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Onlineprotest als Computersabotage

Berlin (nd-Nowak). Onlinedemonstranten können sich nach Meinung der Bundesregierung nicht auf das Demonstrationsrecht berufen, weil dazu eine »körperliche Anwesenheit erforderlich« sei, die im virtuellen Raum nicht gegeben ist. Diese Lesart stand in einer Antwort auf eine Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Sevim Dagdelen und Andrej Hunko an die Bundesregierung. Die Parlamentarier nahmen die Kriminalisierung des Onlineprotests gegen die GEMA zum Anlass für ihre umfangreiche Anfrage.

Am 17. Dezember 2011 sollte die Onlinepräsenz der GEMA mit möglichst vielen Anfragen lahmgelegt werden. Dazu wurde eine spezielle Software bereitgestellt. Obwohl die Homepage der GEMA immer erreichbar war, erfolgten mittlerweile 106 Hausdurchsuchungen. Die Bundesregierung nahm zum konkreten Fall nicht Stellung, sah aber in der versuchten Lahmlegung von Internetseiten generell den Straftatbestand der Computersabotage erfüllt. Wie die Abgeordneten der LINKEN sehen auch viele Juristen den Onlineprotest durch das Demonstrationsrecht gedeckt. Wenn im Netz immer mehr Geschäfte getätigt werden, kann es nicht zur demokratiefreien Zone erklärt werden, argumentieren sie. Es gab auch schon juristische Entscheidungen, die diese Lesart unterstützen.