Aus gesicherter Quelle erfuhren wir heute, dass die sich seit Dezember 2013 durch polizeilichen Psychoterror in die Flucht gedrängte Carmen Forderer erneut in (Untersuchungs-)Haft befindet. Ihr wird vorgeworfen, erneut einen Brand in einem Lebensmittelladen gelegt zu haben. Gleichzeitig erfahren wir, dass sie dies auch wohl eingeräumt haben soll. Und es bleibt abzuwarten, wie dieses Geständnis ggf. zustande kam.
Des besseren Verständnisses wegen hier noch einmal kurze Chronologie :
Carmen war bis November 2013 inhaftiert und innerhalb der letzten 10 Jahre in strenger Isolationshaft, in der JVA Schwäbisch-Gmünd, wo sie seitens diverser Bediensteter (zu denen auch die dortige Anstaltsleitung zählt) in einer Art-und Weise terrorisiert wurde, die als Folter bezeichnet werden muss. Sie war, wie sie mir in vielen Briefen schilderte, die sie mir im Laufe der letzten Jahre schrieb, nicht grundlos inhaftiert und hat auch kein Geheimnis bzgl. der Brandstiftungen und sonstigen Vorwürfen gemacht. Sie wurde in der JVA Schwäbisch-Gmünd wie ein wildes Tier gehalten und dementsprechend auf Anweisung der Anstaltsleitung behandelt. Auslöser war, dass sie derzeit zuvor durch Willkür-und Schikaneakte von Bediensteten, die sich hieraus wohl einen Zeitvertreib machten, bis zur Weißglut gereizt und provoziert wurde und sie dann in ihrer Not letztendlich keinen anderen Ausweg mehr sah, einen ihrer Peiniger anzugreifen. Derartiges verzeihen Vollzugsbehörden niemals …. und dementsprechend agieren sie. Fakt ist : Jeder und noch so friedliche Mensch dreht bei derartigem Terror irgendwann einmal durch … und genau das wird bei missliebigen Gefangenen provoziert.
Gegen Carmen wurde derzeit neben der eigentlichen Strafe auch die s.g. Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach langwierigem und zähem Kampf gegen Vollzugsbehörden und Staatsanwaltschaft schaffte es dann Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed aus München (den wir der Carmen vermittelt hatten) sie im November gegen Auflagen freizukämpfen. Zuvor haben Vollzug und Staatsanwaltschaft alles nur erdenkliche versucht, Carmen in einer Psychiatrie innerhalb des Maßregelvollzuges wegzusperren.
Carmen wurde dann auf Weisung des zuständigen Oberlandesgerichts gegen Auflagen ohne jede Vorbereitung auf ein Leben außerhalb des Knastes seitens des Knastes von einer Stunde auf die nächste auf die Straße gesetzt .Auch hiergegen hat RA Dr. Ahmed öffentlich Protest erhoben. Als Auflagen wurde seitens des Gerichts die s.g. elektronische Fußfessel, täglicher Hausarrest von 22.00 h – 6.00 h und neben weiteren Weisungen auch das Verbot des Mitsichführens von Feuerzeug und Streichhölzern angeordnet. Aufgrund der letztgenannten Weisung ergibt sich zwangsläufig, dass dem diese Weisung erteilende Gericht bewusst gewesen sein muss, dass Carmen zumindest als ‚gefährdet‘ eingestuft werden muss, denn solch Auflage kommt ja nicht von „ungefähr“ und einfach so zustande. Dieser Umstand wird ggf. noch von großer Bedeutung sein !! Carmen hätte nach so vielen Jahren und zudem Isolationshaft auf das Leben in Freiheit vorbereitet und gemäß auch in Bayern geltender Gesetze wiedereingegliedert werden müssen, und wieder einmal mehr zeigt es sich auch hier, dass all die „hehren“ Grundsätze innerhalb der bunt gemischten Strafvollzugsgesetze von denen, die sie umsetzten mussten, mit Füßen getreten werden, wenn es Geld kostet oder in Arbeit „ausartet“. Nachdem das Landgericht erstinstanzlich ihre Freilassung angeordnet hatte (bis zu der dann eine geraume Zeit verging) hätten die hierfür Verantwortlichen in der JVA Schwäbisch-Gmünd sie gem. § 35 StVollzG. lockern und beurlauben müssen. Dann wäre auch die Wohnungsfrage gänzlichst geklärt gewesen. Carmen wollte nach der Entlassung auf Dauer in die Dachwohnung ihres Bruders ziehen, was sich dann jedoch aus familiären Gründen (die uns nicht zu interessieren haben) so nicht mehr verwirklichen ließ. Sie wurde dann in einer Pension einquartiert .Dort kam es dann wohl innerhalb der gegen sie verhängten Ausgangs-sperre zu mehreren Fehlalarmen der elektronischen Fußfessel. Die Polizei lief dort auf und es kam zu überaus unerfreulichen und für Carmen auch sehr sehr peinlichen Szenen mit der herbeigeeilten Polizei, die dann mit Anzeige der Polizei wegen angeblicher Beleidigung endeten. Tja,- wer lässt sich schon ‚ruhig und gelassen‘ solch überfallartiges ‚Outen‘ durch die Polizei gefallen ? Verwunderlich …. oder auch nicht ist der Umstand, dass die Polizei genau dort aufläuft, wo sie doch angeblich laut elektronischer Fußfessel nicht sein soll… und das sie dabei einen derartigen Rabatz veranstaltet. Es könnte sehr wohl sein, dass all dies aus dem Grunde veranstaltet wurde um Carmen zu provozieren und wieder einmal mehr in chaotische Zustände zu versetzen. Mann/frau darf nämlich innerhalb der gesamten Geschehnisse nicht vergessen, dass das Gericht Carmen beileibe nicht gern und offensichtlich nur aufgrund der Urteile des EuGH zur Sicherungsverwahrung quasi ‚gezwungenermaßen‘ entlassen hat.
Carmen ist seit mehreren Jahren Mitglied in der Iv.I. und sie hat sich in all der Zeit nicht nur mit mir, sondern auch mit diversen anderen Iv.I. Leuten bundesweit geschrieben. Wir haben auf diese Weise versucht, die seitens des Knastes verabreichte Totalisolation für sie zu durchbrechen, die ihr in Schwäbisch-Gmünd verabreicht wurde. Man/frau muss wissen, dass sie selbst die s.g. „Freistunden“ allein absolvieren müsste und die Zelle nur in gefesseltem Zustand verlassen. Auch nach der Entlassung schrieb Carmen weiter an mich (u.a.) und sie schilderte, wie sehr sie sich einerseits über die Freiheit freue – wie belastend andererseits aber das Verhalten der sie überwachenden Polizei und die Auflagen seien. Sie könne sich nicht frei bewegen und durch den zeitlichen Hausarrest auch kein normales Leben aufbauen. Sie schrieb z.B. zuletzt „Erzähl mal ’nem netten Typen (so ich denn mal einen kennenlernen könnte) dass ich Abends um 22.00 h „zu Hause“ sein muss, weil ich Hausarrest habe“. Fakt ist, dass sie all das nicht mehr ausgehalten konnte. Nach dem letzten Vorfall schrieb sie dann im Dezember, dass sie genug von alledem habe und bevor die Provokationen noch mehr eskalieren, sie dann doch lieber „das Weite und die Freiheit“ suchen würde. Ich habe ihr natürlich sofort zurückgeschrieben (ihr Brief war leider eine Woche ‚alt‘, als er via Westerburg bei mir ankam) und hiervon abgeraten, weil zu vermuten sei, dass genau dies wohl seitens der Polizei beabsichtigt sei, damit: man sie wieder wegsperren könne. Und diesen „Gefallen“ sollte sie denen nicht tun. Ich bin jedoch nicht davon ausgegangen, dass sie ihre eher noch vage Ankündigung derart schnell verwirklicht und somit hatte ich auch keine Zeit mehr, sie mit ein paar guten Anlaufpunkten zu versorgen. Ende Dezember habe ich dann ihren letzten Brief vom 27.12.13 erhalten. Sie schrieb, sie sei nunmehr unterwegs und im Gegensatz zu vorher ginge es ihr besser. Jedoch klagte sie über eine Erkältung. Sie schrieb, dass die Menschen mit denen sie auf der Straße zusammenkäme, sehr nett seien,- aber zwischen den Zeilen war der ganze Stress, den so eine Flucht mit sich bringt sehr wohl zu spüren. Offensichtlich hat sie all das psychisch überfordert und ich denke, dass wenn sie tatsächlich erneut eine Brandstiftung begangen hat, dies die unmittelbare Folge des polizeilichen Terrors gegen sie war. Es drängt sich hier vehement die Frage auf, warum Knast, Gerichte, Polizei in der beschriebenen Art- und Weise agierten …. und mit welcher dahinterstehenden Absicht. Warum nur Behinderung, Willkür und Schikane, statt tatsächlicher Hilfe von Seiten der staatlichen Stellen ? Vielleicht weil „man“ wollte, dass die nur sehr widerwillig entlassene Carmen keinen „Fuß“ an den Boden bekannt und wieder rückfällig wird ? Um dann damit dahingehend „Politik“ zu betreiben, indem der verarschten Öffentlichkeit wieder einmal mehr vorgegaukelt wird, wie „sinnvoll“ und „notwendig“ das Instrument Sicherungsverwahrung doch ist? Ich bin mir sicher, dass es ganz genau so kommen wird.
Fakt ist, dass wenn sich der Vorwurf der erneuten Brandstiftung als zutreffend erweist, Carmen dann wohl als einerseits schuldunfähig …. andererseits aber in eine Psychiatrie (wahrscheinlich Taufkirchen/Vils oder Bayreuth) eingewiesen und als gemeingefährlich abgestempelt wird. Und das es dann für sie mit einem selbstbestimmtem Leben vorbei ist. Sie wird dann ein weiteres Opfer sein, welches sich dieses System auf deren Fahnen schreiben kann.
Wir wissen es noch nicht genau,- aber es steht zu vermuten, dass sie sich jetzt erst einmal in Untersuchungshaft in der JVA 88193 Ravensburg befindet. Ich habe ihr direkt per Einschreiben geschrieben und ihr versichert, dass sie nicht allein und verlassen ist. Antwort Ihrerseits steht natürlich noch aus – und ob sie tatsächlich dort ist, werden wir wissen, wenn sie geantwortet hat, oder das an sie gerichtete Einschreiben als unzustellbar zurückkommt.
Knäste sind – zumal in der betriebenen Art und Weise – überflüssig wie ein Kropf !!! Sie sind kontraproduktiv und schaden sowohl den Gefangenen als auch der Gesellschaft nachhaltig. Sie sind abzuschaffen und somit auch das Nazirelikt der Sicherungsverwahrung. Dies ist primäre Forderung der Iv.I. !
Mindestens 95% der Inhaftierten in geschlossenen Knästen erfahren nicht die gesetzlich vorgeschriebene Behandlung in Form resozialisierender Maßnahmen, – sie werden schlichtweg durch Sklavenarbeit zu Hungerlöhnen ausgebeutet und ansonsten weggeschlossen. Das wenige, was tatsächlich geschieht hat lediglich Alibifunktion. Das „ach-so-hehre“ Strafvollzugsgesetz ist überwiegend Makulatur und Augenwischerei. Rechtskonforme Verhältnisse werden seitens der Verantwortlichen der Öffentlichkeit vorgetäuscht .All dies outende Gefangene werden schikaniert und terrorisiert und von Knast zu Knast verlegt, vielfach auch in Isolationshaft verpackt. Rückfälle werden vorprogrammiert. Das ist die Realität in deutschen Knästen und beileibe nicht das, was der Bevölkerung in geschönten Filmchen und falschen Presseberichten vorgegaukelt wird. Aus gefangenen Tätern werden nach Verurteilung gefangene und vielfach langjährig gequälte Opfer der sich gegenseitig deckenden, mafiös strukturierten Repressionsmaschinerie.
P.Scherzl