116490

Mitgegangen, mitgefangen

Hamburg: Weitere Strafverfolgung wegen Anwesenheit in Menschenmenge bei G-20-Ausschreitungen
Untergang des Abendlandes: eingeschlagene Scheibe eines Autos im Hamburger Stadtteil Altona am 7. Juli 2017

Foto: Friso Gentsch/dpa
Der Verfolgungsfuror von Polizei und Teilen der Hamburger Justiz in Sachen G-20-Proteste lässt auch fast eineinhalb Jahre nach dem Gipfeltreffen nicht nach. Erst am Donnerstag startete die Polizei die vierte Öffentlichkeitsfahndung nach angeblichen Randalierern, indem sie 53 weitere Fotos ins Internet stellte.

An diesem Dienstag beginnt vor dem Landgericht Hamburg ein Prozess, in dem es um die Ausschreitungen in Altona am 7. Juli 2017, dem ersten Gipfeltag, geht, wie die Gerichtspressestelle am Montag gegenüber junge Welt bestätigte. Das Verfahren steht unter ungewöhnlichen Vorzeichen: Schon im Vorfeld haben das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) und die Staatsanwaltschaft Druck aufgebaut, eine harte Linie zu fahren.

Am 7. Juli 2017 waren Dutzende schwarz gekleidete und vermummte Personen die Elbchaussee und die Große Bergstraße entlanggezogen, ein Teil von ihnen hatte 19 Fahrzeuge in Brand gesteckt, Scheiben eingeworfen und Molotowcocktails gegen eine IKEA-Filiale geschleudert. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Schaden auf etwa eine Million Euro, Augenzeugen hätten Traumata erlitten.

Angeklagt sind vier junge Männer aus Frankfurt am Main und Offenbach im Alter von 18, 22 und 24 Jahren sowie ein 23 Jahre alter Franzose. Ihnen werden unter anderem besonders schwerer Landfriedensbruch, Mittäterschaft bei Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die vier aus dem Rhein-Main-Gebiet waren Ende Juni festgenommen, die beiden 18jährigen kurz danach wieder freigelassen worden. Die drei anderen sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Hamburgs Staatsanwaltschaft versucht in diesem Verfahren offenbar zu vollenden, was ihr im Prozess gegen den italienischen Aktivisten Fabio V. misslungen war: eine Rechtsauffassung durchzusetzen, die sich auf die Devise »Mitgegangen, mitgefangen« verkürzen lässt. Wie Fabio V. wird den Angeklagten, von dem Franzosen abgesehen, keine konkrete Straftat vorgeworfen. Sie sollen nur für die Anwesenheit in der Menge, aus der heraus Delikte begangen wurden, bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2017. Darin hieß es, schon ein »ostentatives« Mitmarschieren in einer gewaltbereiten Menge reiche aus, um sich strafbar zu machen. Allerdings ging es in dem Verfahren um Hooligans, der BGH schränkte ein, das Urteil gelte nicht für politische Demonstrationen.

Die als liberal geltende Kammervorsitzende Anne Meier-Göring steht unter massivem Druck. Im November hatte sie die 22 und 24 Jahren alten Angeklagten von der Haft verschont, wie die Taz am 7. Dezember berichtete. Sie hätten zwar mit einer Bestrafung zu rechnen, aber nur als »Gehilfen«, nicht als »Mittäter«, was ein Strafmaß von unter drei Jahren Haft erwarten lasse. Das OLG setzte den Haftbefehl wieder in Kraft, die Taz zitierte aus der scharf formulierten Begründung. Nie in der »Nachkriegsgeschichte« seien in Hamburg solch schwere »Gewalt- und Sachbeschädigungshandlungen« verübt worden wie am Morgen des 7. Juli 2017. In Altona habe ein »schwarz uniformierter Mob« gewütet. Die Kammer habe die »Dimension der Taten« aus den Augen verloren.

Die Staatsanwaltschaft reichte sogar einen – inzwischen abgelehnten – Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer ein. Mit ihren den Tatbeitrag der Angeklagten relativierenden Aussagen verhöhne sie die Opfer, zitiert die Taz aus dem Antrag.

Von Kristian Stemmler junge Welt 18.12.18