Am 19.7.12 endete die Revisionsverhandlung von Nurhan E vor dem OLG Düsseldorf. Nurhan E. war von dem 5. Strafsenat wegen Mitgliedschaft und Rädelsführerschaft in der DHKP-C zu 7 Jahren 9 Monaten Haft verurteilt worden (siehe Blogeintrag).
Sie hatte das Urteil angefochten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Verurteilung wegen des Tatbestandes der Mitgliedschaft nicht anfechtbar sei, verwies aber das Urteil wegen der Rädelsführerschaft zurück ans OLG, beließ dabei aber auch die vom Breidling-Senat getroffenen Tatsachenfeststellungen.
Der Senat befand nun, dass die Verurteilung wegen Rädelsführerschaft nicht weiter aufrecht erhalten werden könne. Am Strafmaß ändert sich jedoch nicht vel. In der ersten Instanz war E. zu 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden, die Bundesanwaltschaft hatte damels 10 Jahre für sie verlangt. Die Verteidiger, Barbara Möller und Fritz von Beesten, hatten einen Freispruch gefordert. Jetzt soll sie 6 Jahre und 9 Monate hinter Gittern bleiben.