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LEIPZIG: beschleunigtes Strafverfahren

Am 08.01 wurde ein 27-Jähriger, der an den Kämpfen in der Silvesternacht beteiligt gewesen sein soll, in einem beschleunigten Verfahren, zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, sowie zu 60 Sozialstunden.

Er soll einem rennenden Polizisten ein Bein gestellt haben, worauf hin dieser stürzte und sich leicht verletzt habe. Der Beschuldigte wurde am 01.01.2020 festgenommen, somit liegen zwischen Festnahme und Verurteilung gerade mal sieben Tage, von denen zwei Tage Wochenende war und einer ein Feiertag, also vier Arbeitstage für die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltsschaft kann bei Strafrichter ein beschleunigtes Strafverfahren beantragen, wenn sie der Meinung ist, dass die Beweislage klar ist. Des weiteren muss die Staatsanwaltsschaft keine schriftliche Anklage einreichen, es reicht eine mündliche aus. Außerdem liegt die Ladungsfrist für den Beschuldigten bei gerade mal 24 Stunden statt üblichen sieben Tagen, d.h. der Angeklagte hat nur einen Tag nach Erhalt der Ladung Zeit vor Gericht zu erscheinen, andern Falls kann der Richter einen Haftbefehl erlassen. Besonders perfide ist die Beweisaufnahme. Der Richter ist nicht verpflichtet die Beweissicherung zu prüfen, was im Klartext bedeutet, dass illegal gesicherte Beweise wie Kommunikationsüberwachung ohne richterlichen Beschluss, vor Gericht verwendbar sind. So kann die Polizei und Staatsanwaltsschaft schalten und walten wie sie wollen.

So versucht die Reaktion reaktionären Terror zu verbreiten und die revolutionäre Bewegung ein zu schüchtern, ähnlich wie mit den drakonischen Strafen für die Teilnehmer bei den Kämpfen um den G20-Gipfel 2017. Auch wenn dies Probleme für die revolutionäre Bewegung bedeutet, so zeigt es aber auch, dass der Staat vor eben dieser immer größere Angst bekommt und das ist gut so. Wie überall in der Welt ist auch in der BRD die Haupttendenz die Revolution.

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