Keine weitere Kriminalisierung der syrisch-kurdischen Verbände von YPG und YPJ in Deutschland

Seit dem 9. Oktober ist die Welt Zeuge, wie die NATO-Armee der Türkei
mit verbündeten dschihadistischen Milizen einen völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg gegen die Bevölkerung von Nordsyrien führt. Die Türkei
begründet diese Aggression mit der angeblichen Gefährdung, die für sie
von den „terroristischen“ Kämpferinnen und Kämpfern der kurdischen
Selbstverteidigungskräfte YPG und YPJ ausginge.

Unbeschadet, dass nachweislich nie Angriffe von Nordsyrien  auf
türkisches Territorium erfolgten, übernahm die Bundesregierung in
mehreren jüngeren Stellungnahmen die Sichtweise mit der Formulierung,
türkische Sicherheitsinteressen in der Region müssten berücksichtigt
werden.

Übernommen wurde die Haltung der Türkei gegenüber den Verbänden von YPG
und YPJ als terroristische Organisationen bereits mit dem Rundschreiben des
Bundesinnenministeriums vom 2. März 2017 an die Bundesländer bezüglich

einer Aktualisierung des PKK-Verbots, indem in einem Anhang auch die Symbole

von YPG, YPJ und der nordsyrischen kurdischen Partei PYD der PKK zugeordnet wurden

und damit de facto unter das 1993 erfolgte PKK-Verbot fallen.

Dies hat in den aktuellen politischen Auseinandersetzungen die Folge,
dass die Bundesregierung zwar vorgibt, auf der Seite der kurdischen
Bevölkerung gegen die Aggression der Türkei zu stehen, gleichzeitig aber
bei verschiedenen Demonstrationen und Versammlungen der letzten Tage
die erwähnten Fahnen und Symbole von den Versammlungsbehörden oder der
Polizei verboten wurden.

Aufgrund der aktuellen Ereignisse fordern wir die Bundesregierung erneut
auf, den Erlass des BMI von 2017 zumindest insoweit zurückzunehmen,
als die Fahnen von YPG, YPJ und PYD nicht mehr der PKK zugeordnet
werden. Dieser Erlass sorgt für beispielslose Rechtsunsicherheit bei

Versammlungen und in den sozialen Medien, indem das BMI die Verfügung

selbst einschränkte mit der Auslegung, dass diese Symbole nicht per se verboten seien,

sondern nur in dem Falle, wenn sie „ersatzweise“ für die Symbole der PKK-Verwendung fänden.

Als Folge der BMI-Verfügung wurden in den letzten zwei Jahren unzählige
Strafverfahren hinsichtlich der Verwendung dieser Symbole auf
Versammlungen und in den sozialen Medien geführt. Einsatzleiter der
Polizei räumten auf Demonstrationen des Öfteren ein, dass sie sich
selbst mit der Auslegung dieses Erlasses überfordert fühlen.

Es sei daran erinnert, dass YPG und YPJ als Teil der internationalen
Koalition gegen den IS, an der sich auch die Bundesregierung beteiligt,
die Hauptlast im Kampf gegen den IS getragen und in diesem Zusammenhang
über 12.000 Tote zu beklagen haben.
Angesichts der erschütternden Bilder, die uns aus Nordsyrien erreichen,
der großen Solidarität eines überwiegenden Teiles der deutschen
Bevölkerung mit den Menschen Nordsyriens im Kampf gegen die türkische
Aggression und auch den Gefühlen der nach Deutschland geflohenen
Kurdinnen und Kurden in Angst um ihre Angehörige, fordern wir die
Bundesregierung auf, den Erlass vom 2. März 2017 bezüglich der
Einordnung von YPG, YPJ und PYD unverzüglich zurückzunehmen.

Damit würde in Deutschland in diesem Kontext wieder
Rechtssicherheit einziehen und es wäre ein klares außenpolitisches
Signal an die Türkei, dass Aggressionskriege ihren Preis haben, auch
wenn sich die Großmächte aktuell auf Kosten der Kurd*innen mit ihr
arrangiert haben.

Mit der Listung der nordsyrisch-kurdischen Organisationen  im
Zusammenhang mit dem PKK-Verbot, hat die Bundesregierung die Türkei in
ihrer Sichtweise bestärkt, statt politischer Verhandlungen die
militärische Auseinandersetzung zu suchen. Die fatalen Auswirkungen einer verfehlten Politik,
sind aktuell sichtbar. Eine Rücknahme dieses Schrittes ist die
Bundesrepublik nicht zuletzt der kurdischen Bevölkerung in Deutschland
schuldig.

AZADÎ e.V., Rechthilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland

Köln, 25. Oktober 2019