Den beiden Aktivisten wird vorgeworfen, am 16. Mai 2020 an einer körperlichen Auseinandersetzung mit Mitgliedern der faschistischen Pseudo-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ beteiligt gewesen zu sein. Den Vorfall, der sich am Rand des rechten „Querdenken“-Aufmarschs im Stadtteil Bad Cannstadt ereignete, hatten die Repressionsorgane zum Anlass für einen massiven Angriff auf antifaschistische Strukturen in Stuttgart und umliegenden Städten genommen. Von Anfang an war ersichtlich, dass die eigens gegründete Ermittlungsgruppe „Wasen“ vor allem darauf abzielte, die antifaschistische Bewegung zu schwächen und einzuschüchtern. Im Rahmen der groß angelegten Überwachungsmaßnahmen und Durchsuchungen wurden Jo und Dy verhaftet; während ersterer nach über sechs Monaten Untersuchungshaft vorläufig freikam, ist Dy seit über elf Monaten in Stuttgart-Stammheim eingesperrt.
Seit seiner Eröffnung im April 2021 war der gesamte Prozess vom unbedingten Verfolgungswillen der Justiz geprägt, die an den zwei angeklagten Aktivisten ein Exempel statuieren wollte und für die eine Verurteilung bereits im Vorfeld feststand. In den zwanzig Verhandlungstagen konnten die Ermittler*innen keine tragfähigen Beweise vorlegen, und den Zeug*innen war es nicht möglich, Jo und Dy zweifelsfrei zu identifizieren. Immer wieder trat die unsaubere Ermittlungsarbeit der Polizei zutage, so dass die vorgelegten DNA-Spuren fragwürdig erscheinen. Auch die von einem< unbekannten Spitzel stammenden belastenden Angaben trugen weniger zur Beweissammlung bei als vielmehr zum Gesamteindruck, dass die Politische Justiz zu voller Form auflaufen sollte. Umso mehr Raum erhielten hingegen die Anwälte der Nebenklage, die mit zahllosen teils offen wahrheitswidrigen Anträgen den Prozess über Monate verzögerten und sich in rechten Verschwörungstheorien ergingen, beispielsweise über eine vermeintliche Allianz der Landesregierung und der antifaschistischen Bewegung, die gemeinsam die „Querdenken“-Bewegung bekämpfen würden. Dass das Oberlandesgericht durchgehend im neuen Gerichtsgebäude auf dem Gelände des berüchtigten Gefängnisses Stuttgart-Stammheim tagte, gab dem offensichtlich politisch motivierten Prozess einen eindeutigen Rahmen.
Am Ende des nur auf Indizien beruhenden Prozesses hatte die Verteidigung am 29. September 2021 Freispruch für die beiden Antifaschisten gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen auf eine Verurteilung wegen gefährlicher und besonders schwerer Körperverletzung sowie wegen besonders schweren Landfriedensbruchs plädiert und verlangte Haftstrafen von fünf Jahren bzw. sechs Jahren. Mit dem heutigen Urteil blieb das Gericht nur jeweils sechs Monate hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück.
Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich wie schon an früheren Verhandlungstagen eine Solidaritätskundgebung versammelt, die das Urteil mit lautstarkem Protest quittierte. Für den 23. Oktober 2021 ruft die Solidaritätskampagne „Antifaschismus ist notwendig“ zu einer Demonstration unter dem Motto „Freiheit für alle Antifas!“ auf.
„Mit seinem Urteil hat das Oberlandesgericht Stuttgart einmal mehr deutlich gemacht, dass es bei der Verfolgung von Antifaschist*innen nicht um eine rechtliche Würdigung der Beweislage geht, sondern um Abschreckung mit allen Mitteln“, empörte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Durch derartig hohe Haftstrafen, die rein politisch motiviert sind, soll die antifaschistische Bewegung eingeschüchtert und Aktivist*innen von ihrem Engagement gegen Nazis abgehalten werden. Ähnliche Methoden sehen wir unter anderem in Sachsen, wo die Ermittlungsbehörden die antifaschistischen Strukturen sogar als ‚kriminelle Vereinigung‘ verfolgen und drei Antifas um Lina vor Gericht zerren.“ Abschließend erklärte Sommerfeld: „Wir solidarisieren uns mit Jo und Dy und stehen an ihrer Seite. Wir fordern die sofortige Freilassung aller inhaftierten Antifaschist*innen und anderen politischen Gefangenen.“