Mêrdîn: Gefangene treten in Hungerstreik

Im E-Typ-Gefängnis in Mêrdîn sind die politischen Gefangenen in einen rotierenden Hungerstreik gegen Willkürbehandlung und Rechtsverletzungen durch die Vollzugsleitung getreten.

Am Dienstag haben Gefangene im E-Typ-Gefängnis in Mêrdîn eine Hungerstreikstaffel gestartet. In Fünftagesschichten werden Dreiergruppen von Gefangenen die Nahrungsaufnahme verweigern. Nach Angaben von Anwält:innen sind die politischen Gefangenen Suphi Söylemez, Ali Tuna und Derviş Akyürek zuerst in den Hungerstreik getreten. Die drei Gefangenen hatten sich bereits 2019 zusammen mit 142 weiteren politischen Gefangenen am unbefristeten Hungerstreik für die Aufhebung der Isolation des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan beteiligt.

Die aktuellen Forderungen der Hungerstreikenden sind:

„Die Gefängnisverwaltung muss aufhören, Gefangene in ‚unparteiische‘ Abteilungen zu verlegen. Alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, den Willen der Gefangenen zu brechen, müssen beendet werden. Kranke Gefangene müssen eine angemessene Behandlung erhalten und regelmäßig in Krankenhäuser gebracht werden. Es darf keine entwürdigende Behandlung während des Transports ins Krankenhaus stattfinden. Willkürliche Entscheidungen der Verwaltung und des Überwachungsgremiums müssen gestoppt und Gefangene, deren Strafvollzug abgeschlossen ist, umgehend freigelassen werden. Das Recht auf Sozialkontakte, das nach dem Ausbruch der Pandemie eingeschränkt oder ganz abgeschafft wurde, muss wieder gelten.“

Damit sprechen die Gefangenen Problematiken, die alle Gefängnisse in der Türkei und Nordkurdistan betreffen, direkt an. Insbesondere kranken Gefangenen wird systematisch die Behandlung verweigert. Transporte ins Krankenhaus werden als Anlass für Misshandlungen, entwürdigende Durchsuchungen und wochenlange Isolation genutzt. Regelmäßig sterben kranke politische Gefangene aufgrund von fehlender Behandlung und der schlechten Haftbedingungen. Selbst Todkranken wird eine Entlassung verweigert.

Ein weiteres Problem stellt die Praxis dar, Gefangene auch nach dem Vollzug ihrer Strafe nicht zu entlassen, so denn sie keine Reue zeigen. Dies betrifft politische Gefangene besonders schwer, deren Willen auf diese Weise gebrochen werden soll.

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