„Die Solidarität lässt für sie, so sagt Daniela, die Sonne aufgehen“
Hallo,
wir möchten noch einmal auf die letzten 3 Prozesstage hinweisen:
Dienstag, 12. Mai um 10 Uhr: Plädoyer des Anwaltes der Nebenklage, anschließend wird Daniela ihr Plädoyer halten und dann beginnen ihre Verteidiger mit ihren Plädoyers
Mittwoch, 13. Mai um 9 Uhr: Plädoyers der Anwälte, Fortsetzung
Mittwoch, 27. Mai 10 Uhr: Urteilsverkündung
Am 12. Mai findet während des Prozesstages in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereiches (Weitzmühlener Straße 48, Verden-Eitze) ein Kundgebung statt. Auch bei der Urteilsverkündung gibt es eine Kundgebung mit anschließender Demo in die Innenstadt von Verden.
Gruppe: Solidarität mit Daniela
solidarisch-mit-daniela@t-online.de / www.solidarisch-mit-Daniela.de
Ein Text von uns
Der Prozess gegen Daniela Klette und der unendliche Terror mit den Zeugenvorladungen.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main findet demnächst ein weiterer politischer Schauprozess gegen Daniela statt. Stellvertretend soll gegen sie, die Geschichte des fundamentalen Widerstandes in der BRD, die mit ihrem Leben, wie auch mit unserem Leben eng verbunden sind angegriffen werden. Daniela steht für einen bestimmten Zeitabschnitt der Geschichte der Roten Armee Fraktion (RAF) vor Gericht, die sich 1998 aufgelöst hatte. Sie soll an zwei Aktionen der RAF beteiligt gewesen sein Es geht um den Beschuss der US-Botschaft in Bonn im Februar 1991 aus Protest gegen den völkerrechtswidrigen Einmarsch der US-Armee in den Irak und den Anschlag auf die noch nicht fertiggestellte JVA Weiterstadt im März 1993 sowie den versuchten Anschlag einer kämpfenden Einheit auf ein Computerzentrum der Deutschen Bank in Eschborn im Februar 1990. Daniela lebte weit über 30 Jahren in der Illegalität, ehe sie Ende Februar 2024 in Berlin verhaftet wurde. Die Mitgliedschaft in der RAF verjährt nach 25 Jahren. Im ersten Prozess gegen Daniela, der im März 2025 am Landgericht Verden begann, wegen diverser Geldbeschaffungsaktionen in dem Zeitraum von 1999 bis 2016 wird am 27. Mai 2026 das Urteil gesprochen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer Ende April 15 Jahre Knast.
In der angespannten Lage der europäischen Kriegsvorbereitung will die Bundesanwaltschaft der obersten politischen Strafverfolgungsbehörde, für Staat und Kapital, verhindern dass der Funke überspringt und sich eine emanzipierte von Patriarchat befreite Gesellschaft gegen NATO, Staat und Kapital richtet. Wie sich zeigt, soll jedes menschliche Verhalten, jede Meinungsäußerung gegen ihre Kriege und Völkermorde erstickt oder gebrochen werden oder hinter einer dicken Betonmauern in den Knästen verschwinden. Weltweit stehen wir heute vor einer Herausforderung, wie sie die Menschheit noch nie erlebt hat! Daniela schrieb, es wird wichtig sein, «alles dafür zu tun, den 3. Weltkrieg und was er schon im Vorfeld mit sich bringt, zu verhindern.»
Der Terror mit den Zeugenvorladungen wird weiter gehen und geht uns alle an, weshalb es notwendig wird, sich gemeinsam den Angriffen entgegenzustellen und die Einstellung des Prozesses gegen Daniela vor dem OLG Frankfurt im Herbst 2026 sowie die Aufhebung der Haftbefehle gegen Burkhard und Volker zu fordern. Gleiches gilt auch für die Antifa Ost, den Ulm-5 und den vielen anderen Verfahren. Somit trägt jeder Erfolg gegen ihre Repression, und sei er noch so klein, zur Stärkung des politischen Kräfteverhältnis auf unserer Seite bei und wirkt sich auch auf andere Verfahren aus.
„Ohne politische Bestimmung und kollektive Zusammenhänge bleibt die Parole ‚Maul halten‘ jedoch nur eine unpolitische Direktive.“
Die Parole «Anna und Arthur halten das Maul» verlangt somit heute wie früher ein öffentliches politisches Verhalten, um uns gemeinsam gegen ihre Angriffe zu wehren. Über 40 Menschen wurden bereits von der Bundesanwaltschaft (BAW) als Zeugen befragt und sollten durch Ordnungsgelder und drohender 6-monatiger Beugehaft zu Aussagen erpresst werden. Das politische Druckmittel Beugehaft gibt es in der EU nur in Deutschland und Österreich. Für Einlassungen gibt es aber keine Gründe, sie spielen nur den Verfolgungsbehörden in die Hände und sollen einschüchtern und verunsichern. Aus diesem Anlass wollen wir heute den weniger beachteten Verfahrensabläufen mehr Beachtung schenken, um unsere rechtlichen wie auch politischen Handlungsspielräume besser zu begreifen.
Rechte, Pflichten und Spielräume
Nach Paragraphen § 55 StPO besteht ein Aussageverweigerungsrecht bei Selbstbelastung, insbesondere wenn enge Angehörige betroffen sind. § 53 StPO regelt das Aussageverweigerungsrecht bestimmter Berufsgruppen. Das betrifft zum Beispiel Priester, Anwälte, Ärzte usw. Journalisten haben hingegen ein eingeschränktes Quellenschutzrecht. Und § 70 StPO regelt die Folgen einer unberechtigten Zeugnisverweigerung. Wird punktuell nur eine Aussage verweigert, die nicht darunterfällt, kann das zu einem Ordnungsgeld und unter Umständen auch zu einer Beugehaft führen. Hier muss im Einzelfall immer geprüft werden, ob eine Schweigepflicht vorlag. Bei sofortiger Vollziehung kann ein Antrag auf Aussetzung und Beschwerde gestellt werden.
Wir gehen hier von einer «normalen» Zeugenbefragung aus, die uns mittels Vorladungen zugestellt wird, bei der keine Dringlichkeit auf Grund von unbegründetem Fernbleiben, Flucht usw. besteht. Oft lässt sich aber das, was zu einem «Bußgeld» geführt hat, nicht genau einschätzen. Der Umgang wird in diesem politischen Verfahren leider immer noch sehr privat gehandhabt. Mangelnde Transparenz unter uns kann zu falschen Einschätzungen und zur Verunsicherung führen, die uns alle betrifft.
Wird ein Ordnungsgeld zum Beispiel nicht bezahlt, kann eine Ordnungshaft bis zu sechs Wochen drohen, die aber nichts mit einer Beugehaft zu tun hat. Entscheidend ist die Ermessensgrundlage: Das Gericht kann, muss aber nicht. Somit können sich aufgrund von politischem Druck, Ermessensspielräume ergeben, die uns zugutekommen.
Verweigert eine Zeugin oder ein Zeuge allerdings ohne ein geltendes Zeugenverweigerungsrecht die Aussage, kann das Gericht zunächst wieder ein Ordnungsgeld verhängen. Bisher wurden Ordnungsgelder in Höhe von 500.- und 1000.- Euro verhängt. Derzeit lassen sich grob zwei Vorgehensweisen bei den Vorgeladenen erkennen, durch Anna & Arthur halten das Maul oder durch Erinnerungslücken und Nichtwissen. Beides ist für die Staatsanwaltschaft (StA) oder Bundesanwaltschaft (BAW) gerichtlich nicht verwertbar und kommt einer Nichtaussage gleich. An dieser Stelle müssen die Rechtsanwälte deutlicher von uns gefordert werden, rechtlich nicht zulässige Fragen abzuwehren. Tauscht euch auch während des Verhörs mit eurer Anwältin oder eurem Anwalt immer wieder aus!
Im Verlauf der Zeugenvorladungen stellte sich raus, dass neben den Anwaltskosten auch die Bußgelder von Antirepressionsgruppen übernommen wurden. Somit fällt eine finanzielle Hürde weg und der unsinnige objektive Grund, sich bei den ersten Vorladungen auf die Befragung einzulassen.
Die Anwälte können gleich zu Beginn der Vernehmung deutlich machen, dass generell die Aussage verweigert wird. Letzten Endes muss dies jede/jeder für sich selbst entscheiden. Legitim ist natürlich auch, die Aussage nicht gleich zu Beginn des Verhörs zu verweigern, sondern erst nach jeder Frage.
Verlangt, dass mit der nächsten Frage fortgefahren wird, die ihr ebenso verweigern könnt. Der Grund dafür ist, dass euch zum Ende des Verhörs kein Protokoll ausgehändigt wird aber eure Anwälte die Möglichkeit haben, alle Fragen zu notieren, um später Rechtsmittel einzulegen. Anhand dieser Informationen könnt ihr eine Einschätzung machen und rechtlich wie auch politisch besser dagegen vorgehen.
Fragen wie: Was haben sie vor 40 Jahren gemacht? Wie gut kennen sie Volker Staub oder Burkhard Garweg? Welche gemeinsamen Erlebnisse haben sie mit Daniela Klette? Wie stehen Sie zur RAF? haben nichts mit dem aktuellen Verfahren zu tun und dürften nicht gestellt werden. Dennoch kann das Gericht entscheiden, dass solche Fragen zulässig sind, um die „Glaubwürdigkeit der Zeugen“ zu prüfen. Doch woraus ergibt sich diese „Glaubwürdigkeit“? Unsere Anwälte müssen prüfen, ob solche Fragen rechtlich zulässig sind oder der Einschüchterung dienen. Nach § 241 Abs. 2 StPO dürfen Unzulässige, spekulative oder beleidigende Fragen verweigert werden.
Eine Unterschrift solltet ihr und eure Anwälte am Ende des Verhörs unbedingt verweigern, zumal sie auch nicht verpflichtend ist. Hingegen hat eine Unterschrift eher negative Konsequenzen, die eure Glaubwürdigkeit in Zweifel ziehen kann und zu neuen Vorladungen führt. Als Zeugen solltet ihr nämlich darauf gefasst sein, mehrfach vorgeladen zu werden, das kann sich über Monate und Jahre hinziehen – solange das Verfahren läuft oder neu eröffnet werden kann. Es gibt also keine Ruhe im Karton!
Beugehaft: Einschüchterung durch Eskalation
Verhöre, Hausdurchsuchungen, Besuchsverbote und Zensur sollen uns isolieren, einschüchtern und von unseren Gefangenen entfremden. Mit der Beugehaft soll ein massiver Druck – existenziell, familiär, finanziell – aufgebaut werden, um uns als Zeugen für die Anklage dienstbar zu machen. Kommt es aber zu einer zweiten Vorladung, kann der Repression wieder mit der Aussageverweigerung begegnet werden. Grund dafür sind die gesetzlich geregelten Verfahrensabläufe.
Nach einer Aussageverweigerung ohne rechtliche Grundlage kann das Gericht Beugehaft verhängen. Ein Beschluss darüber wird schriftlich zugestellt, wogegen Beschwerde mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden kann. Erst wenn die Beschwerde abgelehnt wird, folgt eine Ladung zum Haftantritt.
Die Beugehaft dauert maximal sechs Monate und wird unter regulären Haftbedingungen vollzogen – hat aber keinen Strafcharakter und muss sofort durch eine Aussagebereitschaft beendet werden. Daraufhin erfolgt erneut eine Vorladung zur Vernehmung, die wir in Begleitung unserer Anwälte wahrnehmen können.
Einige werden sich vielleicht entscheiden, Fragen bei der Vernehmung zu beantworten, das muss aber nicht sein und ergibt auch keinen Sinn. Erinnerungslücken und Nichtwissen, sind strafrechtlich nicht verfolgbar und stehen einer Aussageverweigerung in nichts nach. Dass Erinnerungen nach so vielen Jahren getrübt sind und zu einer ungewollten selbstbelastenden Falschaussage führen können, ist den Gerichten hinlänglich bekannt. Selbstbelastende Aussagen dürfen rechtlich verweigert werden. Unbedachte Antworten können hingegen andere belasten – bereits die Aussage „Person X hat gesagt…“ kann eine weitere Vorladung auslösen. Durch die Verfahrensabläufe werden wir also rechtzeitig über jeden Schritt informiert und können unsere Entscheidungen in Ruhe zusammen mit anderen Menschen, die uns nahestehen überdenken. Die rechtliche Beratung unsere Anwälte hilft uns dabei weiter.
Gegenöffentlichkeit und Mobilisierung
Auch wenn die Klassenjustiz nicht in unserem Sinne entscheidet, können wir durch solidarisches Handeln politische Stärke entwickeln. Das dient nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch anderen Menschen die politisch aktiv sind. Dazu sind aber vermehrt eigene Aktivitäten gefragt, die uns politisch fordern, während sich unsere Anwälte um die rechtliche Seite kümmern können. Gelingt es uns, uns aufeinander zu beziehen und Trennungen zu überwinden, stärkt das zudem unser Kräfteverhältnis und die Kämpfe gegen die Repression. Ob wir Erfolg haben, hängt maßgeblich von der Mobilisierung der Gegenöffentlichkeit und der Stärkung der Kämpfe ab. Natürlich werden nicht alle dabei sein, doch im kollektiven menschlichen Umgang wird sich Solidarität als Ort erweisen, an dem wir uns stärken können.
Aussichten und Perspektiven
Die Finanzierung von Anwälten und Bußgeldern sollte immerzu politisch öffentlich begleitet werden und lässt sich auch durch kreative Veranstaltungsformate umsetzen: Soli-Partys, Konzerte, Infoabende. Ob privat, in der WG oder öffentlich in einer Kneipe – wichtig ist, dass das Geld zurückfließt an die Stellen, die uns unterstützen. Flyer sind nach wie vor wirksam – besonders wenn sie persönlich übergeben werden. Gemeinsam mit der Roten Hilfe lassen sich Veranstaltungsorte finden, bei denen insbesondere auch zum Prozess von Daniela und den Zeugenvorladungen berichtet wird. Darüber hinaus sollte die aktuelle Kriminalisierung aller Protest- und Widerstandsbewegungen mit einbezogen werden. Es könnte eine riesige Party organisiert werden, bei der das Geld an die Rote Hilfe geht. Eine große, gemeinsame Soliparty wäre somit nicht nur finanziell sinnvoll, sondern auch ein starkes politisches Signal an uns alle, die wir gegen die Repression und für eine andere Gesellschaft zu kämpfen haben.








