Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung von Beugehaft gegen Siegfried Haag und Roland Mayer verworfen.’Beide wurden im Rahmen der Vorladungen von insgesamt 11 ehemaliger Militanten aus der RAF beim Prozess gegen Verena Becker im März zu 6 Monaten Beugehaft und einer Geldstrafe verurteilt. Nachdem Siegfried Haag und Roland Mayer Widerspruch eingelegt hatten wurde das Urteil verworfen.
Begründet wurde das Urteil in aller Kürze damit, dass sie sich mit Aussagen selbst belasten könnten – auch wenn sie bereits im November 1976 verhaftet worden waren.