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+++ Untersuchungsgefangener aus JVA Leipzig entlassen +++ Hungerstreik mit Teilerfolg beendet +++

Am sechsten Tag seines Hungerstreiks wurde Néstro gestern aus der JVA Leipzig entlassen. Wie zuvor berichtet, handelt es sich bei Néstro um einen der Angeklagten im Kontext der SilveterKrawalle am Connewitzer Kreuz.

Absurderweise begründete der Haftrichter am gestrigen Tag die Freilassung mit den selben Gründen, die drei Wochen zuvor durch den Anwalt angeführt und seitens des Haftrichters abgelehnt wurden – und das einen Tag vor der geplanten Haftprüfung am heutigen Donnerstag. Nach seiner Freilassung erklärte Néstro den Hungerstreik für beendet. Seine Forderung nach der Freilassung der drei Untersuchungsgefangenen bestehe zwar weiterhin, er habe aber „zumindest einen Teilerfolg erlangt“. Néstro erklärt weiter, dass die Fortsetzung des Hungerstreiks für ihn „außerhalb der Knastmauern keinen Sinn ergibt“.

Für uns ist die Entlassung von Néstro ein klares Zeichen, dass die Staatsanwaltschaft nach der Veröffentlichung des Hungerstreiks ihre fadenscheinige Begründung der Untersuchungshaft nicht weiter aufrecht erhalten konnte. Der Rechtsanwalt von Néstro schrieb zuvor in einer Presseerklärung, dass er die Untersuchungshaft für rechtswidrig hält und daher einen sofortige Freilassung geboten sei. Darüber hinaus besteht die Haltlosigkeit der Haft für die anderen beiden Silvester-Gefangenen fort.
Entgegen des Dementis der JVA Leipzig bestätigte Néstro in einem gestern geführten Interview, dass er sich sechs Tage im Hungerstreik befand. Aus Sorge vor Konsequenzen musste er jedoch JVA-intern anonym bleiben. Auch darüber hinaus scheinen sächsische Justiz-Anstalten nur bedingt in der Lage zu sein, ausreichend Fürsorge für die Gefangenen zu tragen, was beispielsweise durch den Tod zweier Häfltinge im letzten Jahr in der JVA Leipzig oder die jüngste Aufdeckung von acht Tuberkulosefällen in der JVA Chemnitz belegt wird.

Wir, das Solidaritätskomitee 31.12., stellen fest, dass Néstros Hungerstreik den Repressionsapparat so unter Druck gesetzt hat, dass eine Freilassung unumgänglich war. Auch, wenn Néstros Forderungen nach der Freilassung aller drei Gefangenen noch nicht erfüllt ist, hat er hier zumindest einen Teilerfolg erlangt.
Leipzig, den 23.01.2020
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