Selbsttötung oder Mord?

Jalloh-Prozeß: Experimente sollen Aufschluß über Entstehung und Ausbreitung des Brandes in der Dessauer Polizeizelle geben

Hat sich der 2005 im Dessauer Polizeirevier verbrannte Asylbewerber Oury Jalloh selbst angezündet? War das überhaupt möglich? Oder ist alles ganz anders abgelaufen? Diese grundlegenden Fragen im Kriminalfall Jalloh sind bis heute ungeklärt. Antworten soll der neue Brandsachverständige Henry Portz mit weiteren Versuchen geben. Die am Magdeburger Landgericht verhandelnde Kammer hat ihn vor rund einem Monat auf Drängen der Nebenklage hinzugezogen. Nach ersten Experimenten hat ihn das Gericht am Freitag mit weiteren Tests beauftragt. Ergebnisse werden im Juni erwartet.Bereits am vergangenen Mittwoch hatte der Gutachter in einer Dessauer Polizeizelle mit einer Person von Jallohs Statur experimentiert. Er wollte herausfinden, wie groß der Bewegungsspielraum des an Händen und Füßen Gefesselten mit der rechten Hand und dem Kopf gewesen war. Außerdem hat Portz überprüft, ob es Jalloh möglich war, die Matratze ohne und mit Hilfsmitteln aufzureißen und sie selbst anzuzünden. Einer Testperson sei es gelungen, eine Naht der Unterlage zu öffnen, sagte Portz am Freitag vorab der Mitteldeutschen Zeitung. Das sei Voraussetzung, um die feuerfeste Matratze überhaupt zum Brennen zu bringen. Bis Juni soll der Sachverständige zudem prüfen, wie und in welchem Tempo sich das Feuer in der Zelle ausgebreitet haben könnte.

 
Die Nebenklage, die Jallohs Familie vertritt, sieht in den neuen Versuchen eine Chance, weitere Details zu Jallohs Todesumständen herauszufinden. Im ersten Gutachten seien zu viele Aspekte unberücksichtigt geblieben. Sollten jedoch die neuen Erkenntnisse die bisherigen Resultate nicht ausschließen, müsse im Zweifel zugunsten des Angeklagten gewertet werden, wies Attila Teuchtler, der Verteidiger, auf die Rechtslage hin.

Das erste Brandgutachten stammt aus dem ersten Prozeß vor dem Dessauer Landgericht, der im Dezember 2008 mit einem Freispruch für zwei angeklagte Polizeibeamte endete. Das Urteil hatte später der Bundesgerichtshof kassiert. Deshalb sitzt der damalige Dienstgruppenleiter Andreas Schubert seit Januar 2011 zum zweiten Mal wegen »Körperverletzung mit Todesfolge« auf der Anklagebank. Er soll Jalloh nicht rechtzeitig geholfen und so seinen Tod durch Unterlassen verursacht haben. Seit Jahren kritisiert die Initiative Oury Jalloh, »eine Mauer des Schweigens, verschwundene Beweismittel und widersprüchliche Aussagen seitens der Polizei« behinderten die vollständige Aufklärung. Schon der damals in Dessau mit dem Fall beschäftigte Richter Manfred Steinhoff hatte bei der Urteilsverkündung gesagt: »Das ist kein Urteil, das auf Erkenntnissen beruht, sondern ein Ende aus formalen Gründen.« Polizeibeamte hätten, so der Richter, als Zeugen »bedenkenlos und grottendämlich falsch und unvollständig« ausgesagt.

Auch derzeit gibt es immer wieder Rückschläge in dem Verfahren. So verhinderten Staatsanwälte und Nebenkläger im März zwar erfolgreich eine von der Kammer vorgeschlagene Einstellung gegen Geldbuße. Einen Antrag der Staatsanwaltschaft, Schubert auch wegen Freiheitsberaubung anzuklagen, wies das Gericht jedoch Anfang Mai ab. Kläger und Nebenkläger sind überzeugt, daß Jalloh bereits rechtswidrig eingesperrt wurde, und das ohne Hinzuziehung eines Richters. Die Initiative kritisiert zudem, daß eine für Versuchszwecke nachgebaute Zelle vor wenigen Wochen abgerissen wurde, obwohl das Gericht weitere Versuche in Auftrag gegeben hatte. Auch die Tür an der Dessauer Polizeizelle sei ausgetauscht worden, nachdem das Gericht festgelegt hatte, dort weiter zu experimentieren. »Dadurch wurden die originalen Bedingungen verändert«, sagte ein Initiativensprecher am Wochenende gegenüber junge Welt. Die Nebenklage sei erst einen Tag vorher über die Versuche am Mittwoch informiert worden.