Am Montag begann der Prozess gegen die Ulm5 in Stuttgart Stammheim. Ihnen wird vorgeworfen, den israelischen Waffenproduzenten Elbit Systems sabotiert zu haben. Der Prozessauftakt ist von unverhältnismäßiger Härte der Justiz, aber auch großen Solidaritätsbekundungen geprägt.
Montagmorgen, 7:30 Uhr, Stuttgart Stammheim. Knapp 50 Menschen haben sich mit Schildern, Fahnen und Transparenten vor dem Amtsgericht in Stuttgart Stammheim versammelt. Auch dutzende Pressevertreter:innen sind anwesend. Weitere 100 Menschen stehen an der anderen Seite des Gebäudes an, warten auf Zutritt zum Gericht. Über das Gelände verteilt stehen rund 25 Polizeimannschaftswagen und Grüppchen von Polizist:innen bereit zum Einsatz.
In größeren Abständen fahren Zivilautos vor und hinter die Tore des Gerichtsgeländes. In Ihnen sitzen die Angeklagten, die Ulm5. Unter Jubelrufen und Parolen wie „Ulm5 you make us proud“ oder „Freiheit für Palästina“ werden sie begrüßt. Die Stimmung ist ausgelassen und kämpferisch, trotz der einschüchternden Kulisse und des massiven Polizeiaufgebots.
Kundgebung in Solidarität mit den Angeklagten
Ab 9:30 Uhr fängt nun die offizielle Kundgebung an, mittlerweile haben sich über 100 Menschen versammelt. Es werden Reden gehalten von Freund:innen, Unterstützer:innen und Genoss:innen der Ulm5. Bei Musik, Reden, Brezeln und Kaffee wird zusammen der Tag verbracht und auf Nachrichten aus dem Gerichtsaal gewartet. Im Fokus der Reden steht immer wieder die Legitimität des Kampfes für ein befreites Palästina, des Kampfes gegen diejenigen, die vom Krieg und Genozid profitieren. So wird auch aus der Presseerklärung der Ulm5 vorgelesen:
„Während Deutschland den völkermordenden israelischen Staat weiterhin bewaffnet und verteidigt, wollen wir klarstellen: Keine noch so harte Unterdrückung kann unsere Solidarität mit unseren palästinensischen Brüdern und Schwestern brechen. Keine noch so harte Unterdrückung kann unsere Solidarität mit unseren Brüdern und Schwestern brechen, die weltweit unter Besatzung, kolonialer und neokolonialer Herrschaft leiden.
Solange der Schutz von Profit und Privateigentum, die mit der Begehung von Völkermord verbunden sind, wichtiger bleibt als die Verhinderung des größten Verbrechens gegen die Menschlichkeit, ist schon viel zu lange klar, dass ‚nie wieder‘ ein leeres Versprechen ist.“ (Übersetzt auf deutsch)
Wer sind die Ulm5?
Bei der Gruppe, die als Ulm5 bekannt geworden ist, handelt es sich um fünf Berliner Aktivist:innen, die im September 2025 in den deutschen Sitz des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems eingebrochen und diesen sabotiert haben sollen, während zeitgleich das Protestcamp „Shut Elbit Down“ stattgefunden hat. Sie wurden noch vor Ort festgenommen und sitzen nun seit 7 Monaten in Untersuchungshaft.
Nun wurde der Prozess in Stuttgart Stammheim eröffnet. Vorgeworfen wird ihnen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Ihnen drohen deswegen nun bis zu 5 Jahre Haft. Unverhältnismäßig, wie Unterstützer:innen und Anwält:innen immer wieder betonen. Keiner von ihnen ist vorbestraft, bei der Sabotage wurde niemand verletzt.
Begründet ist der Vorwurf der Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung derweil, indem eine Verbindung zu Palestine Action gemutmaßt wird. Palestine Action ist ein britisches pro-palästinensiches Netzwerk, das mit verschiedenen Sabotageakten und Angriffen auf Rüstungskonzerne, Militärstützpunkte und Banken, die sich an dem Genozid in Palästina beteiligen, in Verbindung gebracht wird. In Großbritannien ist es deswegen seit Juli als Terrororganisation eingestuft.
Staat schützt israelischen Rüstungskonzern Elbit Systems
Elbit Systems ist einer der größten israelischen Rüstungskonzerne und gehört zu den drei größten Rüstungsexporteuren Israels. Das bedeutet, dass Elbit Systems aktiv an dem Genozid in Gaza und der systematischen Ermordung, Vertreibung und Misshandlung des palästinensischen Volkes beteiligt ist. Ebenso ist Elbit führender Hersteller militärischer Drohnen und produziert Waffen und Kriegsgerät in ganz Europa.
In Ulm hat Elbit Systems seinen deutschen Stützpunkt mit weiteren Standorten in Berlin und Koblenz. Beliefert wird damit nicht nur die Bundeswehr; Elbit gilt als weltweiter Produzent und Dienstleister für militärische Kriegskommunikation – wodurch Elbit Systems zu einem der deutschen Top Unternehmen zählt. Im Zuge der weltweiten Aufrüstung und Ausbrechen imperialistischer Kriege hat Elbit in den letzten zwei Jahren den Gewinn etwas mehr als verdoppelt.
Das wollten die Ulm5 nicht tatenlos hinnehmen und erklären in ihrer Presseerklärung: „Jetzt ist Zeit, dass wir, die bewussten Menschen in Deutschland und auf der ganzen Welt, unseren Standpunkt klar machen – einen Standpunkt, den wir Tag für Tag deutlich machen müssen. Wir werden uns nicht mitschuldig machen oder uns mit einem System abfinden, in dem jedes verfügbare Mittel eingesetzt wird, um Kolonialismus und Besatzung sowie deren Folge – unvorstellbares Leid – zu legitimieren. Es ist unsere Pflicht, dem Einhalt zu gebieten und es zu stören, bis die Wahrheit ans Licht kommt und Gerechtigkeit herrscht.“
Stuttgart Stammheim: Vorverurteilung mit Historie
Zeitgleich beginnt ein paar Meter weiter im Gerichtsaal der Prozessauftakt schon unter unverhältnismäßigen Umständen. Während die Ulm5 möglichst unentdeckt und von der Umwelt abgeschirmt mit Zivilautos in das Gerichtsgebäude gebracht werden sollten, wurden sie in Handschellen unter Applaus und Jubelrufen im Gerichtssaal empfangen. Knapp 36 Besucher:innen gelang es, ins Gerichtsgebäude zu kommen und die Ulm5 im Saal zu unterstützen, der Rest der Plätze war für die Presse reserviert.
Die Entscheidung der deutschen Justiz für das Amtsgericht Stammheim als Schauplatz des Prozesses gegen die Ulm5 soll laut den Anwält:innen bereits eine Vorverurteilung veranschaulichen. Hier wurden in den 70er Jahren die Prozesse gegen die RAF geführt, wodurch Stuttgart Stammheim zu einem Symbolbild der Repressionen gegen Revolutionäre und linke Angeklagte wurde. Diese Verbindung ist Teil einer Vorverurteilung der Ulm5, erklärten die Anwält:innen:
„Stammheim ist kein Zufall – und das Gericht schweigt dazu. Das Verteidigerteam hat das Gericht mehrfach schriftlich gefragt, weshalb die Verhandlung ausgerechnet im Prozessgebäude Stuttgart-Stammheim stattfindet – untrennbar verbunden mit den Terrorprozessen der 1970er-Jahre. Es handelt sich damit nur noch bedingt um ein reguläres Gerichtsgebäude, vielmehr um an das Gefängnis angegliederte Gerichtssäle des OLG Stuttgart.
Eine Antwort ist bis heute ausgeblieben. Vernünftige Gründe sind für die Verteidigung nicht ersichtlich, es hätte andere verfügbare Gerichtssäle in Stuttgart gegeben. Die Inszenierung des Prozesses in diesem Gebäude stellt eine Vorverurteilung der Angeklagten dar und lässt nichts Gutes für einen rechtsstaatlichen Prozess erwarten.“
Angeklagten wird direkter Kontakt zu Anwält:innen verwehrt
Doch mit der Wahl des Gerichtssaals nicht genug, zeigt sich die Einstellung des Gerichts auch anhand des Vorgehens der Richterin am ersten Prozessstag. Die Angeklagten mussten nicht nur die Handschellen den ganzen Prozess über anbehalten, sondern wurden auch hinter Plexiglasscheiben platziert – getrennt von ihren Verteidiger:innen und weiteren Angeklagten.
Die Verteidigung nahm diese Zustände nicht hin und versuchte Anträge zu stellen, um die Isolierung ihrer Mandant:innen durch die Trennscheibe aufzuheben. Diese Anträge ließ die Richterin nicht zu, sondern ignorierte die Anwält:innen.
Daraufhin verließen diese den Saal und es kam zu einer 2-stündigen Unterbrechung. Nach Ende der Pause setzten die Anwält:innen sich auf die Plätze ihrer Mandant:innen hinter die Trennscheiben und wurden daraufhin von Justizsicherheitsbeamt:innen umstellt. Es wurde mit der Entpflichtung der Anwält:innen gedroht.
Befangenheitsantrag gegen Richterin
Letzten Endes wurde der Prozessauftakt abgebrochen und auf den kommenden Gerichtstermin vertagt. Die Anwält:innen sahen dieses Verhalten der Richterin als eine Verletzung des Rechtes der Angeklagten auf ein faires Verfahren und stellten einen Befangenheitsantrag, was sie in einer Pressemitteilung wie folgt argumentierten:
„Von Anfang an wurde seitens der Verteidigung vorgebracht, dass die Mandant:innen bei ihren Verteidiger:innen sitzen sollen, um eine ungehinderte und geschützte Kommunikation im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu gewährleisten. Dieses elementare Recht sah die Verteidigung am heutigen Tag mit der angedachten Sitzordnung im Saal nicht gewährleistet.
Anträge, dies zu ändern, und dahingehende Beanstandungen blieben unberücksichtigt. Der Verteidigung wurde das Wort nicht erteilt, die Mikrofone wurden nicht angestellt, obwohl nach Aussage der vorsitzenden Richterin alles, was nicht in das Mikrofon gesprochen werde, nicht übersetzt und „verpuffen“ würde.
Die Verteidigung suchte nicht nur bereits vor und sodann während der Hauptverhandlung das Gespräch mit dem Gericht, um zu einer konstruktiven Lösung zu kommen, sondern auch in der Verhandlungspause. Hierauf wurde seitens des Gerichts nicht reagiert.
Die Verteidigung sieht in diesem Verhalten eine nicht hinnehmbare Verletzung des Anspruchs der Mandant:innen auf ein faires Verfahren und hat daher einen Befangenheitsantrag gegen die vorsitzende Richterin gestellt.“
Repression gegen Palästinasolidarität: Ulm5 als Exempel
Dass besonders harte Maßnahmen gegen die Ulm5 getroffen werden, ist laut dem Solidaritätsverein Roten Hilfe kein Zufall, sondern reiht sich ein in die Repressionen, die in den vergangenen Jahren immer wieder auf die palästinasolidarische Bewegung ausgeübt wurden:
„Der Fall der Ulm5 reiht sich ein in mehr als drei Jahre härtester staatlicher Repression gegen die gesamte palästinasolidarische Bewegung. Alle, die gegen die israelische Kriegspolitik und die Unterstützung durch die deutsche Regierung protestieren, sehen sich extremen Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Der Prozess gegen die Ulm5 muss als Prozess gegen eine gesamte Bewegung verstanden werden.“
Die harten Maßnahmen zeigen sich nicht nur im Gerichtssaal, sondern vor allem auch in den Haftbedingungen. So befinden sich die Ulm5 seit sieben Monaten in U-Haft, obwohl die gesetzliche Begrenzung bei 6 Monaten liegt. Ebenso sind vier von fünf der Angeklagten zwischen 20 und 23 Stunden in Zellen eingesperrt. Eine der Personen befindet sich zusätzlich in Einzelhaft, einem Vorgehen, das nach internationaler Definition als Folter eingestuft wird.
Zusätzlich ist das Besuchs- und Telefonsrecht für Familie und Freund:innen stark eingeschränkt und überwacht. Briefe werden gar nicht oder nur mit starker Verzögerung zugestellt.
Weitere Prozesstage und Unterstützung
Schon in der Vergangenheit hat es verschiedene Formen von Solidarität und Unterstützung der Ulm5 gegeben. So wurde an Silvester eine Bustour organisiert, in der alle Gefängnisse, in denen die Ulm5 untergebracht sind, mit einem Bus angefahren und vor Ort eine Kundgebung organisiert wurden. Auch findet eine fortlaufende Solidaritätskampagne unter dem Titel „Free the Ulm5“ statt.
Auch in den kommenden Prozesstagen werden zahlreiche Unterstützer:innen aus ganz Deutschland anreisen, Solidarität mit den Angeklagten kundtun und gegen die Vorverurteilung und menschenrechtswidrige Haft- und Justizbedingungen protestieren.
Die nächsten Prozesstage finden am 11., 20., 22. und 29. Mai, dem 15., 19. und 29. Juni sowie dem 1., 3., 22., 24., 27. und 29. Juli statt. Solidarische Unterstützer:innen rufen dazu auf, sich ebenfalls an den Prozesstagen im Gericht zu beteiligen und die Isolation der Ulm5 durch Gefängnismauern oder Trennscheiben zu durchbrechen.








