdem er einige Verurteilungen für einige auch schwere Vergehen gehäuft hatte, kommt er 2001 ins Gefängnis, um eine Strafe von 20 Monaten abzusitzen. Er wird neun Jahre drin bleiben, umgewandelt in eine Verwahrung auf unbestimmte Zeit, weil er als gemeingefährlich eingestuft wurde. Die letzten fünf Jahre wird er in Totalisolation verbringen. Bis im Gefängnis Bochuz am 10. März 2010 die Schließer ihm den Radioapparat wegnehmen, die einzige Ablenkung in seiner Zelle. Aus Protest setzt er in der Nacht die Matratze in Brand. Während die Wärter 1 1/2 Stunden auf die Ankunft der Spezialeinheit der Polizei warten, um ihn aus der Zelle zu holen, erstickt Skander Vogt an einer Rauchvergiftung. Die Veröffentlichung in Le Matin der Gespräche zwischen den kantonalen Dienststellen in diesen 90 Minuten ist grauenvoll. Die Staatsanwaltschaft hatte Vogts Tod durch eine Einstellungsverfugung kassiert. Das Bundesgericht hingegen verordnete die Neueröffnung des Falles und der Prozess fand vor einigen Wochen statt. Der Staatsanwalt hat für drei Gefangniswärter zwischen 20-60 Tage Bussgeld gefordert, bedingt ausgesetzt. Das Urteil wird am 9 Januar erwartet.

Die unbefristete Gefangenschaft Vogts, gegen die er sich oft aufgelehnt hat, ist Frucht des 8 Februar 2004 als Volk und Stände mit grosser Mehrheit die Initiative für „lebenslange Verwahrung“ für als gefährlich eingestufte Sexual- und Gewaltstraftäter angenommen haben.

In der helvetischen Verfassung wurde also ein neuer Artikel aufgenommen, Art 123, und das Verfassungsprinzip musste dann in Gesetzgebung umgesetzt werden. So entstand der Art 64 StGB, der das Prinzip nicht wenig veränderte. So wurde die Verwahrung auf unbestimmte Zeit auf eine Reihe von Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit ausgedehnt. Ein sehr viel längere Liste als die Pädophilie- oder Sexualverbrechen, für die sich das Volk ausgesprochen hatte. Art. 64 kann ausgesprochen werden gegen die, die für ein Vergehen verurteilt werden, das mit einer Höchststrafe von bis zu fünf Jahren sanktioniert werden kann. Da lohnt es sich zu erinnern, dass die Höchststrafe von bis zu fünf Jahren für fast alle im StGB vorgesehenen Vergehen gilt. Und schlussendlich, als überhaupt nicht unwesentliches Detail ist es belanglos, ob der Täter das Vergehen begangen oder nur geplant hat. Man wird ihn trotzdem verwahren können.

Die Kritiker des Art 64 betonen, dass eine Person ohne etwelchen wissenschaftlichen Beleg ihrer Gemeingefährlichkeit jahrelang eingesperrt werden kann. Andere sehen eine Abwälzung der Verantwortung von den Richtern auf die Psychiater. Deren wissenschaftliche Gemeinschaft selbst ist sich uneinig über die Befähigung, die potentielle Gefährlichkeit einer Person in der Zukunft vorauszusehen. Wie von der W0Z im Falle Andreas Schmid berichtet wurde, eines Jurassiers, der dem Art 64 unterworfen wurde Es wurden drei Gutachten zur Einschätzung seiner Gemeingefährlichkeit erstellt Alle drei mit unterschiedlichen Ergebnissen.

frabon

1 Anm. d. Üb.: Giustizia auf it. heisst sowohl Justiz als auch ihr Gegenteil, nämlich Gerechtigkeit. Den Lesenden die Wahl… ?

2 Anm. D. Üb.: it. Comixfigur, Texasranger, der seinen Gegnern die Waffe treffsicher aus der Hand zu schiessen pflegte.