Hiermit beantragen die Unterzeichner Gottfried Ensslin und Helge Lehmann die Neuaufnahme des Todesermittlungsverfahrens in der Sache der am Morgen des 18.10.1977 in der III. Abteilung, 7. Stock der JVA Stuttgart Stammheim in ihren Zellen tot aufgefundenen Gefangenen Andreas Baader und Gudrun Ensslin sowie die ebenfalls an diesem Morgen in ihren Zellen schwer verletzt aufgefundenen Gefangenen Jan-Carl Raspe und Irmgard Möller.
Begründung:
Noch vor der offiziellen Feststellung des Todes ging am Morgen des 18.10.1977 um 8.53 Uhr eine dpa-Meldung über die Fernschreiber, dass laut Mitteilung des baden-württembergischen Justizministeriums Andreas Baader und Gudrun Ensslin Selbstmord begangen haben.
Noch vor den kriminaltechnischen Untersuchungen in den Gefängniszellen verkündet Regierungssprecher Bölling im Namen der Bundesregierung, der Partei- und Fraktionsvorsitzenden der vier Bundestagsparteien sowie der Ministerpräsidenten von vier betroffenen Landesregierungen, dass die Gefangenen „das Mittel der Selbstzerstörung eingesetzt haben“. Noch vor der amtlichen Obduktion erklärt schließlich Bundespräsident Scheel um 20.15 Uhr in einer Rundfunk- und Fernsehansprache, dass die vier Gefangenen in Stammheim Selbstmord begangen bzw. einen Selbstmordversuch unternommen haben.
Der Leiter der Sonderkommission „Stammheim“, Günter Textor vom BKA, erklärte öffentlich, die SoKo habe von der Staatsanwaltschaft keinen entsprechenden über Selbstmord hinausgehenden Ermittlungsauftrag bekommen.1 Damit war die Ermittlungsrichtung von vorne herein einseitig fest gelegt und nicht mehr ergebnisoffen.
Bundeskanzler Helmut Schmidt erklärt am 20.10.1977 vor dem Bundestag: „Die Bundesregierung muß wegen des Ansehens Deutschlands in der Welt dringend erwarten, dass jene Vorgänge in einer über jeden Zweifel erhabenen Form untersucht, aufgeklärt und dass die Ergebnisse öffentlich vorgelegt werden.“
Es wird auf den folgenden Seiten nachgewiesen, dass diese offizielle Forderung nach einer vollständigen Aufklärung bis heute nicht erfüllt worden ist. Die Begründungen für die Einstellungsverfügung des Todesermittlungsverfahrens, es habe keinerlei Anhaltspunkte für eine strafrechtlich relevante Verursachung des Todes der Gefangenen Baader, Ensslin und Raspe sowie der Verletzungen der Gefangenen Möller durch Dritte ergeben, müssen aufgrund der in diesem Antrag aufgeführten Punkte im einzelnen neu untersucht werden.
„Wenn nur der Hauch einer Chance eines neuen Ergebnisses besteht, werden wir selbstverständlich neu ermitteln“, so Staatsanwalt König 1983.2
1. Der Waffenschmuggel
Generalbundesanwalt Rebmann teilte am 10.1.1978 dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Baden- Württemberg schriftlich mit, dass das Rätsel, wie die Handfeuerwaffen in die JVA Stammheim kamen, gelöst sei. Er sagte dann am 12.1.1978 vor diesem Ausschuss aus, der Verteidiger Arndt Müller habe unter anderem die bei Andreas Baader und Jan-Carl Raspe gefundenen Waffen in präparierten Aktenordnern ins Mehrzweckgebäude (MZG) geschmuggelt.3 Im Buch „Die Todesnacht in Stammheim“ wurde an Hand von Aussagen der kontrollierenden Vollzugsbeamten in Stammheim, Aussagen von Beamten des LKA Baden-Württemberg sowie durch eine Überprüfung im Testverfahren wider jeden begründeten Zweifel gezeigt, dass ein Waffenschmuggel wie von Kurt Rebmann beschrieben nicht möglich war.4 Ebenso wird die Aussage des Kronzeugen Volker Speitel vor Gericht5 berücksichtigt, in der er beschreibt, wie er Waffen und andere Gegenstände über die Anwälte in das MZG eingeschleust haben will.
Es ist während der Verhandlung gegen die Rechtsanwälte Müller und Newerla u.a. nachgewiesen worden, dass die Polizeibeamten, die für die Kontrolle der Anwälte im MZG verantwortlich waren und diese durchgeführten, jeweils bei ihren Kontrollen Metallsonden eingesetzt haben, die Aktentasche der Anwälte ausräumten oder von den Verteidigern ausräumen ließen, die Aktenordner durchblätterten und schüttelten und die Akten nicht in den Händen der Verteidiger beließen.6 Die von den Verteidigern befragten Polizeibeamten beschreiben die intensiven Kontrollen beim Zugang der Anwälte in das MZG.
Eine Untersuchung der Akte ohne einen Hohlraum zu bemerken, wie sie von den Polizeibeamten beschrieben wurde, war so nicht möglich.
Trotz der Erklärung Rebmanns kommt der Untersuchungsausschuss des Landtages Baden- Württemberg am 9.3.1978 in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis: „Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme muss die Frage, wie die Gefangenen in den Besitz von Waffen und Sprengstoff gelangt sind, letztendlich offen bleiben.“ 7
Es wird beantragt unter Berücksichtigung der hier aufgeführten Punkte sowie aller bekannten Informationen in einem Gutachten den von Kurt Rebmann beschriebenen Schmuggelweg zu untersuchen, um den Beweis seiner Unmöglichkeit zu erhärten.
2. Kommunikationsanlage
In den Akten des Todesermittlungsverfahrens (im folgenden TEV genannt) finden sich sowohl die Asservatenliste des aufgefundenen elektrischen Materials zum Bau einer Kommunikationsanlage aus den Zellen der Gefangenen im 7. Stock8 als auch ein Gutachten der Oberpostdirektion Stuttgart von Dipl.Ing. Otto Bohner.9
In der Einstellungsverfügung des TEV wird behauptet, die Gefangenen hätten sich durch eine gut funktionierende Gegensprechanlage über eine gemeinsame Selbsttötung verständigt. Mit dem im Gutachten aufgeführten elektronischen Material sowie den vorhandenen anstaltseigenen Radioleitungen war es in der Todesnacht nicht möglich, die behauptete Kommunikationsanlage funktionsfähig einzurichten, um sich auf diese Weise zu einem Selbstmord zu verabreden. Insbesondere deshalb, weil die dafür notwendige Radioleitung zu jenem Zeitpunkt unterbrochen war. Dies wurde in dem Buch „Die Todesnacht in Stammheim“10 anhand eines praktischen Versuchsaufbaus nachgewiesen.
Es wird beantragt, ein weiteres technisches Gutachten in Auftrag zu geben, um diesen Beweis zu erhärten.
3. Autos im Hof
Am Abend des 18.10.1977 nahm der Gefangene Werner W. aus Zelle 619 mit Blick auf den Innenhof an einer Diskussionsrunde in der JVA teil11. Er hat laut seiner Aussage nur wenige Stunden nach seiner Wahrnehmung aus seiner Zelle im 6. Stock in der Nacht vom 17.10. auf den 18.10.1977 in die JVA Stammheim einfahrende Fahrzeuge gesehen. Bei seiner zweiten Vernehmung am 2.11.1977 bestätigte er diese Wahrnehmung nochmals12.
Unterhalb der Unterschriften dieser Aussage befindet sich ein kurzer Nachtrag in dem es heißt, dass der Gefangene Werner W. seine Wahrnehmung in der Nacht vom 15.10. auf den 16.10.1977 gemacht habe.
Entgegen der sonst bei Vernehmungsprotokollen üblichen Praxis ist der Nachtrag nicht vom Aussagenden durch seine Unterschrift autorisiert. Es bleibt also offen, wie dieser Nachtrag zustande kam.
Es wird beantragt durch die Prüfung der Akten der Torwache eindeutig festzustellen, welche Fahrzeuge im Zeitraum vom 15.10. bis 18.10.1977 in die JVA Stammheim eingefahren sind. Des weiteren sind die zu dieser Zeit eingesetzten Beamten zu befragen, ob sie Fahrzeugen ohne schriftlichen Eintrag Einlass gewährten.
4. Feuertreppe
Anfang November 1977 bei einer Ortbesichtigung der JVA Stammheim durch Abgeordnete des Landtags Baden-Württemberg wird im Hof eine bis dahin unbekannte Tür entdeckt, die zu einer Feuertreppe führt. Über diese Feuertreppe13 gelangt man direkt in die III. Abteilung im 7. Stock.
Es wird beantragt zu klären, wer in der Nacht vom 17. auf den 18.10.1977 Verfügungsgewalt über die Schlüssel zu dieser Tür hatte.
5. Geräusche aus der Zelle 723
Der Gefangene Peter D. aus der Zelle 623 im 6. Stock hörte immer wieder Geräusche aus der Zelle über ihm. Er nahm an, dass sich dort die Zelle von Jan-Carl Raspe befand und Sport betrieben wurde. 14 Diese Zelle 723 war laut Belegungsplan lediglich vom 6.7.1977 bis 12.8.1977 von Helmut Pohl belegt und ansonsten nicht belegt. Peter D. hörte auch in der Nacht vom 17. auf den 18.10.1977 in der Zelle über sich Geräusche. Er meinte zu diesem Zeitpunkt, dass dort oben wieder Sport getrieben würde. 10 Minuten vor Mitternacht hörte er noch die Toilettenspülung.
Es wird beantragt zu ermitteln, wer sich in jener Nacht warum in Zelle 723 aufhielt und was die Person dort tat.
Geheimprotokoll einer Zeugenvernehmung
Foto: © 2012 by Schattenblick
6. Personalwechsel in der Todesnacht
In der Todesnacht taten laut Dienstplan zwei Justizangestellte in der III. Abteilung des 7. Stocks Dienst: Renate Frede und Hans Springer.15
Renate Frede hatte lediglich Bereitschaftsdienst und schlief laut Akten zwischen 0.30 Uhr und 5 Uhr morgens.
Dem unterzeichnenden Helge Lehmann sind vor kurzen zwei Seiten eines als „geheim“ deklarierten Vernehmungsprotokolls des LKA Baden-Württemberg mit Hans Springer vom 18. 10. 1977 anonym zugeleitet worden.
Laut diesem Vernehmungsprotokoll erhielt Springer kurz nach der Befreiung der Geiseln in Mogadischu einen Anruf von der Torwache der JVA Stammheim. Eine für ihn nicht genau identifizierbare Person gab ihm den Auftrag, der Innenwache im langen Flügel behilflich zu sein, wobei ihm mehrfach versichert wurde, dass die Überwachung im kurzen Flügel (in dem die RAFGefangenen untergebracht waren) gewährleistet sei. Gegen 3.30 Uhr sei Springer dann in die Kanzel zurückgekehrt.
Demnach war der Gefängnisflügel, in dem am Morgen des 18. 10. die Toten bzw. Schwerverletzten gefunden wurden, für drei Stunden ohne wachhabende Aufsicht, während andere Personen die Überwachung übernahmen.
Es wird beantragt zu ermitteln, ob es üblich ist, von der Torwache aus personelle Verschiebungen innerhalb der JVA zu regeln.
Es wird beantragt, die seinerzeit im langen Flügel des 7. Stocks diensttuenden Beamten danach zu befragen, wie es zum beschriebenen Hilfeersuchen kam.
Es wird beantragt zu klären, wer in jener Nacht Dienst in der Torwache hatte bzw. von wem der besagte Anruf kam.
Es wird beantragt zu ermitteln, wer sich in jener Nacht zwischen 0.30 Uhr und 3.30 Uhr zur Überwachung in der III. Abteilung des 7. Stocks aufhielt und was die Person oder Personen dort getan haben.
Es wird beantragt, sämtliche als geheim deklarierte Akten zu diesem Sachverhalt beizuziehen.
Es wird beantragt zu ermitteln, wer laut Verteiler wann von diesen Akten Kenntnis erhielt.
Es wird beantragt aufzuklären, warum ausgerechnet diese Aussage Hans Springers als „GEHEIM“ deklariert wurde.
7. Todeszeitpunkte von Gudrun Ensslin und Andreas Baader
Der Todeszeitpunkt wurde von den Gutachtern Prof. Rauschke und Prof. Mallach für Andreas Baader auf die Zeit zwischen 0:15 Uhr und 10:15 Uhr des 18.10.1977 festgelegt, sowie für Gudrun Ensslin zwischen 1:15 Uhr und 11:55 Uhr.
Die Gutachter konnten beim Eintreffen am Morgen des 18.10.1977 die Leichen in den jeweiligen Zellen nicht sofort untersuchen16 und so wichtige Messdaten zur Ermittlung der Todeszeit nehmen. Bis zur Freigabe der Zellen verstrichen sechs Stunden, ehe die Richterin Rebsam-Bender und mehrere Begleiter diese zur Leichenschau betreten konnten.17
Im Buch „Die Todesnacht in Stammheim“ wurde ermittelt, dass mit dem damaligen Wissenstand auch ohne die Abnahme wichtiger Messdaten der Obduzenten Prof. Rauschke und Prof. Mallach am frühen Morgen eine genauere Eingrenzung der Todeszeitpunkte bei Andreas Baader und Gudrun Ensslin möglich gewesen wäre18.
Es wird beantragt, die Todeszeit von Andreas Baader und Gudrun Ensslin mit den heutigen Mitteln und den vorhandenen Parametern neu zu bestimmen.
8. Der fehlende Histamintest
Wie bereits bei dem Ermittlungsverfahren zum Tod von Ulrike Meinhof am 9.5.1976 weisen die Akten des TEV bei der angeblich durch Erhängung zu Tode gekommenen Gudrun Ensslin kein Ergebnis eines in diesen Fällen üblicherweise vorgenommenen Histamintests aus. Dieser Test beweist, ob ein Körper entweder tot oder lebend in die Schlinge kam. Das neuropathologische Gutachten von Prof. Jürgen Peiffer für die Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 20.01.1978 weist aus, dass die Nervenzellen nicht durch Sauerstoffmangel geschädigt sind und der Tod daher sehr bald eingetreten sein muss. Da bei Gudrun Ensslin kein Genickbruch festgestellt wurde, hätte der Todeskampf bei Erstickung aber einen längeren Zeitraum dauern müssen. Es wird beantragt, durch ein neues neuropathologisches Gutachten zu überprüfen, ob die Befunde Prof. Peiffers mit dem im Todesermittlungsverfahren dargestellten Ablauf einer Selbsterhängung Gudrun Ensslins vereinbar sind.
9. Der Stuhl in der Zelle von Gudrun Ensslin
Bei der Leichenschau wurde am Stuhl aus der Zelle 720 von Gudrun Ensslin von Prof. Holczabek auf der Sitzfläche Spuren entdeckt, die Mörtel, Haare oder Fasern sein können.19 Diese wurden asserviert und mit der Spur 12 bezeichnet. Eine Untersuchung dieser Spur fand nicht statt.
Prof. Rauschke fügte hinzu, dass sich mögliche Fingerabdrücke auf der Stuhllehne befinden und ordnete an, dass der Stuhl zur Sicherung aus der Zelle verbracht und gegen einen vergleichbaren Stuhl ersetzt wird. Diese Untersuchung des Stuhls nach Fingerabdrücken fand nicht statt.20
Es wird beantragt, die Spuren 12 und 13 (Mikrospurenabzug vom Boden der Zelle) mit den heutigen Methoden zu untersuchen. Es ist festzustellen, von welcher Beschaffenheit das Material der Spur 12 ist und was bzw. wem es zuzuordnen ist. Darüber hinaus ist der asservierte Stuhl auf Fingerabdrücke hin zu untersuchen und falls sich dort Fingerabdrücke finden, ist festzustellen, wem sie zuzuordnen sind.
10. Gudrun Ensslin: weitere Verletzungen
RA Heldmann stellt während der Obduktion fest, dass am Rücken, beginnend in der Höhe des ersten Brustwirbel bis 11-12 cm abwärts, eine fast regelmäßige Gitterzeichnung zu sehen ist. Ein Hinweis der Gutachter hierzu fehlt im Obduktionsbericht. Es kommen später noch weitere Verletzungen zutage, die im Obduktionsbericht nicht erwähnt werden. So sagt Prof. André vor dem Untersuchungsausschuss aus, dass im Bereich der Oberschenkel zwei bis drei kleinere Kratzverletzungen festzustellen waren. Prof. Hartmann spricht bei seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zusätzlich von vereinzelten Kratzern in der Leistengegend. Diese Verletzungen deutet der Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags als Folge „krampfender Bewegungen während des Todeskampfes“.21 p>
Diese Feststellung steht konträr zum Gutachten von Prof. Peiffer. Es wird beantragt, auch diese im Obduktionsbericht nicht aufgeführten Verletzungen in die Ergebnisfindung einzubeziehen und in einem neuen Gutachten zu ermitteln, dass in Anbetracht der Position, die Gudrun Ensslin zur Wand und zum Stuhl eingenommen hatte, diese Verletzungen in einem Todeskampf nicht hätten entstehen können. Hierzu sollen auch die Obduktionsfotos des Polizeifotografen Werner Michaelis herangezogen werden.
11. Gudrun Ensslin: Briefe / Schriftstücke aus der Zelle 720
Gudrun Ensslin teilte den Anstaltspfarrern Kurmann und Rieder am 17.10.1977 in einem persönlichen Gespräch mit, dass sie drei Schriftstücke in einer Mappe mit der Aufschrift „Anwalt“ in ihrer Zelle habe. Die Pfarrer sollten dafür sorgen, dass diese Schriftstücke dem Chef des Bundeskanzleramtes zugestellt werden, falls ihr irgendetwas zustieße.22 Die Schriftstücke wurden am 18.10.1977 von Generalbundesanwalt Kurt Rebmann beschlagnahmt. 23 Wie aus der dpa-Meldung vom 19. Oktober zu erfahren war, sind die drei Briefe aus der Zelle von Gudrun Ensslin bis 18:00 Uhr nicht im Bundeskanzleramt eingegangen. Bundesjustizminister Jochen Vogel habe die Briefe bereits zweimal in Stuttgart angemahnt, ihm sei jedoch von den dortigen Behörden gesagt worden, die Briefe müssten zuvor kriminaltechnisch untersucht werden.24
Schriftliche Aufzeichnungen am Tatort sind wichtige Beweismittel. Es wird beantragt, diese Schriftstücke aufzuspüren und ihren Inhalt offenzulegen, um zu prüfen, ob sie Hinweise zur Todesermittlung geben.
12. Andreas Baader: Schussdurchführung
Der tödliche Schusskanal ging vom Nacken oberhalb der Nackenhaargrenze schräg durch den Kopf und trat oberhalb der Stirnhaargrenze wieder aus. Über die Haltung der Pistole bei der Schussabgabe gibt es zwei widersprüchliche Untersuchungsergebnisse. Die gefundene Waffe wirft die abgefeuerten Patronenhülsen nach rechts aus, allerdings nur dann, wenn sie in normaler Schusshaltung, also mit dem Griff nach unten gehalten wird.25 Die gefundene Patronenhülse des angeblich tödlichen Schusses, von den Ermittlern als Spur Nr. 4 bezeichnet, lag rechts neben Andreas Baader. Die Waffe muss also mit dem Griff nach unten gehalten worden sein.26
Im Untersuchungsausschuss wird der Gutachter Prof. Rauschke gefragt, ob Andreas Baader den Schuss in sein Genick nur abgefeuert haben könne, wenn er die Pistole falsch herum, also mit dem Griff nach oben, gehalten hat. „Ja, das ist richtig“, antwortet der Gutachter. Ebenso bestätigt Prof. Mallach diese Haltung der Waffe als die einzig mögliche. Und Prof. Hartmann, einer der anwesenden ausländischen Gutachter und Direktor des Instituts für Gerichtliche Medizin der Universität Zürich, demonstrierte vor dem Untersuchungsausschuss die Haltung der Waffe mit dem Griff nach oben.27
Das Ergebnis der Spurenauswertung durch die Kriminalpolizei sagt dagegen, dass die Waffe mit dem Griff nach unten gehalten wurde28, was aufgrund der Position der Hülse rechts von Andreas Baader auch die einzig mögliche Position der Waffe gewesen sein kann.
Es wird beantragt, diesen Sachverhalt in einem neuen Gutachten aufzuklären. In dem Gutachten ist ebenfalls zu prüfen, ob es ohne Fremdeinwirkung möglich war, die Waffe aus Andreas Baaders Zelle so zu halten, dass ein daraus abgegebener Schuss den im Obduktionsbericht29 angegebenen Schussbahnverlauf nahm.
13. Andreas Baader: Das angeblich tödliche Projektil
Das angeblich tödliche Projektil von Andreas Baader ist laut Spurenauswertebericht30 die Spur 1, die sich rechts von Andreas Baader befindet.31 Im Spurenauswertebericht steht „Das abgefeuerte Geschoß drang nur noch mit schwacher Restenergie aus dem Schädel und blieb im unmittelbaren Bereich der Leiche liegen.“
Auf der Tatortskitze und den Polizeifotos ist zu erkennen, dass die Leiche von Andreas Baader leicht gekrümmt auf dem Boden lag. Da das angeblich tödliche Geschoss wegen geringer Restenergie aus dem Kopf getreten und rechts neben Baader gefallen sein soll ergibt sich, dass Baader bei einer Selbstbeibringung des Schusses seinen Oberkörper etwas nach rechts gedreht haben müsste. Hätte sich sein Oberkörper in einer Flucht mit seinen Beinen befunden, wäre das angeblich tödliche Geschoss aufgrund der geringen Restenergie in seinen Schoß gefallen. Durch das Drehen des Oberkörpers nach rechts entstand somit eine weitere Schwierigkeit bei der Schussabgabe.
Auf der gegenüberliegenden Wand findet sich ein Einschuss (Spur 5) und eine Blut- und Gewebespur (Spur 6). Die Spur 6 ist am 18.10.1977 auf dem Weg zur Untersuchung verschwunden, ein Polizeifoto mit der Foto-Nr. 58 existiert im Staatsarchiv Ludwigsburg.
Es wird beantragt in dem Gutachten zur Position der Schusswaffe auch diesen Punkt zu berücksichtigen, die Spur 6 aufzufinden und beide Spuren in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Darüber hinaus wird beantragt, durch Befragung erfahrener Kriminalisten einer Mordkommission zu ermitteln, ob es deren Praxiserfahrungen entspricht, dass ein aus nächster Nähe in einen menschlichen Schädel abgefeuertes
Projektil tatsächlich mit so wenig Restenergie direkt neben der Leiche zu Boden fällt oder nicht vielmehr eine gegenüberliegende Wand erreichen würde.
14. Andreas Baader: Schussentfernung
Mit Schreiben vom 21. Februar 1978, also einen Tag nach der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg, übersendet das BKA dem LKA Baden-Württemberg ein Gutachten zur Ermittlung der Schussentfernung.32 Der Vergleich von der auf Baaders Hautstück mittels der Röntgenfluoreszenzanalyse gemessenen Impulsrate mit der einer Schussabgabe auf Schweinehaut ergibt laut Gutachten eine Schussentfernung von 30-40 cm. Aufgrund der im Nacken befindlichen Einschussöffnung und der dort sichtbaren Prägemarke und dem Vorhandensein einer Schmauchhöhle wird von einem aufgesetzten Schuss ausgegangen. Der Widerspruch wird mit einer „Verschleppung von Pulverschmauchspuren“ erklärt.
Bei ausführlichen wissenschaftlichen Versuchen hat man festgestellt, dass Schmauchelemente eine erstaunliche Resistenz gegenüber verschiedenen Einflüssen physikalischer oder chemischer Art haben.
Es wird beantragt, durch ein Gutachten feststellen zu lassen, welche Impulsrate bei der Verwendung eines Schalldämpfers mit der gleichen Waffe aus der Zelle von Andreas Baader erreicht wird und ob mit welchen Handlungen eine Verschleppung von Schmauchspuren herbei geführt werden kann.
15. Andreas Baader: Die Prägemarke
Eine Prägemarke entsteht dann, wenn der Lauf einer Waffe bei einem tödlichen Schuss auf der Haut aufgesetzt wurde.33
Der Lauf der Waffe aus der Zelle von Andreas Baader wurde bei der Obduktion in der Nacht vom 18./19.10.1977 zum Abgleich der Prägemarke an die Einschussöffnung im Nacken gehalten. dabei wurde festgestellt, dass die Prägemarke nicht dem Originallauf der Pistole FEG 7,65 mm entspricht.34
Es wird beantragt zu ermitteln, ob eine andere Waffenkonstellation, z.B. mit einem aufgeschraubten Schalldämpfer auf der Waffe, aus Baaders Zelle, eine solche Prägemarke entstehen lässt.
16. Andreas Baader: Ballistischer Vergleich von Waffe und Projektilen
In der Zelle 719 wurden 3 Geschosshülsen und Geschosse gefunden.35 Es konnte im TEV kein Gutachten gefunden werden, dass feststellt, ob alle abgefeuerten Geschosse aus der Waffe stammen, die in der Zelle 719 von Andreas Baader gefunden wurde.
Es wird beantragt, mittels eines ballistischen Vergleichsgutachtens festzustellen, ob alle in Baaders Zelle gefundenen Projektile mit der dortigen Waffe abgefeuert wurden.
17. Andreas Baader: Veränderter Tatort
Auf den ersten Polizeifotos bis Bild-Nr. 6 ist die Lage des Kopfes von Andreas Baader auf einer Dreiersteckerleiste sowie eine Sonnenbrille eng bei seinem Kopf zu erkennen. Ebenso ist auf dem Bild-Nr. 5 deutlich zu sehen, dass entlang des Paravan kein Stromkabel, welches von oben nach unten verläuft, sichtbar ist.
Ab dem Polizeifoto Bild-Nr. 10 ist sichtbar, dass sich der Kopf von Andreas Baader in einer anderen Position auf der Steckerleiste befindet. Ab Bild 12 sieht man, dass die Sonnenbrille abweichend von der Position der ersten Bilder nun auf der Steckerleiste liegt und dass ein Kabel an der linken Seite des Paravan von oben nach unten verläuft. Auch ist die Blutanhaftung auf dem Dreierstecker deutlich verändert, was sich nicht durch die Wunde im Nacken erklären lässt. Diese liegt nicht auf dem Dreierstecker auf. Ein Tatort darf bei der Spurensicherung und -dokumetation auf keinen Fall verändert werden. Aufgrund der Tatortfotos wird ersichtlich, dass während der Spurensicherung Tatortveränderungen vorgenommen wurden.
Es wird beantragt, die Beamten, die sich am Morgen des 18.10.1977 in der III. Abteilung des 7. Stocks befanden, zu den Tatortveränderungen zu befragen.
18. Jan-Carl Raspe: Schussentfernung
Bei den Ermittlungen zur Schussentfernung wird lediglich eine grobe Bestimmung vorgenommen. Zur Begründung führt BKA-Gutachter Dr. Hoffmann an: „Genaue Angaben über die Schussentfernung können anhand des vorliegenden sehr geringen Spurenmaterials nicht gemacht werden.“36 Die Obduzenten übergaben ihm drei Gewebeteile von der Schussverletzung an der rechten Schläfe. An diesen stellt er mit Hilfe der Röntgenfluoreszenzanalyse „starke Bleispuren“ fest und schlussfolgert, dass der Schuss aus „nächster Nähe“ abgegeben worden sein muss.37 Eine genauere Bestimmung der Entfernung findet nicht statt. Die Menge der Bleispuren kann bei dieser Analysemethode bereits mit einer kleinen Probe ermittelt werden. Dr. Hoffmann hat mit der Röntgenfluoreszenzanalyse automatisch die Menge der Bleispuren erhalten (Impulsrate), mit denen eine genaue Schussentfernungsbestimmung hätte durchgeführt werden können.
Es wird beantragt, die Schussentfernung neu zu bestimmen.
19. Irmgard Möller: Röntgenaufnahme Thorax
Am Morgen des 18. 10.1977 wird Irmgard Möller mit vier Stichen in der Brust in ihrer Zelle aufgefunden, ein Stich hatte den Herzbeutel getroffen und die Lunge verletzt. Der „Stern“ schrieb: „Professor Hans-Eberhard Hoffmeister, der Möller am 18. Oktober in der Tübinger Universitätsklinik operiert, stellt einen ca. 7 Zentimeter langen Stichkanal fest. Der Stich, so der Arzt, muss mit ziemlicher Wucht geführt worden sein, da in der fünften Rippe eine mehrere Millimeter tiefe Einkerbung zu sehen ist. Diese Heftigkeit des Stichs ist von der Staatsanwaltschaft nie erwähnt worden.“38
Um die Entstehung der Verletzungen aufklären zu können, muss die damals angefertigte Röntgenaufnahme vom Thorax der Verletzten begutachten werden, denn der Verlauf des Stichkanals kann Aufschluss darüber geben, ob die Verletzung durch Fremdeinwirkung oder von eigener Hand erfolgt ist.39 Doch weder Irmgard Möller noch ihre Verteidiger hatten bisher Zugang zu diesen Unterlagen.40
Es wird beantragt, das Röntgenbild vom Thorax von Irmgard Möller in die Ermittlung einzubeziehen, um die Frage zu klären, ob der Stich durch Eigen- oder Fremdverschulden zustande kam.
20. Fehlende Fingerabdrücke auf den Waffen
Laut BKA-Gutachten wurden auf den Waffen, die in den Zellen von Baader und Raspe aufgefunden wurden, keine Fingerabdrücke festgestellt.41
Auch auf dem Anstaltsmesser in der Zelle von Irmgard Möller, mit dem sie sich die Stiche in die Herzgegend selbst zugefügt haben soll, wurden ebenfalls keine Fingerabdrücke gefunden.42 Es wird beantragt zu untersuchen, ob auf den Waffen Substanzen waren, die Fingerabdrücke auf dem Material nicht haften lassen.
21. Fehlende Schmauchspuren an den Händen der Gefangenen
Laut BKA-Gutachten43 wurden an den Händen von Andreas Baader und Jan-Carl Raspe keine signifikanten Schmauchspuren gefunden. Beide Gefangenen trugen keine Handschuhe. Beim Abfeuern einer Faustfeuerwaffe haften signifikante Schmauchspuren an der Hand des Feuernden. Jemand, der sich mit einer solchen Waffe erschießt, muss also zwangsläufig an mindestens einer Hand solche Schmauchspuren aufweisen.
Es wird beantragt, durch ein kriminaltechnisches bzw. gerichtsmedizinisches Gutachten zu ermitteln, ob es möglich ist, sich in einem geschlossenen Raum aus nächster Nähe in den Kopf zu schießen, ohne dass signifikant messbare Schmauch- bzw. Pulverspuren an mindestens einer Hand zurückbleiben.
22. Kronzeuge Speitel
Die Darstellung des Waffenschmuggels in die Zellen der Gefangenen im 7. Stock der JVA Stammheim basiert allein auf der Aussage eines einzigen Zeugen, dem Kronzeugen Volker Speitel. Er hat sich am 2. Oktober 1977 in Puttgarden den deutschen Behörden gestellt (Anmerkung: denn Speitel wusste, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag und er bei seiner Wiedereinreise in die BRD verhaftet werden würde). Generalbundesanwalt Kurt Rebmann sagte im Januar 1978 vor dem Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg aus, dass Volker Speitel erst nach dem 18. Oktober seine Aussage gemacht habe.44 Es ist während der Verhandlung gegen die Rechtsanwälte Müller und Newerla u.a. nachgewiesen worden, dass Volker Speitel bereits vor dem 18.10.1977 Angaben gegenüber OstA Lampe von der Bundesanwaltschaft gemacht hat und bereits vor diesem Datum zu umfangreicher Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden bereit gewesen ist. 45 Die Bundesanwaltschaft bestätigte im Prozess gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt im März 1985, dass Speitel vor dem 18.10.1977 bereits Aussagen gemacht hat. In diesem Prozess hatten die Anwälte Elard Biskamp und Michael Schubert darauf bestanden, dass Speitel als Zeuge erscheint. Sie konnten schlüssig vortragen, dass er schon kurz nach seiner Verhaftung Aussagen gemacht hatte. Die Bundesanwaltschaft bestätigte die Angaben der Anwälte durch die Feststellung, dass die von den Anwälten behaupteten Beweistatsachen so behandelt werden können, als wären sie wahr.46
Es wird beantragt, die schriftlich festgehaltene Aussage des Kronzeugen Volker Speitel nach seiner Verhaftung in Puttgarden sowie die entsprechenden Aktenteile aus den Verfahren Newerla/Müller und Klar/Mohnhaupt beizuziehen. Um zu klären, ob Volker Speitel schon vor seiner Verhaftung mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet hat, wird zudem beantragt, ihn persönlich zu vernehmen und seine eidesstattliche Aussage in das neue TEV einzuführen.
23. Verstecke hinter den Sockelleisten
Nach der Aussage von Volker Speitel soll eine größere Menge an Gegenständen in den 7. Stock geschmuggelt worden sein, darunter Waffen, Munition verschiedener Kaliber, Sprengstoff und sogar eine Kochplatte. Nach dem 18.10.1977 wurden die Zellen in der III. Abteilung nach Versteckmöglichkeiten durchsucht und es wurden auch solche entdeckt.47 Hinter Sockelleisten wurden Hohlräume gefunden, die die RAF-Gefangene angelegt haben sollen. Ein Bauarbeiter, der während der gesamten Bauzeit des Gefängnisses dort gearbeitet hat, gab hierzu in einem Interview wichtige Informationen. „Die Wände der Zellen sind aus massivem Beton der Güteklasse B600. Das heißt: 600 kg Zement auf einen Kubikmeter Kies. Der Beton ist extrem hart. Ob man in diesem Beton mit Essbesteck oder ähnlichen Gegenständen Hohlräume habe anlegen können, bezweifele ich.“ Nicht einmal mit einer herkömmlichen Bohrmaschine wäre das möglich, so der Bauarbeiter.48 Die mutmaßlichen Verstecke waren zum Teil an der Stirnwand der Zellen, also an einer Außenwand, die mit dem Beton der Güteklasse B600 erstellt wurde.
In der Zelle 716 von Jan-Carl Raspe wurde in der linken Ecke an der Stirnwand hinter der Sockelleiste ein Hohlraum gefunden, der groß genug war, um die gefundene Tatwaffe Heckler & Koch dort zu verstecken.49
Auch in der Zelle 71550 war eine Versteckmöglichkeit der gleichen Größe ebenfalls in der linken Ecke zur Stirnwand entdeckt worden.51
Der Aufbau und die Größe der beiden Hohlräume war nahezu identisch. Beim Anlegen eines solchen Hohlraumes mit einer Tiefe von 8,8 cm kommt man zwangsläufig nach einigen Zentimetern Putz an den harten Hochleistungsbeton der Außenwand.
Die Möglichkeit mit den in den Zellen vorhandenen Mitteln solche Verstecke anzulegen ist nicht plausibel untersucht worden.
Es ist weiter zu beachten, dass jede einzelne Zelle der III. Abteilung im 7. Stock regelmäßig und unangekündigt durchsucht wurde. Es gab zwei Arten der Kontrollen: Regelmäßige Sicherheitskontrollen und anlassbezogene Durchsuchungen. Bei den Sicherheitskontrollen wurden Fenstergitter, Türen und Schlösser auf ihre Funktionsfähigkeit hin geprüft, auch wurden z.B. alle Behältnisse für Kaffee, Tee oder Gewürze, Betten etc. durchsucht. Man hat ebenso darauf geachtet, ob Sockelleisten locker sind und dahinter Hohlräume als Versteck benutzt werden könnten.52 Bei den Sicherheitskontrollen wurden auch die Zellenböden und -wände auf Veränderungen hin untersucht.53
In den Zellen wurden bis zum 6. Juli 1977 täglich Sicherheitskontrollen durchgeführt54 und danach mindestens dreimal pro Woche, was möglichst in Abwesenheit der Gefangenen stattfand.55
Anlassbezogene Durchsuchungen fanden statt bei dem Attentat auf die BRD-Botschaft in Stockholm (24. April 1975), der Lorenz-Entführung (27. Februar 1975) und nach der Entführung von Schleyer am 5. September 1977.56 Diese wurden ausschließlich von Beamten des LKA Stuttgart vorgenommen.57 Bei diesen intensiven Durchsuchungen waren die Gefangenen für den Zeitraum der Durchsuchung in anderen Zellen untergebracht. Bei keiner der vielen Sicherheitskontrollen und Durchsuchungen wurden Waffen, Verstecke hinter den Sockelleisten oder Sprengstoff gefunden.
Es wird beantragt zu untersuchen, ob unter diesen Bedingungen und den baulichen Umständen solche Waffenverstecke mit den Mitteln der Gefangenen angelegt werden konnten.
24. Andreas Baader: Plattenspieler
Im Zuge der Kontaktsperre nach der Entführung Schleyers wurden auch umfangreiche Durchsuchungen der Zellen in der III. Abteilung sowie Beschlagnahmungen durchgeführt. Unter anderem wurde auch der Plattenspieler aus Baaders Zelle am 5.9.1977 bis zum nächsten Morgen beschlagnahmt und laut Akten58 vom LKA eingehend überprüft.
Laut offizieller Darstellung diente der Apparat Baader als Waffenversteck und enthielt eine Haltevorrichtung für eine Pistole.
Es wird beantragt zu ermitteln, wie die Untersuchung des Plattenspielers im Einzelnen vor sich ging und warum dem Gefangenen ein Gerät wieder ausgehändigt wurde, welches zumindestens besagte Haltevorrichtung, möglicherweise sogar eine Waffe enthielt.
25. Sprengstofffund in Zelle 721
Direkt nach der Todesnacht wurden alle Zellen der RAF-Gefangenen durch das LKA eingehend durchsucht. Die Zellen wurden zuerst beschrieben und dann die Hohlräume im Waschbecken und WC untersucht, der Boden genau kontrolliert und die Sockelleisten entfernt, um dahinter nach Versteckmöglichkeiten zu suchen.59 Außerdem waren nach der Todesnacht bis zum Umbau in der III. Abteilung keine Gefangenen mehr untergebracht.
Insgesamt in vier Zellen wurden vom LKA Baden-Württemberg bei diesen Untersuchungen nach dem Entfernen der Sockelleisten, teilweise unter Mithilfe von Spürhunden, Sprengstoff gefunden. Diese vier Zellen waren 1977 für mehrere Monate nicht von Gefangenen belegt.60
Bei der eingehenden Durchsuchung der Zelle 721 im Oktober 1977 wurde auch nach dem Abnehmen der Sockelleisten nichts gefunden.61 Am 11.11.1977 sollten dann in dieser Zelle die Gefangenen Josef Frustuck und Günter Köder als Teil eines Bautrupps Stemmarbeiten durchführen und den PVC-Boden entfernen. Sie begannen ihre Arbeit mit dem Entfernen der Sockelleisten. Nachdem die Leiste an der Stirnwand entfernt worden war, rollte ihnen ein kleines Päckchen mit Sprengstoff entgegen, das sie sofort einem Aufsichtsbeamten übergaben. Nach weiteren Untersuchungen des Verstecks fand sich dort noch mehr Sprengstoff in der Zelle.
Es wird beantragt zu untersuchen, wer den Sprengstoff zwischen dem 18.10.1977 und dem Beginn der Bauarbeiten im November 1977 dort versteckt hat.
26. Patronen im Estrich
Am 2. Januar 1978 gegen 15.35 Uhr wird mit einem Suchhund vom LKA Baden-Württemberg in der III. Abteilung, in der bereits alle nicht tragenden Wände abgerissen waren und der gesamte Flügel fast vollständig renoviert wurde, nach verstecktem Sprengstoff gesucht. Der Hund schlug neben der Toilette in der Zelle 719 an. Nachdem die Beamten den 3 cm starken Estrich an der Toilette entfernt hatten, fanden sie dort vier 9 mm Patronen mit NATO-Stempel.62
Auf der Suche nach der Herkunft der Patronen mit NATO-Stempel teilte das BKA dem LKA Stuttgart per Telefax mit, dass im August 1976 insgesamt 395.000 Patronen mit dieser Bodenprägung an das Innenministerium Rheinland-Pfalz geliefert worden waren.63 Ein Diebstahl aus dieser Lieferung wurde nicht bemerkt oder angezeigt. Es handelt sich also bei den in der Zelle 719 von Andreas Baader gefundenen 9 mm Patronen um Patronen aus staatlichem Besitz.
Es wird beantragt zu ermitteln, wie es den Gefangenen möglich gewesen sein soll, im Estrich Patronen aus staatlichem Besitz zu verstecken.
27. Schusslautstärke
Den Beweis, dass in der Todesnacht von Stammheim bei einem Selbstmord der Gefangenen hörbar Schüsse gefallen sein müssen, liefert das TEV selbst: in keiner Zelle wird ein Schalldämpfer gefunden.
Bei einem Schuss aus einer Faustfeuerwaffe ohne Schalldämpfer kann man von einem signifikanten Geräusch ausgehen, das sich von den üblichen Geräuschen unterscheidet. In der Todesnacht sollen nach offizieller Darstellung vier Schüsse abgegeben worden sein. Laut seiner Aussage lag der Gefangene Werner Z bis morgens um 6:00 Uhr in seiner Zelle 618 wach auf seinem Bett. Diese Zelle lag in der Nähe der Zelle von Andreas Baader. Gegen 1:00 Uhr hörte er aus seinem Radio die Nachricht über das Ende der Flugzeugentführung, ansonsten hat er die ganze Nacht in der JVA nichts wahrgenommen. Keiner der Gefangenen und diensttuenden Justizbeamten hat in dieser Nacht Schüsse gehört.64
Um festzustellen, ob Schüsse im Gebäude der JVA Stammheim gehört werden konnten, wurden von Helge Lehmann Tests mit Schreckschusswaffen ähnlicher Lautstärke wie den in Stammheim gefundenen Waffen und unter ähnlichen räumlichen Bedingungen durchgeführt.65 Bei mehreren Versuchen wurde mittels elektronischer Messung festgestellt, dass die Schüsse deutlich hörbar waren.
Es wird beantragt, im 7. Stock der ehemaligen III. Abteilung der JVA Stammheim Schusstests durchzuführen, um zu beweisen, dass Schüsse ohne Schalldämpfer auf jeden Fall innerhalb der Haftanstalt als solche identifiziert und gehört werden können.
28. Wartung der Überwachungsanlage
Die sog. Telemat-Anlage diente zur Videoüberwachung und bei aktivierter Funktion in den Nachtstunden als computergestützter Bewegungsmelder. Bei der Untersuchung der Telemat-Anlage am 9. November 1977 im Umschlussraum der III. Abteilung geht der Diplom-Physiker Dr. Rolf Martin zu Testzwecken bei aktiver Überwachung langsam durch die Kameras von Zelle zu Zelle. Zu keinem Zeitpunkt hat die Telemat-Warneinrichtung angesprochen.66 Die letzte Überprüfung der Anlage hatte nach der Entführung Hanns-Martin Schleyers und der Einführung des Kontaktsperregesetzes67 stattgefunden. Obwohl kein Wartungsvertrag für die Telemat-Anlage existierte, haben also während der Kontaktsperre Techniker die Anlage im Hochsicherheitstrakt gewartet.
Nach der Wartung während der Kontaktsperre reagierte die Alarmfunktion nur noch auf schnelle Bewegungen, während eine sich langsam bewegende Person nicht erfasst wurde, die Anlage aber weiterhin den Eindruck machte, als sei sie voll funktionsfähig.
Hiermit wird beantragt zu ermitteln, wer den Auftrag für die Wartung der Telemat-Anlage am 12.9.1977 erteilte. Ebenfalls ist zu ermitteln, wer die Wartung durchführte, und es ist festzustellen, welche Arbeiten an der Telemat-Anlage in der III. Abteilung im 7. Stock durchgeführt wurden.
29. Aktivität der GSG 9 in Stammheim
Nach aktueller Recherche berichteten während einem Interview zwei ehemalige Vollzugsbeamte unabhängig voneinander, dass die GSG9 nach der Todesnacht in Stammheim aktiv wurde.68
Hiermit wird beantragt zu ermitteln, wer den Auftrag gab, Beamte der GSG9 in Stammheim einzusetzen, was die Beamten der GSG 9 in Stammheim durchführten und über welchen Zeitraum sie dort tätig waren.
30. Abhören der Zellen
Am 17.3.1977 bestätigen der baden-württembergische Innenminister Schiess und Justizminister Bender, dass zwischen dem 25.4.1975 und dem 9.5.1975 sowie zwischen dem 06.12.1976 und dem 21.1.1977 Lauschangriffe auf RAF-Gefangene und ihre Anwälte unternommen wurden. Zur Frage, ob auch während der Schleyer-Entführung die RAF-Gefangenen in der JVA Stammheim abgehört wurden, erklärt der damalige Leiter der Abteilung 8 des Staatsschutzes beim LKA Baden-Württemberg, Hans Kollischon, dem Magazin „Der Spiegel“: „Es wäre doch idiotisch, wenn man solche Einrichtungen nicht nutzen würde, um das Leben Schleyers zu retten. Alles was machbar war, wurde gemacht.“69
Es wird beantragt zu untersuchen, ob in der Nacht vom 17.10.1977 auf den 18.10.1977 die Zellen des 7.Stocks der JVA Stammheim abgehört wurden und im positiven Fall sind die Aufzeichnungen sicherzustellen und auszuwerten.
31. Anruf Kurt Rebmann bei Hans-Jochen Vogel
Der 1977 amtierende Bundesjustizminister Hans Jochen Vogel stellte am 18.10.2002 in der ZDFSendung „Johannes B. Kerner“ fest, er habe am 18.10.1977 zwischen 5.00 und 5.30 Uhr durch einen Anruf des damaligen Generalbundesanwalts Kurt Rebmann vom Tod der RAF-Gefangenen Baader und Ensslin erfahren. Der Zeitpunkt, an dem die erste Zelle im 7. Stock der JVA Stammheim an diesem Morgen geöffnet wurde, war 7.41 Uhr, als die Vollzugsbeamten Gerhard Stoll und Willi Stapf die Zelle von Jan-Carl Raspe betraten.
Es wird beantragt, Herrn Hans Jochen Vogel zu seiner Zeitangabe und zum Inhalt dieses Telefongesprächs zu befragen.
32. Protokolle aus dem Krisenstab
Während der Entführung von Hanns Martin Schleyer wurden im Bundeskanzleramt zwei Krisenstäbe gebildet. In diesen Krisenstäben wurden Strategien zum Umgang mit den Entführungen und den RAF-Gefangenen besprochen und festgelegt.
Es wird beantragt, die Protokolle des Großen und Kleinen Krisenstabes sowie die Akten des Bundeskanzleramtes heranzuziehen, um zu prüfen, ob diese Beweismittel oder Hinweise auf die Todesermittlung ergeben.
Da aufgrund der oben aufgeführten Punkte nicht auszuschließen ist, dass es sich bei den Ereignissen in der Todesnacht in der JVA Stammheim um Straftaten handelt, die nicht verjähren, sehen wir den Antrag zur Neuaufnahme des Todesermittlungsverfahrens als begründet.
Berlin, den 18.10.2012
Fußnoten:
1 Kriminaloberrat und Leiter der SoKo Stammheim Günter Textor, STERN Nr. 45 von 1980; Oliver Tolmein et.al.: Nix gerafft, Hamburg 1987, S. 58
2 Staatsanwalt König in der taz vom 20.12.1983 zum Fall Stammheim
3 siehe Untersuchungsausschuss Landtag BW, Protokoll XII, S. 6-26
4 vgl. Helge Lehmann: Die Todesnacht in Stammheim Eine Untersuchung, Bonn 2012, S. 19ff
5 Vgl. richterliche Vernehmung Volker Speitel vom 4. Januar 1978, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 009, 002
6 siehe Antrag Rae Steiner und Werschak vom 12.7.1979, Az.: 2 1 StE 5-6/78
7 siehe Abschlussbericht Untersuchungsausschuss Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 7/3200, S. 91
8 siehe Anhang zum Gutachten der technischen Kommunikationsmöglichkeit vom 27.10.1977 mit der Bezeichnung In den Zellen vorgefundenes el. Material Akte im TEV beim Hamburger Institut für Sozialforschung (im folgenden HIS genannt) Bestand TE 010, 008
9 siehe das Gutachten vom 27.10.1977 Akte im TEV beim HIS Bestand TE 010, 008
10 siehe Helge Lehmann: Die Todesnacht in Stammheim Eine Untersuchung, Bonn 2012, S. 32ff sowie ergänzend:
Karl-Heinz Weidenhammer: Mord oder Selbstmord, Kiel 1988, S. 223ff
Pieter Bakker Schut: Stammheim, Kiel 1986, S. 495
Ermittlungsinitiative, Frankfurt 1978, S. 94ff
11 siehe Aussage Werner W. vom 19.10.1977, Akte im TEV beim HIS Bestand 004, 003
12 Aussage Werner W. vom 2.11.1977, Akte im TEV beim HIS Bestand 004, 003
13 Beschreibung der Feuertreppe durch KM Stumm, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 009
14 Aussage Gefangene Peter G. vom 21.10.1977, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 003
15 vgl. Aussage Renate Frede, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 003, 002 sowie Aussage Hans Rudolf Springer, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 003, 006
16 siehe Gutachten zur Frage der Todeszeit im TEV, S. 6 vom 14.11.1977, Akte beim HIS Bestand TE 001,001
17 Leichenschau vom 18.10.1977, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 001, 001
18 siehe Helge Lehmann: Die Todesnacht in Stammheim Eine Untersuchung, Bonn 2012, S. 89ff sowie S. 103ff
19 siehe Spurensicherungsbericht Zelle 720, Ensslin, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 004 sowie Protokoll II des Untersuchungsausschusses BW, S. 50 und S. 71
20 siehe Helge Lehmann: Die Todesnacht in Stammheim Eine Untersuchung, Bonn 2012, S. 101 und Karl-Heinz Weidenhammer: Mord oder Selbstmord, Kiel 1988, S. 114
21 siehe Protokoll II Untersuchungsausschuss BW, S. 63
22 siehe Aussagen Anstaltspfarrer Rieder und Anstaltspfarrer Kurmann, Akte im TEV beim HIS Bestand 003, 001
23 Dokumentiert im TEV Abschnitt VI, S.2
24 siehe dpa-Meldung vom 19.10.1977 im Anhang
25 siehe Spurenauswertebericht Zelle 719, Baader, Akte im TEV beim HIS Bestanbd TE 004, 005
26 siehe Spurenauswertebericht Zelle 719, Baader, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 005
27 siehe Protokoll II Untersuchungsausschuss, S. 35 und S. 104; Protokoll XV, S. 28
28 siehe Spurenauswertebericht Zelle 719, Akte im TEV beim HIS Bestanbd 004, 005
29 siehe Die Nachtobduktion Andreas Baader, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 001, 001
30 siehe Spurenauswertebericht Zelle 719, Akte im TEV beim HIS Bestanbd 004, 005
31 siehe Tatortskizze von Zelle 719 im Buch Die Todesnacht in Stammheim Eine Untersuchung , S. 85
32 siehe Schussentfernungsgutachten Baader, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 002, 004
33 siehe Schussentfernungsgutachten Andreas Baader, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 002,004
34 siehe Obduktionsbericht Andreas Baader, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 001, 001
35 Sicherstellungsbericht Zelle 719, Baader, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 005
36 BKA- Pulverschmauchgutachten II Raspe, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 008
37 BKA- Pulverschmauchgutachten II Raspe, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 008
38 siehe Artikel im STERN, Ausgabe vom 9.10.2002
39 siehe O. Prokop: Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, Berlin, 1960, Tabelle S. 158
40 vgl. Oliver Tolmein: RAF, das war für uns Befreiung, Hamburg 2005, S. 116
41 siehe Untersuchung Schusswaffe Baader, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 001, 002 sowie Untersuchung Schusswaffe Raspe, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 002, 001
42 siehe Untersuchungsbericht Messer und Rasierklinge aus der Zelle von Irmgard Möller, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 002,003
43 BKA Pulverschmauchgutachten I + II, Andreas Baader, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 005 sowie BKAPulverschmauchgutachten I, Jan-Carl Raspe, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 008
44 Untersuchungsausschuss Landtag BW, Protokoll
45 siehe Antrag RAe Steiner und Werschak vom 16.10.1979, Az.: 2 1 StE 5-6/78
46 siehe STERN vom 09.10.2002
47 Abbildung Sprengstofffund und Zündkapseln Zelle 721 mom 11.11.1977, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004,010
48 siehe Arbeiterkampf 1977, Nr. 118, S. 8
49 Spurenauswertebericht Waffenversteck Zelle 715, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 004
50 vom 13.09.1977 bis 04.10.1977 war die Zelle von Andreas Baader belegt, vgl. Zellenbelegungsplan
51 Spurensicherungsbericht Waffenversteck Zelle 715, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 009
52 siehe Aussage Klaus Miesterfeldt, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 003, 005
53 siehe Aussage Kurt Gmeiner, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 003, 003
54 siehe Hausverfügung vom 6. Juli 1977, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 003, 007
55 siehe weitere Hausverfügungen, Akten im TEV beim HIS Bestand TE001, 010 sowie TE 003, 007,
56 Aussage KHK Josef Ring, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 002, 009
57 siehe Aussage Klaus Miesterfeldt, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 003, 005
58 Aussagen des LKA zu der Durchsuchung am 5./6.7.1977, Akte im TEV beim HIS Bestand TE TE 002, 009
59 In der Zeit vom 18.10.1977 bis 28.10.1977 wurden die Zellen 709 bis 726 und die Zellen 768, 769 durchsucht, Akten im TEV beim HIS Bestand TE 001,005 TE 001,007 TE 001,008 TE 004,004 TE 004,009 TE 006,005
60 Nicht belegt waren die Zellen:
Zelle 723 vom 1.1.1977 bis 05.7.1977 und vom 13.8.1977 bis 18.10.1977
Zelle 721 vom 1.1.1977 bis 24.6.1977 und vom 19.8.1977 bis 18.10.1977
Zelle 768 vom 1.1.1977 bis 28.6.1977
Zelle 769 vom 1.1.1977 bis 18.10.1977
61 siehe Akte im TEV beim HIS Bestand TE 004, 010
62 Bodenstempel MEN 76-19, Sicherstellungsbericht Patronenfund, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 002,002
63 Bericht BKA zu den gefundenen Patronen im Estrich, Akte im TEV beim HIS Bestand TE 002, 002
64 siehe Aussagen Gefangene, Akten im TEV beim HIS Bestände TE 004,001 TE 004, 002
65 siehe Helge Lehmann: Die Todesnacht in Stammheim Eine Untersuchung, Bonn 2012, S. 62ff
66 Diplom-Physiker Dr. Rolf Martin vom LKA testete die Telemat-Anlage und berichtete vor dem Untersuchungsausschuss. Siehe STERN Nr. 45, 1980, S. 263
67 Das Protokoll wurde dem Untersuchungsausschuss vorgelegt und stammt vom 12.09.1977.
68 Interview zur Dokumentation von can.do berlin Stammheim 77/12 , dort einsehbar
69 siehe Spiegel-Heft 37/2007
20. Oktober 2012