Heute (Anm. d. Red: 07. Dezember 2011) hat Philadelphias Bezirksstaatsanwalt Seth Williams bestätigt, was eigentlich schon lange bekannt ist: die Todesstrafe gegen den afroamerikanischen Journalisten Mumia Abu-Jamal ist verfassungswidrig. Nun verzichtet der Ankläger endgültig darauf, weiter auf eine Hinrichtung des seit 30 Jahren inhaftierten Menschenrechtsaktivisten zu drängen.
Bereits vier mal hatten US-Bundesgerichte festgestellt, dass das Todesurteil auf Rechtsbrüchen im ursprünglichen Verfahren von 1982 basiert. Zuletzt hat das der Oberste Gerichtshof der USA im Oktober 2011 klargestellt.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat jedoch bereits im Jahr 2000 festgestellt, dass das gesamte Verfahren „einen Bruch internationaler Mindeststandards für die Sicherung fairer Verfahren“ darstelle und deshalb ein neues Verfahren gefordert.
Das Todesurteil ist nun endgültig vom Tisch – ein großer Sieg für Abu-Jamal. Dennoch wird die Internationale Solidaritätsbewegung, unterstützt von zahlreichen Personen des öffentlichen Lebens und verschiedenen Länder- und Kommunalparlamenten, nun erst recht die Freilassung des seit 3 Jahrzehnten inhaftierten Journalisten fordern.
In Philadelphias Constitution Center werden am kommenden Freitag aus Anlass des 30. Haftjahrestages von Abu-Jamal Sprecher und Sprecherinnen aus den gesamten USA die Stimme gegen die anhaltende Inhaftierung erheben. Lebenslänglich ohne Entlassung im Gefängnis ist keine Alternative.
Begleitet wird der Jahrestag von Protesten und Veranstaltungen in Mexiko, Kanada, Frankreich, Großbritanien, der Schweiz, Österreich und der Bundesrepublik: z.B. am Samstag um 16 Uhr vor der Nürnberger Lorenzkirche.
Die Verteidigung von Mumia Abu-Jamal ist im Frühjahr 2011 vom Legal Defense Fund des National Association for the Advancement of Colored People (NAACP-LDF) übernommen worden, die in dem Fall eines der wichtigsten Bürgerrechtsverfahren in den USA erachten.
Berliner Bündnis Freiheit für Mumia Abu-Jamal
Berlin, den 07. Dezember 2011