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NoG20 – Freispruch und Rücknahme der Ausweisung für Konstantin!

Freitag den 16.3. Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3, Saal 186,
12. und möglicherweise (vor-)letzter Verhandlungstag gegen Konstantin , 9.00-16.00 Uhr.
Kundgebung der Soligruppe vor dem Gericht ab 8.00 Uhr.
Show your solidarity with the young NoG20 activist Konstantin

Am Freitag, den 16. März wird der Prozess gegen unseren Genossen Konstantin mit dem 12. Verhandlungstag fortgesetzt.

Die Richterin will den Prozess unbedingt so schnell wie möglich beenden und ihn nach Erwachsenenrecht verurteilen, obwohl er in den über 4 Monaten Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand gerade einmal 21. Jahre alt geworden ist.

Nachdem die Vorsitzende Richterin in den letzten Verhandlungstagen alle Anträge der Verteidigung abgelehnt hat der Frage nachzugehen, ob der Einsatz „ortsfremder“ Polizeieinheiten, in diesem Falle, einer Beweissicherungs- und Festname-Einheit, kurz BFE, aus Hessen während des G20 Gipfels überhaupt rechtens war, besteht die Verteidigung weiterhin darauf, dass bitte irgendwelche möglichst ungeschwärzten Schriftstücke beigebracht werden, die uns darüber
aufklären, wer, wann, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage, auch diese BFEler aus Mühlheim/Main angefordert hat und was und von wem genau ihr Auftrag Samstagnacht in der Schanze war. Was genau heisst denn „Störer einsammeln“? Alles abgelehnt! Auch die Zeugenvorladung der Ober-G20-Gesamt-Einsatzleiter Dudde. Schade eigentlich!

Das ist doch eine interessante Frage, völlig unverständlich, warum es die Gerichte ständig zurückweisen, sich damit beschäftigen zu müssen. Es müsste doch was Schriftliches zu besorgen sein, oder haben all die Polizeieinheiten von Wo-weiß-Woher auf Hamburgs Straßen einfach
gemacht, was sie wollten, beim G20 Gipfel?

Das Märchen von den Flaschen werfenden, reisenden Jung-Chaoten aus ganz Europa ist ja, Dank hartnäckiger Verteidiger_innen, sowieso schon lange vom Tisch und so lautet der „Rest-Vorwurf“ nach fast 5 Monaten Prozess gegen Konstantin „nur noch“: Widerstand gegen Vollsteckungsbeamte. Er soll bei seiner Festnahme, als Polizisten ihn von hinten angegriffen, auf den Boden geworfen und sich draufgesetzt haben, mit den Füßen gestrampelt haben! Dafür hat Konstantin nach dem ganzen G20 Wahnsinn fast 4,5 Monate in U-Haft in Hahnöfersand gesessen und war seit knapp 8
Monaten nicht mehr Zuhause, in Russland.

Wir fordern Freispruch für Konstantin und zwar 1. Klasse, eine satte
Haftentschädigung und Aufklärung des gesamten Polizeieinsatzes während
des G20!

Völlig inakzeptabel und absolut nicht hinzunehmen ist die Ausweisungsverfügung und 5-jährige Einreisesperre der Hamburger Ausländerbehörde gegen unseren jungen, russischen Freund und Genossen Konstantin.

Zuerst wollten sie ihn sogar noch während des laufenden Strafverfahrens zur Ausreise zwingen – da musste sogar der Staatsanwalt intervenieren. Allerdings halten sie trotz eingereichtem Widerspruch seiner zusätzlichen Anwältin für Ausländerrecht daran fest, ihn direkt nach Beendigung des Amtsgerichts-Prozesses innerhalb von 7 Tagen des Landes zu verweisen – sonst drohen sie ihm mit „Aufenthaltsbeendenden Maßnahmen“ wie Ausreisegewahrsam und Abschiebung!

Noch weniger hinnehmbar ist die verhängte 5-jährige Einreisesperre in die Bundesrepublik Deutschland und vorraussichtlich in den gesamten Schengenraum, also alle Länder des Schengener Abkommens, quasi ganz West-Europa, was einer Verbannung in den „Osten“ gleichkommt, ihn von
all seinen neuen Freund_innen und Genoss_innen fernhalten würde und für Konstantin auch zuhause in Russland unabsehbare Folgen haben könnte.

Die Begründung der Hamburger Ausländerbehörde zur „Fernhaltung von Ausländern aus dem Bundesgebiet“ ließt sich wie ein AfD Pamphlet, wenn es etwa heisst:

„Dieser Ausweisungstatbestand ist bei Ihrem Mandanten erfüllt, denn er hat sich zwecks Durchsetzung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt, das Ausweisungsintresse wiegt somit besonders schwer. Das gilt auch unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung seines Handelns.
Die von ihm begangenen Taten und deren Begleitumstände im Zusammenhang
mit den G20-Krawallen sind im Übrigen nach der hier vorliegenden Anklageschrift zweifelsfrei nachgewiesen (Beweismittel danach u.a. Zeugenaussagen der Polizeibeamten, Lichtbilder und Videoaufnamen)“

Äh, und wozu gibt es dann Gerichtsprozesse, wenn durch die Anklageschrift ja schon alles zweifelsfrei nachgewiesen ist? Ach, und wenn diese nicht im Sinne der Innenbehörde laufen, bestraft halt die Ausländerbehörde gleich selbst, oder was?

https://g20apua.blackblogs.org/

Wir werden auf keinen Fall zulassen, dass unsere Genoss_innen und Freund_innen aus Nicht-EU-Staaten abgeschreckt werden sollen, sich an transnationalen Protesten zu beteiligen, oder auch nur Angst haben müssen, hier eine Demonstration zu besuchen, weil die Hamburger
Ausländerbehörde eigene Strafsysteme kreiert und nach ihrem Gutdünken Ausweisungen, Verbannungen und Einreisesperren verhängt. Die gleiche Ausländerbehörde, die in Niendorf am nördlichen Rand des Hamburger Flughafengeländes ein eigenes Gefängnis betreibt, in das sie Menschen einsperrt und selbst bewacht, um sie abzuschieben.

Wir fordern die sofortige Rücknahme der Ausweisungsverfügung und Aufhebung der 5-jährigen Einreisesperre gegen Konstantin!
Die sofortige Schließung des sogenannten Ausreisegewahrsams!
Stoppt die Willkür der Hamburger Ausländerbehörde, jetzt!

Es bleibt dabei:
Freispruch und Reisefreiheit für Konstantin!
Freedom of Movement!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
United We Stand!

Kommt am Freitag, den 16.3.!

ab 8.00 Uhr zur Kundgebung vor dem Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3

und supportet Konstantin ab 9.00 Uhr im Gerichtssaal 186 !