129

Solidarische Grüße an die Demonstration in Hamburg 12.12.15

Wir schicken euch unsere solidarische Grüße und wünschen euch für eure Aktion viel Erfolg.
Mit den Verhaftungen von insgesamt 10 ATIK-Mitgliedern mit Hilfe des §129b vom 15. April 2015, dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der TKP/ML und den “konkreten Vorwürfen” dass
sie Gelder gesammelt,
die Aktivitäten der Organisation in der Türkei unterstützt,
und in Deutschland KämpferInnen für Rojava, einer selbstverwalteten Region in Kurdistan, ausgebildet haben sollen, unterstrichen die Ermittlungsbehörden die Intention der §§129: Die Verfolgung und Kriminalisierung von fortschrittlichen Bewegungen.

Dabei reihen sich die Verhaftungen in eine Vielzahl von §129b Prozessen gegen die türkische/kurdische Linke ein, die seit der Einführung 2002 und dem ersten Prozess mit Hilfe des §129b gegen eine linke Organisation 2008 zunehmend angewendet werden. Bislang richtete sich die Repression vor allem gegen angebliche Mitglieder der DHKP-C oder der PKK. Mehr als 20 AktivistInnen wurden mit diesen Vorwürfen zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt. Mit den Verhaftungen im April ist nun auch die TKP/ML ins Fadenkreuz der Repression geraten, die bislang in der BRD weder verboten war noch auf den sog. Anti-Terror-Listen aufgeführt waren.
Die politische Tragweite des Paragraphen bzw. dessen Anwendung zeigt sich auch an seiner Geschichte: 2002 wurde der §129b im Taumel der “Anti-Terror” und der “Kampf gegen den Terror” Hysterie eingeführt. Der Gesetzesentwurf lag aber bereits vor dem 11. September 2001 und den Anschlägen auf das World Trade Center gut vorbereitet in den Schubladen der Juristerei. In dem Zuge wurde ein europäischer Standard geschaffen, der mittlerweile in beinahe allen Ländern Europas durchgesetzt wurde. “Anti-Terror” Listen bestimmen dabei wer terroristisch ist und wer nicht – definiert wird das Ganze von einem geheimen Gremium. Die deutsche Ausformung ist der §129b, der den Ermittlungsbehörden umfangreiche Ermittlungsbefugnisse und Möglichkeiten zur Kriminalisierung gibt:
Personenobservationen,
Telefon- und Internetüberwachung,
Kameras an und in Häusern,
Peilsender,
enge Zusammenarbeit von Geheimdiensten und Ermittlungsbehörden.
und zahlreiche andere Befugnisse.

Ein wichtiger, wenn nicht wichtigster Aspekt dieses Paragraphen ist dabei, dass es dabei nicht darum geht den Beschuldigten eine konkrete Straftat nachzuweisen, sondern allein die Zugehörigkeit zu einer Organisation, die als terroristisch eingestuft wird reicht für eine Kriminalisierung aus. Der Vorwurf hat auch massive Auswirkungen auf die Haftbedingungen der Gefangenen: Sie befinden sich meist in Isolationshaft, 23 Stunden am Tag in der Zelle, oft ohne Umschluß, ihre Kontakte nach draußen werden stark überwacht und reglementiert: Zeitungen werden beschlagnahmt bzw. zurückgehalten etc. pp.
Diese Maßnahmen wurden dann gegen uns als linke Strukturen gerichtet und seit 2008 gibt es Jahr für Jahr neue Prozesse mit Hilfe dieses Paragraphen.
Diese Prozesse und die neuerlichen Verhaftungen zeigen auch auf, dass der §129b verstärkte Anwendung findet und in Zukunft auch finden wird. Z.b. wurde im Rahmen des “Kampfes um Kobanê” in der Presse die MLKP in Zusammenhang mit der Strafverfolgung mit Hilfe der §§129 gebracht. Und auch die Unterstützung von Kämpfen in anderen Ländern durch “deutsche” Strukturen kann mit Hilfe dieses Paragraphen kriminalisiert werden. So wurde bereits 2009 im Rahmen der Solidaritätsarbeit zu den §129b Gefangenen die “enge Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Strukturen” als Gefahr benannt. Gerade in Bezug auf Rojava ist diese Zusammenarbeit eher gewachsen, als gesunken…
Durch das wachsende Ausmaß der Repression – ins Besondere gegen Strukturen aus der Türkei und Kurdistan – ist der Aufbau der internationalen Solidarität notwendiger denn je. Sie ist mit der deutlichste und qualitativste Ausdruck der Repression und reiht sich gleichzeitig in die Verfolgung von jeglicher linker Politik ein: – Sei es die Kriminalisierung von Kämpfen auf der Straße, mit denen AktivistInnen verstärkt konfrontiert sind, (Strafbefehle, Prozesse, Urteile bis hin zu Knast), – aber auch sog. Organisierungsdelikte u.a. mit Hilfe des §129, der auch Anwendung gegen deutsche Linke findet.
Dies zeigt auf wie wichtig und notwendig es aktuell ist sich im Kampf gegen Repression zusammenzuschließen und trotz politischer Differenzen und Uneinigkeit den Angriffen unsere Solidarität entschlossen entgegenzustellen.
Dabei muss ein besonderer Augenmerk auf die Gefangenen liegen, die mit Hilfe des Paragraphen kriminalisiert werden.
Schließen wir uns zusammen im Kampf für die Freiheit der Gefangenen!
Solidarität ist unsere Waffe – nutzen wir sie!
Netzwerk Freiheit für alle politschen Gefangnenen, Hamburg

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Die Demo ist am Samstag, den 12.12.15, 15 Uhr Bahnhof Altona