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Rote Hilfe begrüßt Ende der internationalen Fahndung: Erfolgreiche Beschwerde gegen Rote Ausschreibung im k.o.m.i.t.e.e.- Verfahren

Damit wurde die Rote Ausschreibung, auch „Red Flag“ genannt, gegen Thomas Walter, einen der Verfolgten, zurückgenommen. Begründung ist das laufende Asyl-Verfahren des Aktivisten in Venezuela. Vorgeworfen werden den drei Genossen die Durchführung eines Brandanschlages gegen das Kreiswehrersatzamt in Bad Freienwalde 1994 sowie die versuchte Sprengung eines Abschiebeknastes im darauf folgenden Jahr. Der Haftbefehl des Bundesgerichtshofes ist damit zwar nicht aufgehoben worden, aber die Fahndung außerhalb Europas muss jetzt eingestellt werden. Erst 2020 war Peter Krauth, ein weiterer der betroffenen Genossen, wegen einer solchen Roten Ausschreibung für vier Monate unter unmenschlichen Bedingungen im Interpol-Büro in Caracas gefangen gehalten worden, bis der Oberste Gerichtshof Venezuelas schließlich seine Freilassung anordnete. Dass die Rote Ausschreibung annulliert wurde, ist ein ungewöhnlicher Erfolg. Üblicherweise übernimmt Interpol alle Fahndungen eines Mitgliedstaates ungefragt, wodurch die Roten Ausschreibungen oft zu einem Instrument politischer Verfolgung werden. Dass ausgerechnet eine von Deutschland veranlasste Fahndung gelöscht wird ist angesichts der Tatsache, dass Interpol aktuell durch einen deutschen Polizeibeamten geführt wird, umso überraschender. Die CCF räumt mit dieser Entscheidung ein, dass die internationale Fahndung gegen die drei Beschuldigten seit Jahren unrechtmäßig war. Bernhard Heidbreder, der dritte Beschuldigte im k.o.m.i.t.e.e.-Verfahren, hat gegen die Rote Ausschreibung von Interpol nun ebenfalls Beschwerde eingelegt. Die Bearbeitung steht allerdings noch aus. Da es sich um den selben Sachverhalt handelt, wird eine gleichlautende Entscheidung erwartet. „Wir begrüßen die Aufhebung der Roten Ausschreibung ausdrücklich“, sagt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Folgerichtig wäre nun auch die Einstellung der Fahndung seitens der Bundesanwaltschaft, da die ausstehenden Verfahren gegen die Betroffenen nach juristischen Gesichtspunkten längst verjährt sein dürften. Dass die Einstellung bisher nicht erfolgt ist, verdeutlicht nur einmal mehr den unbedingten Verfolgungswillen gegen linkspolitische Aktivist*innen, der mit Entschiedenheit entgegen getreten werden muss.“ https://www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1117-rote-hilfe-begruesst-ende-der-internationalen-fahndung-erfolgreiche-beschwerde-gegen-rote-ausschreibung-im-k-o-m-i-t-e-e-verfahren