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Prozessbericht zum Berufungsverfahren gegen Alessandro, Donnerstag 26.4.2018

Nachdem der NoG20 Aktivist Alessandro am 25.10.17 vom Amtsgericht Altona wegen eines angeblichen Flaschenwurfes zu 13 Monaten auf Bewährung verurteilt worden war, hatte die Staatsanwaltschaft bezüglich des Strafmaßes Berufung eingelegt, da sie das Urteil „ungerecht“ empfand. Alessandro hatte weder ein Geständnis abgelegt noch sich „entschuldigt“.

Am 26.4.18 fand die Berufungsverhandlung am Landgericht am Sievekingpatz statt. Am gleichen Tag durfte Richter Krieten seinen dritten G20 Prozess beginnen. Auch Peike, der nach einer Verurteilung in einem NoG20 Prozess durch Krieten immer noch in der JVA Billwerder sitzen muss, hatte einen Berufungsverhandlungstag. An dem Tag fanden am Sievekingplatz also drei Prozesse gegen No20 Aktivisten statt.

Noch vor der Berufungsverhandlung hatte der Richter die Staatsanwaltschaft gefragt, ob sie die Berufung nicht zurückziehen wolle. Doch Elsner, der Oberstaatsanwalt der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft, wies dies unter der Begründung zurück, dass dann ja keine Gleichbehandlung mit anderen G20 Verurteilten stattfinden würde. Außerdem hätten ja schließlich all die angereisten Gipfelgegner gewusst, was hier auf sie zukomme, wenn sie sich den NoG20 Protesten anschließen. Alessandros Verteidigerin wand ein, dass vor dem G20 für die gleichenVorwürfe immer nur Geldstrafen verhängt worden wären und fragte, woher die Aktivist*innen und alle Anderen gewusst haben sollen, das nun für jede Kleinigkeit drakonische Haftstrafen gefordert würden. Die Staatsanwaltschaft blieb dabei, die Berufung ausschließlich bei einer Entschuldigung mit Geständnis zurücknehmen. Es müsse eine „gerechte Lösung“ für alle G20 Angeklagten gefunden werden und Bewährung dürfe es nur bei einem „reuigem Geständnis“ geben!

Die Verteidigung stellte einen Strafminderungsantrag, da Alessandro als er nach der U-Haftentlassung seine Sachen zurück bekommen hatte, schwer beleidigt worden ist.Auf seinem kleinem NoG20 Stadtplan, der zu zehntausenden in Hamburg im Juli verteilt worden war, stand groß geschrieben:“Fick dich du Hurensohn“. Es folgte ein bisschen Diskussion darüber, ob so etwas nicht strafmildernd zu bewerten sei.

Apropos strafmildernd, Alessandro, ein junger Italiener, der weder in Italien noch in Deutschland jemals mit dem „Gesetz in Konflikt geraten ist“ wurde ja vor 6 Monaten zu einem Jahr und einem Monat Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt. 13 Monate für einen möglichen Flaschenwurf, die vielleicht den Helm eines unbekannten Polizeibeamten traf, der oder die nie ermittelt wurde – ist doch schon sehr „generalpräventiv“, oder nicht?

Die Staatsanwaltschaft beharrte auf 1 Jahr und 2 Monate Haft ohne Bewährung der „Gerechtigkeit“ wegen und aus generalpräventiven Gründen – also zum Zwecke der Abschreckung. Statt ein Geständnis abzulegen habe Alessandro auch noch einen Polizeibeamten belastet und wegen Beleidigung beschuldigt, wegen Kritzeleien auf einem Stadtplan. So viel Selbstbewusstsein ging der Staatsanwaltschaft dann wohl doch zu weit, so viel Selbstbewusstsein.

Das Gericht, inklusive zwei Schöff*innen, hat die Berufung nach 15 Minuten Beratung verworfen. Das Gericht wolle lieber „individuell“ entscheiden – und nicht generalpräventiv!

So bleibt es bei einer Verurteilung für den NoG20 Aktivisten Alessandro zu 13 Monaten Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre zur Bewährung. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die „Staatskasse“, inklusive die Hin- und Rückreise Alessandros aus Italien nach Hamburg und zurück. Die anwesende Staatsanwältin Geis war sichtbar gepisst von diesem Ergebnis.

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