Die Revision um den Tod von Oury Jalloh begann am 12.01.2011 vor dem Landgericht Magdeburg. Die Revision wurde vom BGH zugelassen. Dieses forderte, die offenen Fragen, die der erste Prozess vor dem Landgericht Dessau nicht klären konnte (oder wollte), zu beantworten. Hierbei kritisierte der BGH insbesondere, dass die Brandentstehung nicht ausreichend geklärt wurde.
In der Revision vor dem Landgericht Magdeburg ist allerdings nur der gleiche Brandgutachter wie im ersten Prozess zu hören, andere Brandgutachter wurden vom Gericht nicht benannt.
Bei der Befragung des Brandgutachters Klaus Steinbach in Magdeburg musste dieser zu geben, dass er vor Prozessbeginn klare Anweisungen von der Staatsanwaltschaft in Dessau bekommen hatte. Er sollte in den Brandversuchen nur zu klären versuchen, wie ein Brandverlauf wäre, wenn Oury Jalloh selbst das Feuer entzündet hätte.
Das Landgericht Dessau folgte dieser Vorgabe* bei weitere Brandversuchen; es wurde nur die Lage des Dummies verändert, der auf der Matratze lag: so sollte der Kopf des Dummies näher an der vermeindliche Brandausbruchsstelle liegen, die Brandausbruchsstelle wandseitig sein. Ein Brandversuch, bei dem sich das Feuer nicht schnell genug ausbreitete, wurde im Brandgutachten nicht berücksichtigt, da der Versuch nicht der oben genannten Vorgabe entsprach.
So wurde der Brandgutachter Steinbach nur hinzugezogen, um einen Brandverlauf zu konstruieren, bei dem Oury Jalloh das Feuer gelegt haben könnte. Er sollte nicht herausfinden wie das Feuer am 7. Januar 2005 tatsächlich entstanden ist und auch nicht wie der tatsächliche Brandverlauf gewesen sein könnte.
Offensichtlich ist der Brandgutachter Steinbach nach wie vor so sehr an diese Vorgaben von Staatsanwaltschaft und Landgericht Dessau gebunden, dass er gar nicht überlegt, wie das Feuer am 7. Januar 2005 entstanden sein könnte: Er ist absolut abhängig.
Obendrein konnte Steinbach nicht darstellen, welche Qualifikation ihn zum Brandgutachter macht.
Mit diesem Brandgutachter kann nicht „in alle Richtungen“ ermittelt werden. Hierfür braucht es neue Brandgutachter, die nicht von den Vorgaben im ersten Prozess abhängig sind. Der Kritik des BGHs an dem im ersten Prozess ermittelten Brandverlauf kann sonst nicht entsprochen werden. Das Landgericht Magdeburg muss einen neuen internationalen Brandgutachter benennen, der tatsächlich „in alle Richtungen“ ermittelt. Sollte dies nicht geschehen, wird bei diesem Prozess genauso wenig wie bei den Verhandlungen in Dessau ermittelt werden, wie Oury Jalloh gestorben ist.
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Der Bundesgerichthof stellte zudem fest, dass die Familie von Oury Jalloh Anrecht auf einen richtigen Prozess hat, nicht nur auf eine Farce bei der die Polizei freigesprochen wird oder behauptet wird, es war nicht zu klären was am 7. Januar 2005 passiert ist.
Wir als Prozessbeobachter_innen befürchten, dass sich das Landgericht Magdeburg dahin flüchten will, zu behaupten, es konnte nicht herausfinden wie der Brandverlauf war und wer für den Tod von Oury Jalloh verantwortlich ist.
Dies werden wir nicht hinnehmen. Weitere Ermittlungen zum Brandverlauf sind unbedingt notwendig.
Wir fordern:
Unser Recht auf freie Meinungsäußerung!
Stopp der rassistischen Polizei-Kontrollen in der BRD!
Stopp der Straflosigkeit der Polizei in der BRD!