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[update] Aachen: Die Sitzung des 22.Prozeßtages

Die Sitzung des 22. Mai begann mit der nochmaligen Behandlung des Themas der Reise von einer der Angeklagten mit Blablacar durch Frankreich. Die französische Zeugin hat einen Brief geschrieben, in dem sie mitteilt, dass sie nicht als Zeugin erscheinen wird, sie jedoch die Angeklagten auf einem Foto erkennen würde.
An diesem Punkt meinte der Richter, dass er keine weiteren Zeugen oderBeweise akzeptieren würde.
Deshalb wurde daraufhin mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft begonnen, welches sich als sehr lange und vage darstellte.

Die Anklage lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:
– Die Staatsanwaltschaft hat das Konzept „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten, welches das Argument gewesen war, das der Richter im Fall der Kameradin aus den Niederlanden angewendet hatte) genommen, um es umzudrehen und zu argumentieren, dass es viele Beweise gebe, die aufzeigen, dass die Angeklagten am Überfall teilgenommen haben.
– Die DNA-Proben, die im Inneren der Bank (Schraubenzieher) und in einer Tasche außerhalb der Bank (Kleidung, Perücke und Brillen) genommen wurden, belegen, dass die Angeklagten am Überfall teilgenommen hatten, obwohl es sich nicht beweisen lässt, dass sie zu einem anderen Zeitpunkt in Aachen gewesen waren. Ein weiteres Argument (um zu erklären warum die Räuber bei einem dermaßen professionellen Überfall Spuren von DNA hinterlassen hatten) ist, dass die Angeklagten sich bewusst waren, dass ihre DNA in keiner Datenbank vorkam und sie es sich deshalb erlauben konnten, sie dort zu hinterlassen, um sich so schnell wie möglich der
Werkzeuge und der Kleidung zu entledigen.
– Die Zugehörigkeit zur Bewegung der extremen Linken oder
anarchistischen Bewegung der Angeklagten, die internationalen
Verbindungen zu anderen Bewegungen und die Verbindung mit dem Umfeld der niederländischen Kameradin.
– Das Wiedererkennen einer Zeugin (Angestellte der Bank) von einer der Angeklagten auf einem Foto in einer Lokalzeitung. Außerdem wurde als erschwerend angesehen: Die psychologischen Folgeerscheinungen aller Angestellten, da die Räuber wussten, dass es sich um 18 Arbeiter innerhalb der Bank handelte. Die Vorstrafen von einer der Angeklagten
(Versuchter Diebstahl mit Gewaltanwendung) und im Fall der Frau, dass sie von den Zeugen als Kopf der Gruppe dargestellt wurde.
Deshalb wurden 9 Jahre für den Kameraden und 8,5 Jahre für die Kameradin verlangt.
Danach hielten die zwei Anwältinnen der Kameradin ihre Plädoyers:
– Die Anwesenheit der DNA in der Tasche lässt sich auch anderwärtig erklären. Außerdem gab die Expertin an, dass sich nicht bestimmen lässt, wie lange sich eine Spur bereits auf einem Gegenstand befindet, und dass sie zwischen Gegenständen übertragen werden kann.
– Die Zugehörigkeit zum anarchistischen Milieu belegt nicht, dass sie am Überfall teilgenommen haben, sie kennen beispielsweise viele Leute, die mit der Aktion sympathisieren, jedoch niemals eine Bank überfallen haben.
– Einige Zeugen haben ausgesagt, dass sie keine Frau bei dem Überfall gesehen hätten, während ein anderer angab zwei gesehen zu haben, wodurch man nicht belegen kann, dass die Angeklagte der Kopf der Bande  gewesen sei.
– In Bezug auf das biometrische Gutachten, konnte keine der zwei
Angeklagten identifiziert werden.
Deshalb verlange sie die Freiheit ihrer Klientin.
Auch einer der Anwälte des beschuldigten Kameraden hielt sein Plädoyer:
– Er legte Nachdruck auf die illegale Abnahme der DNA (ohne Genehmigung eines Richters). Und darauf, dass die DNA des Schraubenziehers sich auf viele Art erklären lässt (einer der beweglichsten Gegenstände, die es gibt).
– Außerdem habe die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die politische Fragegelogen (vor allem bei allem, was mit den Ermittlungen der Mossos d’Esquadra, GAC, dem Urteil im Fall von Pilar, etc. zu tun hat).
– Der Angeklagte hat Familie in Frankreich, die er häufig besucht und, dass dies nicht beweist, dass er sich an einem der Tage in Aachen befunden hatte.
Auch er verlangte die Freilassung seines Klienten.
Die nächste Sitzung wird am 31. Mai stattfinden, bei der auch der zweite Anwalt des Kameraden sein Plädoyer halten wird. Wahrscheinlich wird es am nächsten Verhandlungstag, dem 7. Juni, zu einer Urteilsverkündung kommen.