Mitteilung der AG Antirepression
Das Amtsgericht Frankfurt hat heute Federico Annibale („Fede“) zweieinhalb Monate nach dem 18. März im ersten Prozess wegen Blockupy 2015 zu einem Jahr und 2 Monaten auf 5 Jahre Bewährung verurteilt. Verurteilt wurde „Fede“ wegen „schwerem Landfriedensbruch und versuchter schwerer Körperverletzung in fünf Fällen“. Der Angeklagte wurde freigelassen.
Vor dem Amtsgericht Frankfurt fand zu Prozessbeginn eine Solidaritätskundgebung statt. Mit Transparenten und Blockupy-Utensilien wie Schirmen und Kartons protestierten 80 Demonstrant*innen gegen die Kriminalisierung von Gegner*innen der autoritären Krisenpolitik der Troika.
Der Saal war voll besetzt. Das Gericht hatte vorab eine polizeiliche Sicherheitsverfügung erlassen, die Kontrolle und Überwachung des Publikums genehmigte und zivile und uniformierte Polizei im Zuschauer*innenraum anordnete. Die polizeilichen Zeugen wurden gegen eine Wiedererkennung durch Perücken und falsche Bärte unkenntlich gemacht.
Stundenlang wurden mehrere Polizisten der 15. Berliner Hundertschaft vernommen, die Fede am 18. März observiert und später festgenommen hatten. Sie sagten aus, dass der Angeklagte Steine auf Polizisten geworfen haben soll und sich bei der Festnahme nicht wehrte. Treffer und Verletzungen blieben strittig. Zu Beginn der Verhandlung hatte Fede in einer Stellungnahme bereits zwei Steinwürfe eingeräumt und bedauert.
Wie zehntausende andere war er zu dem Blockupy-Aktionstag nach Frankfurt gekommen, um gegen die EZB und Verarmungspolitik zu demonstrieren.
Der Prozess machte deutlich, dass „Fede“ nicht dem vom Staatsschutz nach dem 18. März gemalten Bild des „italienischen Militanten“ entsprach – obwohl er als solcher als „Erfolg“ der Polizei präsentiert wurde. Der Verfahren war der Versuch, ihm stellvertretend für alle Blockupy-Aktivist*innen den Prozess zu machen. Seine Verurteilung zeigt, dass der Staat angesichts der Ereignisse vom 18. März seine Macht an einem einzelnen demonstrieren musste. So herum war der Prozess eindeutig politisch bestimmt – auch wenn er nicht als politischer Prozess geführt wurde.
Das Urteil zeigt allerdings auch, dass eine Kooperation mit dem Gericht und Distanzierung von Militanz nicht vor Strafe schützt.
Wir freuen uns, dass „Fede“ endlich frei ist!
Unsere Solidarität gilt allen, die während der Blockupy-Proteste kriminalisiert wurden und werden.
AG Antirepression
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