„Das ist das Faszinierende an den Gefängnissen, dass sich die Gewalt nicht verbirgt, nicht maskiert, dass sie sich als eine bis in die letzten Details ausgeklügelte zynische Tyrannei darstellt und dass sie andererseits vollkommen ‚gerechtfertigt‘ ist, da sie in eine Moral eingebettet ist: ihre brutale Tyrannei ist die ungetrübte Herrschaft des Guten über das Böse, der Ordnung über die Unordnung.“ (Michel Foucault)
In Deutschland befinden sich derzeit 62348 Menschen im Gefängnis. Die mit weiten Abstand größte „Gruppe“ in den deutschen Knästen stellen die „sozialen“ Gefangenen. Also jene Gefangene, welche aufgrund von sogenannten „Eigentumsdelikten“ eingeknastet wurden. Damit ist z.B. Diebstahl oder Leistungserschleichung, Betrug, Dokumentenfälschung, Raub oder Drogendelikte u.ä. gemeint. Die allermeisten Inhaftierten sitzen also, weil sie gegen den „heiligen Gral“ des Kapitalismus, dem Schutz des Eigentums verstoßen. Die meisten von ihnen kommen nicht in den Knast, weil sie wen ermordet oder misshandelt haben, sondern es geht ganz einfach um Eigentums- und Kapitalfragen. Gegen die Gesetze der Herrschenden haben sie verstoßen, um ihr Überleben zu sichern oder um sich das berechtigte Stück vom Kuchen zu nehmen.
MigrantInnen sind von (sozialer) Repression im besonderen Maße betroffen. Viele von denen, die es überhaupt bis hier her schaffen, sitzen auch gleich wieder in Abschiebeknästen, ohne etwas verbrochen zu haben. Andere leben illegal. Sie können dadurch auch oft nur im informellen Sektor tätig sein und werden zur „Identitätsfälschung“ förmlich gezwungen, was häufig Knast zur Folge hat. Das besonders perfide daran ist, ist dass die BRD weltweit ihre imperialistischen Interessen vertritt, auch militärisch, und damit eine ganz erheblich Schuld an den Ursachen von Flucht und Migration trägt.
Trotz dieser Verhältnisse können wir nur einen Bruchteil dieser Inhaftierten als politische Gefangene bezeichnen. Es sind Menschen, die aufgrund bewusster, politisch motivierter Taten eingesperrt wurden. Sie handelten direkt gegen die oben genannten vielschichtigen Perversitäten des kapitalistischen Systems oder gegen das kapitalistische System selbst in unterschiedlicher Form. Dazu gehören unter anderem antifaschistischer Widerstand, Banküberfälle zur Finanzierung linker Projekte, die Tötung eines Arbeitsamtsdirektors, die Brandstiftung an Luxusautos oder Objekten oder wie in den meisten Fällen Organisationsdelikte wie der Vorwurf der Unterstützung oder Mitgliedschaft illegalisierter, linker und revolutionärer Organisationen im In- und Ausland.
Auch wenn das unterschiedliche Bewusstsein über den Zusammenhang dieser Zustände, die eigene Klassenzugehörigkeit und die damit verbundenen Aufgaben und Rollen die sozialen und die politischen Gefangenen voneinander trennen, so eint sie doch die Tatsache, objektiv oder subjektiv Teil der Klasse und Gefangener eines Systems zu sein, welches beide Gruppen einerseits immer wieder hervorbringt und andererseits immer wieder unterdrückt, solange bis es zerschlagen wird.
Der Knast ist nur der stärkste Ausdruck dieser Klassenunterdrückung, die trotz verschiedener Facetten immer die Herrschaftssicherung und damit auch die zwanghafte Eingliederung aller in den kapitalistischen Verwertungs-, Produktions-, und Reproduktionsprozess zum Ziel hat.
Wir möchten den diesjährigen 18. März, den Tag der politischen Gefangenen, deshalb zum Anlass nehmen, um über die aktuell verbreitetsten Instrumente der kapitalistischen Repressionsmaschinerie zu informieren und ihren eindeutigen Charakter, als Ausdruck des Klassenkampfes von oben, deutlich zu machen.
Weg mit allen Anti-Terror-Gesetzen und Schwarzen Listen!
Ein Ausdruck des Klassenkampfes von oben sind die 2002 eingeführten Anti-Terror-Gesetze und Schwarzen Listen in den USA und in Europa. Auf diesen Listen, die im Rahmen der international geschürten Anti-Terror-Hysterie, nach den Anschlägen auf das WTC und das Pentagon 2001, eingeführt wurden, befinden sich neben islamistischen Organisationen auch nationale und soziale Befreiungsbewegungen. Dazu gehören u.a. die Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (FARC), die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP), Baskenland und Freiheit (E.T.A.), die irische republikanische Armee (Real IRA), die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die Gruppen des Antifaschistischen Widerstands des 1.Oktober (GRAPO) aus Spanien, die Roten Brigaden für den Aufbau der kämpfenden kommunistischen Partei (BR/PCC) aus Italien, die Revolutionäre Organisation 17. November (17N) und Revolutionärer Kampf (EA) aus Griechenland, Kommunistische Partei der Philippinen (New Peoples Army) und die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) aus der Türkei.
Somit wurde die Kriminalisierung von islamistischen Kräften nicht nur als Vorwand für Kriege zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen Aufteilung der Welt im Irak und in Afghanistan genutzt, sondern führte auch zu einer neuen Welle der internationalen Verfolgung von politischen Oppositionellen und RevolutionärInnen.
Die Anti-Terror-Gesetze sind ein Ausdruck für die verstärkte, internationale Zusammenarbeit der kapitalistischen Länder. Diese haben sich damit ein weiteres Instrument geschaffen, um gegen die international aus ihren Widersprüchen entstehenden sozialen Bewegungen, welche sich gegen Hunger, Armut, Besatzung oder gegen Verfolgung richten, koordinierter und somit effektiver vorgehen zu können. Dabei werden Organisationen, die in ihren jeweiligen Ländern einen notwendigen und berechtigten Kampf für die Interessen der Bevölkerung und für die Verbesserung der Lebensverhältnisse führen und in diesem Rahmen gegen korrupte und von den imperialistischen Ländern der USA bzw. EU gestellte oder unterstützte Regierungspräsidenten, Militärs oder Diktatoren agieren, von den NATO-Staaten für „terroristisch“ und somit für vogelfrei erklärt.
In der BRD ist der 2002 eingeführte §129b (Unterstützung/Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) der „deutsche“ Ausdruck dieser seitdem überall in den NATO-Staaten benutzten Anti-Terror-Gesetze. Seine erste Anwendung gegen linke Strukturen fand der §129b von März 2008 bis Juli 2010 in dem DHKP-C-Prozess in Stuttgart-Stammheim. Die DHKP-C führt in der Türkei einen revolutionären Kampf gegen die herrschende Oligarchie, die sich laut DHKP-C aus einem Geflecht nationaler und internationaler Monopole, Großgrundbesitzer und feudaler Reststrukturen zusammensetzt. Ihre Politik ist eindeutig als anti-oligarchisch und anti-imperialistisch zu definieren. Die DHKP-C leistet in der Türkei u.a. in den Elendsvierteln aktive Basisarbeit, indem sie die türkische und kurdische Bevölkerung durch die Aufstellung von Milizen vor faschistischen und staatlichen Angriffen schützt, sie durch die Gründung von Volksräten zur Selbstorganisation anhält und Bildungs- sowie Unterstützungsarbeit leistet. Des weiteren kämpft sie dort gegen die feudalen Verhältnisse und setzt sich für die Gleichstellung und für die Rechte von Frauen ein. Gegen diese, innerhalb der Bevölkerung relativ stark verankerte Organisation, gab es innerhalb von weniger als 10 Jahren in Italien, Belgien und Deutschland systematisch mehrere Mammut-Prozesse. Dazu wurden Informationen von Geheimdiensten international weitergereicht, Prozess-Dokumente und Foltergeständnisse international ausgewertet und Polizeizugriffe international koordiniert. Dabei können die Behörden der BRD auf umfangreiche Kriminalisierungsmöglichkeiten zurückgreifen, welche in beinahe allen EU-Ländern geschaffen wurden und die nun auf EU-Ebene dauerhaft ausgeweitet werden.
Ein europäisches Polizeiamt (Europol) sorgt neben einem europaweiten Datenaustausch für umfangreichere Fahndungen. Gleichzeitig wird momentan auf EU-Ebene eine „Einheit für justizielle Zusammenarbeit“ angestrebt, um die Verfolgung und Kriminalisierung zu vereinheitlichen.
Ende 2009 wurden die ersten Anklageschriften gegen angebliche Mitglieder der tamilischen Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) vorgelegt. Somit ist die LTTE die zweite Organisation, gegen die im Zuge des sog. „Kampfes gegen den Terror“ vorgegangen wird. Seit der Schaffung des Präzedenzfalles in Stuttgart-Stammheim sind das bereits 20 politische Gefangene und drei Prozesse innerhalb von weniger als drei Jahren! Es ist davon auszugehen, dass sich diese Politik im Zuge der sich international verschärfenden Krise der imperialistischen Länder weiter zuspitzen und zukünftig auch zur Kriminalisierung in Deutschland kämpfender Organisationen, die die internationale Solidarität mit den nationalen und sozialen Befreiungsbewegungen als einen praktischen Teil in ihre politische Arbeit integriert haben, dienen wird.
Die Organisationen, welche mittels der Anti-Terror-Gesetze und Schwarzen Listen kriminalisiert werden, stellen durch ihre Praxis einen störenden Faktor in der Aufrechterhaltung der kapitalistischen Ausbeutungs- und Unterdrückungsmaschinerie dar. Der Schulterschluss mit den verfolgten revolutionären Organisationen und deren Gefangenen sowie der auch im eigenen Sinne geführte Kampf gegen diese Instrumente der Klassenunterdrückung muss daher Aufgabe der revolutionären Linken und Bestandteil ihrer Organisationen sein. Denn: „Es gibt eine Sache, der sich alle sicher sein können: Wenn ihr in radikaler und revolutionärer Art und Weise kämpft, werdet ihr ein Ziel des Staates werden. Und wenn ihr keine Bewegung gegen die Repression aufbaut, wird niemand da sein, um euch zu befreien, wenn ihr unterdrückt werdet.“ (Dhoruba Bin Wahad)
Gegen die Kriminalisierung von MigrantInnen!
Die verschärfte Kriminalisierung von MigrantInnen begrenzt sich jedoch nicht nur auf die Verfolgung von RevolutionärInnen aus Ländern, in denen die politischen Kräfte entwickelter sind als in der BRD. Am weitesten verbreitet ist sicherlich die staatliche Nachstellung gegenüber politischen AktivistInnen aufgrund von sog. Straßendelikten wie antifaschistischen Aktionen, Widerstandshandlungen, Versammlungsgesetzverstößen oder wegen Vandalismus.
Auch in diesen Fällen sind vorrangig MigrantInnen die Betroffenen. Das aktuellste Beispiel für die Kriminalisierung von scheinbar unpolitischen Straßendelikten ist der Prozess gegen kurdische Jugendliche aus Stuttgart und die Repression, der das gesamte Umfeld und die kurdische Linke dort in Folge ausgesetzt war. Hierbei wurden 18 Jugendliche inhaftiert und eine antifaschistische Aktion als versuchter Mord eingestuft. Dies nahm man zum Anlass für ein Strafverfahren, welches den Ermittlern weitreichende Erkenntnisse der kurdischen linken Szene einbrachte, die im Nachhinein für politische Prozesse gegen kurdische Organisationen verwendet werden könnten.
Auf die Jugendlichen, sowie auf ihre Familien und ihr gesamtes soziales und politisches Umfeld, wurde massiver Druck ausgeübt Es wurden Geld- und Entlastungsversprechungen gemacht und mit der Abschiebung gedroht. Einer der Jugendlichen, welcher umfangreiche Aussagen über vermeintliche PKK-Strukturen machte, wurde zum Kronzeugen. Der Prozess gegen die kurdischen Jugendlichen zeigt damit auch, wie aus Ermittlungen und Aussagen in scheinbar unpolitischen Verfahren Prozesse gegen politische Strukturen werden können. Daneben ist er beispielhaft für die Interessenpolitik der deutschen Justiz und des Innenministeriums, welches als Komplize des Regimes in der Türkei bei der Bekämpfung von KurdInnen fungiert.
Die Notwendigkeit einer prinzipiellen und für alle geltenden Aussageverweigerung und der Ablehnung jeglicher Kooperation mit Bullen und Staat wird auch in diesem Falle deutlich. Nicht selten geht die Verfolgung von MigrantInnen, sei es auf der Straße durch die Polizei oder im Gerichtsaal, Hand in Hand mit rassistischen Vorurteilen und Diskriminierung. Die in den Medien geschürten Stereotype von Kriminellen, die nicht selten mit dem Bild von MigrantInnen gleichgesetzt werden, führen so zum Beispiel zu rassistisch aufgeladenen Polizeikontrollen auf der Straße oder auch zu härteren Strafen gegen diese Menschen durch die Justiz. Dabei muss gesagt werden, dass wir nicht davon ausgehen, dass sich die verstärkte Kriminalisierung von MigrantInnen durch den weit verbreiteten und geschürten gesellschaftlichen oder strukturellen Rassismus begründet, sondern durch ideologische und ökonomische Kämpfe. Jedoch denken wir, dass dies durchaus ein Faktor ist, der bei der Kriminalisierung von MigrantInnen eine begleitende Rolle spielt.
Das zeigt sich zum Beispiel am mangelnden Ausmaß der Solidarisierung durch größere Teile der Bevölkerung und in der Frage der Konsequenzen wie z.B der Abschiebung, die die Kriminalisierung für MigrantInnen oft nach sich zieht.
Ein Blick in die Knäste belegt diese Beispiele zusätzlich. Fast 40% der sozialen Gefangenen sind MigrantInnen, die durch doppelte Unterdrückung in die Prekarisierung gedrängt werden. Das geschieht einerseits durch rassistische Vorurteile, welche sie sozial ausgegrenzen und andererseits durch die schärfere Ausbeutung. So sind sie oftmals gezwungen, ihren Lebensunterhalt mit „illegalen“ Mitteln zu bestreiten. Es gilt, den konkreten Schutz von MigrantInnen vor Übergriffen durch die Polizei zu organisieren, den „Illegalen“ freie Räume zu schaffen sowie den konkreten Kampf gegen die Abschiebungen der politischen Gefangenen zu führen.
Knastkampf ist Klassenkampf!
All diese beschriebenen Maßnahmen und auch die neuerlichen Verschärfungen wie z.B die Ausweitung der Sicherheits- und Überwachungsgesetze, die bevorstehende zentrale Bürgererfassung „Zensus“ sowie die Zentralisierung der Polizeibehörden in Deutschland, sind Maßnahmen, die zur Regulierung der Gesellschaft dienen und wie bereits formuliert, die zwanghafte Eingliederung aller in den Verwertungs-, Produktions- und Reproduktionsprozess, zum Ziel haben. Sie sind nichts anderes als ein Teil des Klassenkampfes von oben.
Dem Knast, als stärkstem Ausdruck dieser Klassenunterdrückung, kommen hierbei folgende Funktionen zu: Einerseits sollen die politischen Gefangenen durch Maßnahmen wie z.B. die Isolationsfolter in ihrer politischen Identität gebrochen und die Bewegung draußen durch den Verlust eine(r) AktivistIn geschwächt werden. Andererseits sollen die sozialen Gefangenen resozialisiert d.h. zur Verwertung gefügig gemacht werden und ihre Bestrafung soll zur Abschreckung und Einschüchterung, sowohl der Verfolgten als auch anderer, dienen.
60% der Insassen der Knäste sind soziale Gefangene, die aufgrund ihrer Klassenzugehörigkeit zur Illegalität gezwungen und in deren Folge kriminalisiert wurden. Somit ist der Knast heute einer der wenigen Orte, an dem unsere Klasse noch so gebündelt zusammentrifft. Daher gilt es, den Knast als Kampffeld, den Kampf dort als einen Teil des Klassenkampfes zu verstehen. Sowohl drinnen als auch draußen.
Es gibt viele Beispiele und Anregungen für die Entwicklung von Kämpfen in den Knästen. Die Knastkollektive der RAF haben insgesamt 10 Hungerstreiks geführt, zuletzt auch gemeinsam mit zahlreichen sozialen Gefangenen, die sich den Forderungen nach Lockerungen der Haftbedingungen und Aussetzung der Isolation anschlossen.
Auch aktuell gibt es Knastkollektive von revolutionären Gefangenen aus der PC(pm) in Italien, des Revolutionären Kampfes (EA) in Griechenland, der GRAPO in Spanien und baskische Kollektive in Spanien und Frankreich.
Doch auch unabhängig von den durch die politischen Gefangenen organisierten Knastkollektive kommt es immer wieder zu Streiks oder kleineren Aufständen, organisiert von sozialen Gefangenen, die sich zur Durchsetzung ihrer Interessen zusammengetan haben. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Hungerstreik in der JVA Schwalmstedt gegen die Anwendung der Sicherungsverwahrung in der BRD. Einen weitaus größeren Aufstand als diesen gab es im Dezember 2010 in Griechenland, bei welchem tausende von Gefangenen einen Hungerstreik gegen das Knastregime führten.
Auch in den USA kam es Anfang Dezember 2010 zu einem Aufstand mehrerer tausend Gefangener, die gegen die menschenunwürdigen Bedingungen, wie z.B. die Überbelegung in den Knästen, das schlechte Essen, unzureichende medizinische Versorgung, Gewalt durch Polizeibeamte, Ausbeutung durch Knastarbeit usw. kämpften. Sie verbanden ihren Kampf neben dem Mittel des Hungerstreiks noch mit einem Arbeitsstreik, in dem sie die Knastarbeit verweigerten und in ihren Zellen blieben.
Die Mittel des Kampfes im Knast sind natürlich andere als draußen und er erfolgt unter erschwerten Bedingungen. Doch es liegt an uns, uns sowohl drinnen als auch draußen zur Wehr zu setzen und unsere Kämpfe gegen ein System zu verbinden, das für uns nichts weiter als lebenslange Ausbeutung und die Unfreiheit bedeutet.
Hierfür möchten wir als einen Anfang den diesjährigen 18.03. – Tag des politischen Gefangenen – zum Anlass nehmen.
Kampf der kapitalistischen Repressionsmaschinerie!
Klassenkämpfe entwickeln – drinnen und draußen!
Freiheit für alle sozialen und politischen Gefangenen!
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
März 2011