Das Landgericht Hamburg hat der Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft stattgegeben und nun auch die DNA-Abnahme der dritten Gefährtin angeordnet.
Für die internationale Klassensolidarität
Das Landgericht Hamburg hat der Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft stattgegeben und nun auch die DNA-Abnahme der dritten Gefährtin angeordnet.