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Tod im Jobcenter

19. Mai 2011: Christy Schwundeck, eine Mitbürgerin mit nigerianischen Wurzeln,  möchte im Jobcenter Frankfurt Gallusviertel erreichen, dass ihr zur Überbrückung des anstehenden Wochenendes ein Betrag in Höhe von ca. 10 € als Vorschuss aus ihrem Hartz4-Anspruch bar ausgezahlt wird. Sie geht zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass die fällige Überweisung sie nicht mehr rechtzeitig erreichen wird. Diese Barauszahlung wird ihr von den Mitarbeitern des Jobcenters verweigert. Die Situation eskaliert!

Frau Schwundeck weigert sich in ihrer Verzweiflung ohne Geld das Amt zu verlassen. Auch der eingeschaltete Sicherheitsdienst kann sie nicht zum Gehen veranlassen. Es wird die Polizei gerufen. Im Laufe dieses Polizeieinsatzes werden zum einen die beiden Beamten mit einem Messer durch Frau Schwundeck verletzt, als auch Frau Schwundeck durch den Schuss aus der Waffe einer beteiligten Polizistin getötet.

Jetzt, knapp 9 Monate nach diesen tragischen Ereignissen möchte Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließen und die Akte ohne öffentliche Verhandlung schließen. Ihrer Ansicht nach habe die Beamtin bei dem Gebrauch ihrer Waffe in berechtigter Notwehr/Nothilfe  gehandelt.
Unserer Überzeugung nach ein falscher und fataler Entschluss, der dem berechtigten und nötigen Interesse an einer restlosen und zweifelsfreien Aufklärung der Geschehnisse zuwider läuft und das Vertrauen auch in unser Rechtssystem weiter untergräbt!

Zum einen reklamiert der Staat – wie in jeder Demokratie – das Gewaltmonopol für sich. Gerade deshalb muss jeder Fall, in dem ein Mensch durch Vertreter dieses Staates unmittelbar durch Gewalt zu Tode kommt, transparent und für jeden nachvollziehbar geklärt werden. Alle auftauchenden Fragen müssen öffentlich beantwortet werden! Diese Forderung besteht ganz unabhängig von einer evtl. Parteinahme für oder gegen eine der beteiligten Personen oder Gruppen.

Im vorliegenden Fall kommen aber noch einige Aspekte dazu, die eine intensive und öffentliche Auseinandersetzung unseres Erachtens zwingend erforderlich machen – dazu gehört unter Anderem auch eine öffentliche Gerichtsverhandlung zum tödlichen Schusswaffengebrauch.
Was sind nun diese besonderen Gesichtspunkte in diesem Fall?

Nun, da ist zum einen das Opfer, Christy Schwundeck. Eine weitgehend alleinstehende Frau, die in der Vergangenheit sicherlich schon oft auf Grund ihrer Hautfarbe mit Ablehnung und Diskriminierung durch  unserer Gesellschaft  konfrontiert wurde. Ein Mensch, der sich bedingt durch Erwerbslosigkeit in einer persönlichen finanziellen und emotionalen Ausnahmesituation befindet und  nun mit der direkten Aussicht auf ein Wochenende ohne jegliche Geldmittel  Verzweiflung verspürt.

Auf der anderen Seite steht erst einmal das Jobcenter mit seinen Mitarbeitern, seinen Dienstanweisungen und seinem Umgang mit „Kunden“. Wir möchten keinen der beteiligten Mitarbeiter des Jobcenter Gallusviertel etwas unterstellen – aber jeder, der schon einmal über eine gewisse Zeit Transferleistungen nach dem SGB II erhalten hat, ist sicher schon mehrfach auf Beschäftigte in den  Jobcenter gestoßen, die jegliche soziale Kompetenz vermissen lassen, die keinerlei Empathie ihrem Gegenüber entgegen bringen, sondern stattdessen bei den Leistungsbeziehern den Eindruck erwecken möchten, sie, also die Bezieher von ALG 2, seien Bittsteller und ihnen würde erstmal grundsätzlich misstraut und ihre Ehrlichkeit in Frage gestellt. Ein Verhalten, das ein konstruktives Miteinander unmöglich macht und bei den Betroffenen ein Gefühl der Hilflosigkeit sowie Agressivität verursacht.

Auch konnte man in der Vergangenheit schon wiederholt beobachten, dass das Handeln und die Dienstanweisungen der Jobcenter nicht im Einklang mit der aktuellen Rechtssprechung standen. Beispielhaft seien hier die Themenbereiche „eheähnlichen Partnerschaften“ und die „Kosten der Unterkunft“ erwähnt.

Wenn man dies alles weiß, ist es dann verwunderlich, das sich Frau Schwundeck nicht mit einem abschlägigen Bescheid zufrieden geben wollte? Das sie in ihrer Hilflosigkeit evtl. auch renitent wurde? Und warum war das Jobcenter mit dieser Situation augenscheinlich dermaßen überfordert, dass sie die Polizei hinzu ziehen musste?

Dies alles sind sicherlich Fragen, die nicht Gegenstand einer Gerichtsverhandlung sein können und werden – aber allein, dass der Fall dann weiter in der Öffentlichkeit präsent wäre und weiter über ihn berichtet würde, wird auch für eine Bearbeitung dieser Problematik und  eine dringend nötige Sensibilisierung aller Betroffenen sorgen.

Was aber unter allen Umständen vor Gericht geklärt werden muss, sind alle Fragen, die es unmittelbar zu dem tödlichen Schuss und den dazu führenden Vorgängen gibt:
–  & nbsp;     wie konnte die Situation nach Eintreffen von geschulten Polizeibeamten soweit eskalieren, das Frau Schwundeck ein Messer aus der Tasche zieht und damit die Beamten verletzt?
–        Warum gab es für die schießende Beamtin keine Alterrnative zum Schusswaffengebrauch?
–    Wenn es denn keine andere Möglichkeit gab: sollte es einer an der Waffe ausgebildeten Polizistin nicht Möglich sein, ihr Gegenüber mit einem gezielten Schuss zwar zu stoppen, es aber nicht gleich zu töten? Schließlich standen die Beamten einer einzigen Person gegenüber und nicht einer Übermacht!

Gerade in der heutigen Zeit, in der sich einerseits die Polizei über zunehmende Gewalt ihr gegenüber beschwert, andererseits aber immer wieder Berichte in den Medien zu finden sind, in denen der deutliche Eindruck entsteht, das ein rechtswidriges Fehlverhalten von Polizeibeamten für diese keine Konsequenzen hat und nicht verfolgt wird (Beispiele: Polizeigewalt bei Demonstrationen sogar gegenüber Unbeteiligten; mehr als mysteriöse Todesfälle von Migranten in Polizeigewahrsam)  ist es nötig, diese Fragen öffentlich aufzuarbeiten und vorbehaltslos zu klären!
Andernfalls sind allen möglichen Vermutungen und Gerüchten berechtigter Weise Tür und Tor geöffnet; das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe wird weiter beschädigt.

Darum lautet unsere Forderung:
Es muss ein öffentliches und ausführliches, neutrales  Gerichtsverfahren zur restlosen Klärung aller Umstände, die zu dem tödlichen Schuss führten geben. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit, wie ihn eine Einstellung des Verfahrens darstellt, ist nicht hinnehmbar und wird der tiefgreifenden  ‚Bedeutung der tragischen Ereignisse in keinster Weise gerecht!