Update zu den letzten Prozesstagen gegen Chris am 01. & 22. Juli

Bereits am Freitag, den 22. Juli fand der zweite Prozesstag im 2. Verfahren gegen Chris statt. Hier wird im vorgeworfen, Teil einer spontanen Demo in Stuttgart als Reaktion auf die rassistischen Morde in Hanau am 19. Februar 2020 gewesen zu sein. Wie am ersten Verhandlungstag am 01. Juli waren verschiedene Cops als Zeugen geladen, die zu einem Gerangel auf der Demo, nachdem diese durch die Cops grundlos aufgehalten wurde, ausgesagt haben.

Schlussendlich kam es am 2. Verhandlungstag ebenfalls zu keinem Urteil und nun soll zur Identifizierung erneut ein Gutachter hinzugezogen werden. Allerdings ist das Verfahren vorerst geplatzt, da es nicht möglich ist, innerhalb der gesetzlichen Fristen einen weiteren Termin durchzuführen. Das bedeutet, das komplette Verfahren gegen Chris wird zu einem späteren Zeitpunkt komplett von vorne aufgerollt werden müssen.

Ganzer Bericht unten.

Beide Prozesstage lang wurde diese Situation verhandelt. Dabei konnte der Genosse nicht sicher auf vorhandenen Videoaufnahmen identifiziert werden. Zwar sagte erneut, wie im vorangegangenen Verfahren zum Silvesterspaziergang, der Bulle Moritz Klaiber (ehemals beim Staatsschutz, mittlerweile im Führungsstab des Polizeipräsidiums Stuttgart) aus, er könne Chris eindeutig identifizieren, seine alleinige Aussage, ohne bspw. Erkennungsmerkmale zu benennen, hat bislang jedoch alleinig nicht gereicht.

Ebenfalls wurde der Polizeieinsatz als solcher durch die Verteidigung infrage gestellt, da nicht erkennbar ist, warum die Bullenkette die Spontandemonstration aufgehalten hat, als diese in normalen Tempo in eine Straße einbog. Vermeintliche Absprachen zur Route – wie die Bullen anfänglich noch behaupteten – gab es nicht, sondern wurden erst in der Einsatznachbesprechung durch die Polizeiführung erwähnt.

An diesem Umstand hat sich auch am 2. Verhandlungstag nichts geändert, da entsprechende Zeugen nicht geladen wurde. Stattdessen wurde das Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten von Chris gegen eine Geldauflage eingestellt, da kein entsprechendes öffentliches Interesse und Schwere der Strafe erkennbar sei. Diese Umstände treffen wohl auf Chris, alleinig wegen seiner Vorstrafen nicht zu. Auch hier zeigte sich erneut der Verfolgungswille gegen ihn als aktiven Kommunisten.

Schlussendlich kam es am 2. Verhandlungstag ebenfalls zu keinem Urteil und nun soll zur Identifizierung erneut ein Gutachter hinzugezogen werden. Allerdings ist das Verfahren vorerst geplatzt, da es nicht möglich ist, innerhalb der gesetzlichen Fristen einen weiteren Termin durchzuführen. Das bedeutet, das komplette Verfahren gegen Chris wird zu einem späteren Zeitpunkt komplett von vorne aufgerollt werden müssen.

Hier dürfen wir uns von den langsamen Mühlen der Justiz nicht aufreiben lassen. Es gilt, weiterhin solidarisch zu sein und weiterhin:

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