Korrigierte Fassung vom 5.2.24: Aktuelle Zeug:innenvorladungen der Staatsanwaltschaft (STA) Verden im Fall Burkhard Garweg

Ein kurzer Abriss der Geschehnisse:

Burkhard, Daniela und Volker sollen bei der Sprengung des Knastbaus in Weiterstadt gemeinsam agiert haben. Die drei leben seit Jahrzehnten in der Illegalität.

Die Ermittlungen in Niedersachsen laufen wegen ‚Raubüberfällen‘ und auch wegen „versuchtem Mord“. Ein Delikt, das bekanntlich nie verjährt

Das 129a Verfahren wegen Mitgliedschaft in der RAF ist scheinbar verjährt.

Seit 2015 sind in Hannover 50 Ermittler:innen mit der Sache beschäftigt. Ihre Versuche die drei aufzustöbern verliefen alle erfolglos 🙂 Beispielsweise Fahndundungsaktionen, TKÜ, Observationen (u.a. bei Landkommunen).

Aktuelle Zeug:innenvorladungen der Staatsanwaltschaft (STA) Verden imFall Burkhard Garweg

Ein kurzer Abriss der Geschehnisse:

Burkhard, Daniela und Volker sollen bei der Sprengung des Knastbaus in Weiterstadt gemeinsam agiert haben. Die drei leben seit Jahrzehnten in der Illegaliät.

Die Ermittlungen in Niedersachsen laufen ausschließlich wegen ‚Raubüberfällen‘ und „versuchten Mord“. Das 129a Verfahren wegen Mitgliedschaft in der RAF ist scheinbar verjährt.

Seit 2015 sind in Hannover 50 Ermittler:innen mit der Sache beschäftigt. Ihre Veruche die drei aufzustöbern verliefen alle erfolglos 🙂 Beispielsweise Fahndundungsaktionen, TKÜ, Observationen (u.a. bei Landkommunen).

Im letzten Jahr hatten am 22. März Fahnder des LKA Niedersachsen im Auftrag der STA Verden die Wohnung der Schwester von Burkhard (in Frankfurt am Main) durchsucht. Ebenso ein Hotelzimmer in Hamburg, in dem Burkhards Bruder mit seiner Frau übernachtet hat. In beiden Fällen wurde ‚DNA-fähiges Material‘ entnommen. Außerdem wurden Mobiltelefone und Laptops beschlagnahmt. Zwei Wochen früher hatten sie bereits eine Durchsuchung bei Burkharts Eltern gemacht und DNA entnommen. Dies alles geschah mit der Begründung, dass diese vermeintliche Zeug:innen seien.

Nun scheint es einen neuen Versuch zu geben. Kurz vor Weihnachten hat die STA Verden drei Zeug:innenvorladungen, zur Vernehmung durch die Kripo verschickt, zwei in Itzehoe und eine in Hamburg. Eine erläuternde Begründung erhielt die Ladung nicht, lediglich den Satz: „in der Strafsache gegen Burkhard Garweg ist ein Termin zur Zeugenvernehmung auf [Datum & Ort, Name der Staatsanwältin] bestimmt.“. Außerdem eine ‚Rechtsbelehrung‘, die besagt, dass Zeug:innen verpflichtet sind auszusagen und sonst sogenannte „Erzwingungsmaßnahmen“ drohen.

Mit der Vorladung kam eine 5-seitige „Belehrung“, in der steht, dass die STA bei nicht-erscheinen Ordnungsgeld (1000 Euro) oder Ordnungshaft (bis 6 Wochen, wenn kein geld da ist) verhängen oder eine Zwangsvorführung anordnen kann.

Da steht natürlich NICHT drin,<< dass Zeug:innen verpflichtet sind auszusagen und sonst sogenannte „Erzwingungsmaßnahmen“drohen>>.

Kein Mensch muss vor der Staatsanwaltschaft aussagen! Genausowenig wie vor der Polizei. Nur ein Gericht kann bei Aussageverweigerung Geldstrafe oder Beugehaft verhängen.

Man muss hingehen, das ja, aber das war’s schon.

Was bedeutet das für uns?

Mit weiteren ‚Zeugen’vorladungen ist zu rechnen. Denkt daran:

Macht keine Aussagen! Ihr wisst nie, hinter welchen Informationen sie her sind. Auch wenn ihr denkt, ihr habt keinerlei Infos, alles kann auch in anderem Zusammenhang im Interesse der Ermittler:innen sein!

Geht auf jeden Fall nur mit anwaltlicher Begleitung hin!

Wir deuten diese Ladungen als Versuch, irgendwo rein zu stechen und zu gucken was sich daraufhin so tut – Wer kontaktiert wen und mit welchen Vermutungen oder mit welchem Wissen? So können Rückschlüsse gezogen und Strukturen offenbart werden

Es gilt also einmal mehr:

Keine Spekulationen, quatscht nicht am Telefon darüber, kein Kneipentalk.

Verfolgungswahn beenden!

Fahndungsplakate unschädlich machen!

Gesundheit & Glück für Burkhard, Daniela und Volker!

EA Hamburg