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Urteil im Polit-Verfahren gegen die Anatolische Föderation Österreich

Am 12.03.2019 kam es zu Verurteilungen gegen drei Vorstandspersonen des türkisch-linken Kulturvereins „Anatolische Föderation Österreich“.

Vorgeworfen wurde ihnen die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
3 von 4 Angeklagten wurden nach Paragraph 278b Abs. 2 – also der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden & zu bedingten Haftstrafen von 16 bzw. 20 Monaten verurteilt. Sie kündigten Berufung an, die Staatsanwältin gab keinen Kommentar ab. Das heißt konkret: sowohl der Freispruch eines Angeklagten, als auch die Verurteilungen sind bisher nicht rechtskräftig.

Vor dem Gericht wurden nach dem Urteil lautstark Parolen skandiert „Hoch die internationale Solidarität!“

Im ersten Zwischenbericht von Prozessreport (https://prozess.report), der Zusammenfassung der Zeug_innenbefragung und der Übersichtsseite gibt es mehr Informationen zum Prozess.

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