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Politisches Urteil bestätigt

Nach G 20 wegen »schädlicher Neigungen« Verurteilter von BVerfG düpiert
Von Kristian Stemmler junge Welt 5.9.17
Auch acht Wochen nach dem G-20-Gipfel in Hamburg bleibt Fabio V. (18), der am 7. Juli bei einem Polizeieinsatz im Industriegebiet Rondenbarg festgenommen wurde, in Haft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) beschloss am 23. August, die Verfassungsbeschwerde gegen den Haftbefehl vom 8. Juli nicht zur Entscheidung anzunehmen. Das teilte die Hamburger Anwältin des Italieners, Gabriele Heinecke, am Montag gegenüber jW mit. Karlsruhe bestätigt damit umstrittene Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG), das den Haftbefehl aufrechterhalten und Fabio V. »schädliche Neigungen« attestiert hatte (jW berichtete).

In dem auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlichten Beschluss schreibt die Erste Kammer des Zweiten Senats unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle, Präsident des Gerichts, die Beschwerde lasse »eine ausreichende verfassungsrechtlich-argumentative Auseinandersetzung mit den angefochtenen Entscheidungen vermissen«. In der Begründung wird Heineckes Argument, Videomaterial zum Einsatz am Rondenbarg sei nicht gesichtet worden, als »unsubstantiiert« bezeichnet. Es bleibe unberücksichtigt, dass die Videos »Aufnahmestörungen« aufwiesen, die Polizei »zahlreiche Steine sichergestellt« habe.

Der Hamburger Anwalt Matthias Wisbar nannte es am Montag gegenüber jW »unverständlich«, dass Fabio V. als einzige der am Rondenbarg festgenommenen Personen noch in Haft sei. Man könne nur hoffen, »dass dies nicht die Quittung dafür ist, dass er an die Öffentlichkeit gegangen ist«. Wie bei den anderen gebe es bei V. »keinerlei Feststellungen darüber, was er gemacht hat, außer dass er vor Ort festgenommen worden ist«.

Nach jW- Informationen wurden bereits während des Gipfels die Weichen für ein hartes Vorgehen gegen G-20-Gegner gestellt: Zwei OLG-Richter betätigten sich nach Angaben aus Justizkreisen freiwillig in der Außenstelle Neuland des Amtsgerichts als Haftrichter (Namen und parteipolitische Hintergründe der Juristen sind jW bekannt). Ihre Haftbefehle seien wegweisend für die Haftentscheidungen insgesamt gewesen. Brisant: Als zweite Beschwerdeinstanz könnten sie über die eigenen Haftbefehle zu entscheiden haben. Martin Dolzer, Justizexperte der Hamburger Linksfraktion, sprach am Montag gegenüber jW von »Momenten von Feindstrafrecht«.