Rassistischer Korpsgeist: Polizeiprügel vor Oury-Jalloh-Prozeß

Rassistischer Korpsgeist: Polizeiprügel vor Oury-Jalloh-Prozeß

Vor sieben Jahren verbrannte Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam. Als es nach zwei Jahren endlich zu einem Prozeß gegen die beiden diensthabenden Polizisten kam, lautete die Anklage nicht etwa auf Mord, sondern auf »fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge«. Die Beamten hätten ein Feuerzeug übersehen, mit denen sich der an Händen und Füssen gefesselt auf einer feuerfesten Matratze liegende Asylbewerber aus Sierra Leone selbst angezündet hatte, lautete die abstruse These des Oberstaatsanwalts.

Offensichtlich von höherer Stelle sorgfältig einstudierte Polizeizeugen deckten die im Jahr 2008 freigesprochenen Angeklagten. Selbst der Bundesgerichtshof in Karlsruhe rügte die unglaubliche Urteilsbegründung als lückenhaft, die Beweisführung des Gerichts als nicht nachvollziehbar und das Verhalten der Polizisten als nicht pflichtgemäß.

Seit dieser Woche werden die Todesumstände von Oury Jalloh in einem Revisionsverfahren vor dem Landgericht Magdeburg erneut verhandelt. Der damalige Dienstgruppenleiter Andreas S. ist wegen »fahrlässiger Tötung« angeklagt. Daß es soweit kam, ist auch der »Initiative im Gedenken an Oury Jalloh« zu verdanken, die bis heute auf eine lückenlose Aufklärung des Todes und die Bestrafung der Verantwortlichen drängt.

Weil afrikanische Demonstranten die Parole »Oury Jalloh, das war Mord!« riefen, wurden sie am Samstag auf einer Gedenkdemonstration in Dessau von der Polizei krankenhausreif geprügelt. Das Oberverwaltungsgericht Leipzig hatte zuvor erklärt, eine Strafbarkeit der Behauptung, Oury Jalloh sei ermordet oder vorsätzlich getötet worden, könne »nicht im Vorhinein, sondern nur dann beurteilt werden, wenn die Äußerungen konkret vorliegen. Bis dahin obliegt es der Meinungsfreiheit des Einzelnen, aber auch seinem Risiko, derartige Äußerungen in einer Art und Weise zu tätigen, daß er sich damit nicht strafbar macht.«

Im Klartext: Wenn sich ein Polizist von dieser Behauptung beleidigt fühlt, obliegt es einem Gericht, die Strafbarkeit dieser Äußerungen anschließend zu klären. Derartige rechtsstaatliche Gepflogenheiten scheinen nach Ansicht der Dessauer Polizei für Schwarze nicht zu gelten. In Kolonialherrenmanier wurde mit Knüppeln und Pfefferspray kurzerhand Selbstjustiz gegen unliebsame Wahrheiten geübt.

Unter den Opfern befand sich auch der Initiator der Proteste, Mouctar Bah, der wesentlichen Anteil an der Bewegung für die Aufklärung des Todes von Oury Jalloh hat. Er ist schon in der Vergangenheit mit Maßnahmen der Polizei überzogen worden, die ihn ganz offensichtlich einschüchtern sollten.

Die Dessauer Polizei rückt zusammen, wenn es um den Rassismus aus ihren Reihen geht. Dieser Sumpf muß endlich ausgetrocknet werden. Eine mögliche Verurteilung des Dienstgruppenleiters reicht nicht aus, solange sich rassistische Mörder in Uniform weiterhin des Korpsgeistes ihrer Kollegen sicher sein können.