Wie ich erst heute erfahren habe, verweigerte die JVA Vechta für Frauen (Anstaltsleiterin ist Frau Dr. K. Tebben) am 7. Juli 2026 erneut die Annahme bzw. die Weiterleitung von Schnittblumen durch ein Fachgeschäft in Vechta für Frau Daniela Klette, die seit über 2 Jahren in der JVA einsitzt. Ich hatte dem Blumenladen am 3. Juli 2026 den Auftrag erteilt, einen Blumenstrauß im Wert von 40 Euro für Daniela Klette zu überbringen. Der Blumenstrauß ist an der Pforte angenommen worden, dann wohl aber nicht weitergeleitet worden. Dies ist mir heute noch einmal vom Blumenladen am Telefon bestätigt worden. Wir hatten vorher ausgemacht, dass ich angerufen werde, falls sich die JVA weigern sollte, den Blumenstrauß entgegenzunehmen, was schon einmal passiert ist. Daniela Klette hat bisher 3x einen Blumenstrauß erhalten.
Ich frage mich nun: Was ist mit dem Blumenstrauß passiert? Hat sich die Anstaltsleiterin der JVA den Blumenstrauß rechtswidrig auf ihren Schreibtisch auf meine Kosten gestellt? Ich werde umgehend ein Schreiben aufsetzen, indem ich die JVA auffordere, mir die 40 Euro umgehend zu erstatten.
Die JVA ignoriert einerseits ihre eigene Stellungname „Danach bestehen gegen die Genehmigung der Aushändigung von Schnittblumen grundsätzlich keinerlei Bedenken“, anderseits die Genehmigung durch die Genehmigung des Vorsitzenden Richter am Landgericht Verden Herr Engelke „Auch von hier aus werden keinerlei Bedenken erhoben, so dass die etwaig erforderliche richterliche Genehmigung hiermit als erteilt gilt bzw. erteilt wird“, so in einem Brief vom 11. Juni 2026 an die Verfasserin dieser Pressemitteilung. Die Stellungnahme der JVA ist an an das Landgericht Verden geschickt worden.
Die JVA sagt jetzt, dass sie zusätzlich noch eine weitere Genehmigung vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt braucht. Dieses Gericht ist jetzt auch neben dem Landgericht Verden seit Ende März 2026 zuständig für den zweiten Prozess, der irgendwann mal in Frankfurt beginnen soll. Die Anklageschrift u.a. wegen zwei Aktionen der Roten Armee Fraktion i(RAF) ist noch nicht zugelassen worden. Bis Ende Juni 2026 reichte es der JVA aus, nur die Genehmigung vom Landgericht Verden zu haben
Das Landgericht ist zuständig, weil der erste Prozess juristisch noch nicht beendet ist.
Genauso lehnt die JVA es ab, dass die Besucher*innen für Daniela Klette kein Obst und Gemüse ihr übergeben dürfen (zuletzt wieder Anfang Juli), obwohl es da heißt: “Gemäß der Hausverfügung Nr. IV / 07a v. 27.08.2025 ist es zulässig, Gefangenen bis zu 2 kg Obst / Gemüse zum Besuch mitzubringen. Zugelassen seien ausschließlich Äpfel, Bananen, Birnen und Kiwi sowie Auberginen, Zucchini, Tomaten, Schlangengurken, Zwiebeln, Kartoffeln, Knoblauch, Möhren und Kohlrabi. Obst und Gemüse können ausschließlich über die Besucherin oder den Besucher eingebracht werden.“
Im Juni konnte ein Bekannter Daniela Klette bei einem Besuch noch Obst und Gemüse übergeben. Bei dem nächsten Besuch Anfang Juli wurde das Obst und Gemüse nicht mehr angenommen.
Auch hier möchte nun die JVA eine weitere Genehmigung vom OLG Frankfurt haben.
Seit über 2 Jahren gab und gibt es immer wieder neue willkürliche Schikanen gegen Daniela Klette. Ich erinnere nur an zwei Fälle:
Daniela Klette hatte nach ihrer Verhaftung Ende Februar 2025 die ersten sieben Woche lang Einzelisolationshaft (24 Stunden-Videoüberwachung, Einzelhofgang, keinen Kontakt mir anderen Frauen, eine angebrachte Metallblende vor dem Zellenfenster) bis Mitte April 2024 gehabt. Erst durch öffentliche Aktionen wie eine erste Kundgebung vor der JVA im März 2024 wurden diese Maßnahmen beendet. Seit dieser Zeit hat Daniela Klette „normale“ Haftbedingungen.
Als Ende März 2025 der Prozess am Landgericht gegen Daniela Klette wegen angeblicher Beteiligung an diversen Überfällen auf Geldtransporter bzw. Supermarktkassenbüros begann, musste sie drei Monate lang zusätzlich eine 12 kg schwere Bleiweste auf den Fahrten von der JVA zum Gerichtsort und zurück tragen. Dies war eine eigenmächtige Maßnahme der Anstaltsleiterin Dr. Tebben der JVA. Die Fixierung der Hände und Füße war eine Anordnung der Bundesanwaltschaft. Auf den Fahrten verrutschte öfters die Bleiweste, sie hatte durch die Fixierung der Hände keine Möglichkeit gehabt, sie wieder in eine andere Position zu bringen. Bedingt durch diese Bleiweste hatte Daniela Klette Nackenschmerzen und Kopfschmerzen. Erst nachdem (fast) alle Prozessbeteiligten sich selbst durch ein kurzzeitiges Anziehen der Bleiweste überzeugt hatten, wie unerträglich diese Bleiweste für den Oberkörper ist, wurde diese Maßnahme aufgehoben. Nur die Staatsanwältin Frau Annette Marquardt fand die Bleiweste nicht schlimm.
Ariane Müller








