Am 9. Juli 2019 wurde eine Abschiebung im Leipziger Osten spontan von bis zu 500 Menschen blockiert. Um die Abschiebung dennoch durchzusetzen kam es zu Angriffen der Polizei auf die Demonstrierenden. Bei den anschließenden Auseinandersetzungen verletzte die Polizei zahlreiche Menschen, es kam zu mehreren Festnahmen.
Sascha und Aymen wurden stellvertretend für den starken Widerstand gegen Polizeigewalt und Abschiebungen an jenem Abend in Gewahrsam genommen, anschließend wurde für beide Untersuchungshaft angeordnet. Mit dem Vorwurf Flaschen und Steine auf die Polizei geworfen zu haben, mussten die beiden ein aufwändiges Verfahren mit sechs Prozesstagen über sich ergehen lassen. Unter den Belastungszeugen waren unter anderem ein ziviler Tatbeobachter sowie Polizisten, die nachweislich durch Kontakte in die Rechtsextreme Szene auffielen.
Sascha wurde wegen schwerem Landfriedensbruch, Widerstand gegen, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung in Mittäterschaft zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf 3 Jahre festgesetzt. Aymen wurde zu 30 Tagessätzen à 10 Euro wegen Beleidigung verurteilt. Darüber hinaus wurde er freigesprochen.
Gegen das Urteil von Sascha wird nun in der zweiten Instanz von Seiten der Verteidigung vorgegangen. Den Freispruch von Aymen möchte die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren und strengt nun den Prozess vor dem Landgericht an.
Erneut sind sechs Prozesstage angesetzt. Wir sind weiterhin solidarisch und rufen zur Prozessbegleitung auf.
Wann? 14.01. // 10:00 Uhr
Wo? Landgericht Leipzig, Harkortstrasse 9
Ausführliche Berichte des Prozesses in der ersten Instanz sowie weitere Texte zu den Geschehnissen findet ihr auf dem Blog des Solikomitees #1007.
Der Prozess ist trotz Corona weiterhin angesetzt und wir gehen derzeit davon aus das dieser wie angekündigt stattfindet. Sollte sich dies noch ändern werden wir darüber auf unserem Blog informieren. Schaut dort noch einmal vorbei, bevor ihr euch auf den Weg zum Gericht macht. Zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung aufgrund der Coronapandemie sind die persönlichen Daten bei Gericht abzugeben. Diese dürfen grundsätzlich nicht für andere Zwecke verwendet werden.
— Solikomitee #1007
https://antirepression.noblogs.org/post/2021/01/11/le1007-aufruf-zur-solidarischen-prozessbegleitung/