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KRIMINALISIERTER PROTEST Wacklige Konstruktion

Elbchaussee-Verfahren: Staatsanwaltschaft droht Debakel. Nur noch ein Angeklagter in U-Haft

Großer Erfolg für die Verteidigung im sogenannten Elbchaussee-Verfahren gegen fünf Gegner des G-20-Gipfels in Hamburg im Juli 2017: Das Landgericht Hamburg hat nach Informationen von junge Welt die Haftbefehle zweier Angeklagter aufgehoben. Die Studenten Halil K. und Can N. aus dem Rhein-Main-Gebiet wurden bereits am 14. Februar nach siebeneinhalb Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen. Jetzt sitzt nur noch einer der Angeklagten, ein Franzose, im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis.

In dem Beschluss der Kammer, der jW vorliegt, heißt es, die Kammer gehe »nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme« von einer niedrigeren Straferwartung aus, als bisher in den ergangenen Haftentscheidungen angenommen. Die vier deutschen Angeklagten hätten eingeräumt, dass sie zwar an dem Aufzug in Altona teilgenommen hätten, sich aber »sämtlich glaubwürdig (…) von den stattgefundenen Zerstörungen distanziert«. Die Kammer bezog sich damit auf eine Einlassung der vier deutschen Angeklagten vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft gab ihren Widerstand gegen eine Aufhebung der Haftbefehle auf und verzichtete auf eine Beschwerde gegen den Beschluss der Kammer. Vor der Eröffnung des Prozesses im Dezember 2018 waren die Haftbefehle schon einmal aufgehoben worden, damals hatte die Staatsanwaltschaft aber Beschwerde eingelegt, der das Hanseatische Oberlandesgericht gefolgt war. Der Verzicht auf eine erneute Beschwerde ist ein Indiz dafür, dass die Vorwürfe der Anklage immer mehr in sich zusammenfallen.

In dem Verfahren geht es um Ereignisse am Morgen des ersten Gipfeltages, des 7. Juli 2017, die für ein großes Medienecho gesorgt hatten (jW berichtete). Rund 220 Personen waren über die Elbchaussee und die Große Bergstraße gezogen, ein Teil von ihnen hatte Autos angezündet und Scheiben von Banken und Geschäften eingeworfen. Außer dem Franzosen werden den Angeklagten keine konkreten Straftaten vorgeworfen, sie sollen für das »ostentative Mitmarschieren« in der Gruppe, aus der heraus Straftaten begangen wurden, bestraft werden.

Aktion 100000
Schon im Verfahren gegen den Italiener Fabio V. vor dem Amtsgericht Altona hatte die Staatsanwaltschaft erfolglos versucht, dieses Konstrukt durchzusetzen. Jetzt läuft sie erneut Gefahr, damit zu scheitern. Nach jW-Informationen hat sich an den bisherigen Verhandlungstagen die von der Polizei im Vorfeld des Verfahrens über bürgerliche Medien kommunizierte Hypothese, in Altona habe ein »einheitlich agierender Mob« randaliert, nicht halten lassen. So haben die Aussagen von Polizeizeugen keine Hinweise ergeben, dass es feste Absprachen über den Verlauf des Aufzugs gegeben hat.

Auch das Springer-Blatt Welt, das noch im September 2018 unter der Überschrift »Wer sind die Männer, die an der Elbchaussee Feuer legten?« über den Prozess berichtete, musste mittlerweile zurückrudern. Die Zeitung schrieb am 16. Februar, nach Informationen aus Justizkreisen halte die Kammer es für plausibel, dass es »gewalttätige Kleingruppen gab, die wiederholt ausscherten und daneben inaktive Mitläufer«.

Sollte die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe nicht aufrechterhalten können, wäre das auch eine Schlappe für die inzwischen zu einer Ermittlungsgruppe im Landeskriminalamt abgeschmolzene Sonderkommission (Soko) »Schwarzer Block« der Polizei. Die zeitweise mit 170 Beamten besetzte Soko hat viel Zeit und Energie darauf verschwendet, die fünf Angeklagten ausfindig zu machen und für die Krawalle in Altona am 7. Juli 2017 haftbar zu machen.

Die drohende Schlappe hindert die Ermittlungsgruppe aber nicht daran, weiterhin mit großem Aufwand vermeintliche Flaschenwerfer und Plünderer zu jagen. Wie mehrere Medien berichteten, durchsuchten 30 Polizisten am Donnerstag die Wohnungen von fünf Verdächtigen in Hamburg, Pinneberg und Glinde im Hamburger Umland sowie in Dortmund. Bei den Betroffenen handele es sich um vier Männer im Alter von 20 bis 27 Jahren und eine 29 Jahre alte Frau, die sich in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli an der Plünderung des Rewe-Supermarktes im Schanzenviertel beteiligt haben sollen.

Von Kristian Stemmler junge Welt 25.2.19