Späte Rache der deutschen Justiz Zwei mutmaßliche Mitglieder der Revolutionären Zellen bald vor Gericht

Wegen dreier Brandanschläge in den 70er Jahren soll nun zwei Linksaktivisten im Rentenalter der Prozess gemacht werden.

»Ausgeliefert werden heißt nicht ausgeliefert sein«. Flugblätter mit diesem Motto werden derzeit bei linken Veranstaltungen verteilt. Sie informieren über die 78-jährige Sonja Suder und den 70-jährigen Christian Gauger, denen in Frankfurt am Main der Prozess gemacht werden soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, als Angehörige der »Revolutionären Zellen« (RZ) vor fast 35 Jahren an drei Brandanschlägen beteiligt gewesen zu sein, die Sachschäden verursacht hatten.

Suder wird zudem logistische Hilfe beim Überfall auf die OPEC-Minister in Wien im Jahr 1975 vorgeworfen. Die Anklageschrift stützt sich auf eine Aussagen des RZ-Aussteigers Hans-Joachim Klein. Allerdings wurde der in anderen Verfahren aktenkundig als unglaubwürdig bezeichnet. Eine weitere belastende Aussage stammt von einen RZ-Aktivisten, der bei einem Anschlagsversuch schwer verletzt und noch auf dem Krankenbett verhört wurde. Er hat die Aussage, deren juristische Verwertung strittig ist, längst widerrufen.

Mehr als drei Jahrzehnte lebten Suder und Gauger im Exil. 1978 hatten sich die Medizinstudentin und der Psychologiestudent dem zunehmenden Fahndungsdruck entzogen. Zuvor waren sie in der linken Szene der Mainmetropole aktiv und hatten viele Veranstaltungen und Demonstrationen mitorganisiert. Es waren die Jahre, als ein Buchhändler Joschka Fischer in der Stadt eine wichtige Figur in der dort starken Spontibewegung eine Art Vorläufer der Autonomen gewesen war. Nur wenige Jahre später sollte er zusammen mit vielen seiner Spontifreunde Mitglied der Grünen werden und den Marsch durch die Institutionen antreten, der im Außenministerium endete.

In dieser Zeit begannen die Untergetauchten in Frankreich damit, sich eine neue Existenz aufzubauen. Sie lebten vom Verkauf auf Flohmärkten und führten ein unauffälliges Leben. Im Jahr 2000 waren die beiden entdeckt und auf Grund eines Internationalen Haftbefehls festgenommen, aber nach einigen Wochen wieder entlassen worden. Die ihnen vorgeworfenen Taten seien nach französischem Recht verjährt, erklärte ein Richter. Im Nachhinein erlebten Suder und Gauger die Verhaftung wie eine Befreiung, denn nun war für sie das Dasein am Rande der Illegalität endgültig vorbei.

Sie lebten danach unter ihren richtigen Namen in Frankreich, schlossen eine Krankenversicherung ab und eröffneten ein Konto. Zudem nahmen sie Kontakt mit alten Freunden in Deutschland auf, zu denen sie seit ihrer Flucht keinen Kontakt mehr hatten. Dieses selbstbewusste Verhalten muss manche in der deutschen Justiz geärgert haben. Dort wurde nach Mitteln und Wegen gesucht, die beiden doch noch anzuklagen. Im Jahr 2008 hatten sie Erfolg. Mit Verweis auf den Europäischen Haftbefehl wurden Gauger und Suder erneut verhaftet und nach einem juristischen Verfahren durch alle Instanzen im September 2010 nach Deutschland ausgeliefert und in der JVA Frankfurt-Preungesheim inhaftiert. Während Gaugers Haftbefehl wegen seiner lebensbedrohlichen Erkrankung Anfang Oktober außer Vollzug gesetzt wurde, musste Suder in Haft bleiben. Die Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe moniert, dass ihr von der Gefängnisverwaltung selbst Zeitungsabonnements verweigert wurden.

Mittlerweile bilden sich Unterstützungskomitees, die das Verfahren begleiten wollen. Ein weiteres Ziel sind verstärkte Informationen über linken Widerstand in den 70er Jahren. »Gauger und Suder sind keine Opfer, sondern bis heute politisch aktive Menschen«, erklärt ein Mitglied des Solikomitees. Sie lehnen auch weiter jede Kooperation mit der Justiz ab.