Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Ramazan Yildirim wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. kritisiert das Urteil scharf.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den kurdischen Aktivisten Ramazan Yildirim am Mittwoch wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der 7. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass sich der 38-jährige türkische Staatsangehörige wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer „terroristischen Vereinigung“ im Ausland gemäß § 129a/b strafbar gemacht habe.
Nach Auffassung des Gerichts habe Yildirim sich in verschiedenen Funktionen innerhalb der PKK-Strukturen in Deutschland betätig. Demnach soll er zwischen 2021 und Juni 2022 das Gebiet Freiburg geleitet haben, von Juli 2022 bis Juni 2023 für das Gebiet Darmstadt verantwortlich gewesen sein und von Juli 2023 bis März 2024 die Leitung des Gebiets Berlin sowie des sogenannten Sektors „Nord“ übernommen haben. Dieser umfasst neben Berlin auch die Regionen Hamburg, Hannover und Dresden.
Entscheidung folgt bisheriger Rechtsprechungslinie
Nach einem Aufenthalt im Nordirak zwischen März und September 2024 soll Yildirim zudem von Dezember 2024 bis zu seiner Festnahme im März 2025 als Leiter des PKK-Gebiets Stuttgart sowie des Sektors „Süd 2“ tätig gewesen sein. Individiuelle Straftaten, die unabhängig von einem Bezug zur PKK strafbar wären, wurden ihm nicht vorgeworfen.
In der mündlichen Urteilsbegründung ging das Gericht weder auf die Auflösungserklärung der PKK noch auf aktuelle Entwicklungen in Kurdistan und im Nahen Osten ein. Die Entscheidung folgt damit der bisherigen Rechtsprechungslinie. Da sich Yildirim seit einem Jahr in Untersuchungshaft befindet, wurde der Haftbefehl aufrechterhalten. Zugleich ordnete das Gericht den weiteren Vollzug der Freiheitsstrafe an.
AZADÎ kritisiert Urteil gegen Yildirim
Der Rechtshilfefonds AZADÎ kritisierte die Verurteilung, die am Internationalen Tag der politischen Gefangenen erfolgte. Die Organisation verweist darauf, dass die PKK durch ihre Auflösungserklärung im vergangenen Mai sowie durch weitere Schritte, darunter der Rückzug ihrer Guerillaeinheiten aus Schlüsselregionen, den Friedensprozesses in der Türkei maßgeblich ermöglicht habe. „Eine unveränderte Politik der Bundesregierung, Bundesanwaltschaft und bundesdeutschen Justiz bedeutet auch eine Nichtanerkennung der Bemühungen um einen Frieden in Kurdistan und damit im gesamten Nahen Osten“, so der Verein. „Diese fortbestehende und gezielte Kriminalisierung und Verfolgung der PKK trägt zur Verlängerung von Konflikten und zu einer instabilen Lage im Nahen Osten bei.“







