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Wegen Teilnahme an G-20-Protesten: Der 18jährige Italiener Fabio V. darf das Gefängnis nicht verlassen

Seine Mutter stand am Freitag schon vor dem Jugendgefängnis auf der Elbinsel Hahnöfersand, um ihren Sohn abzuholen. Doch Jamila B. musste wieder umkehren. Obwohl das Amtsgericht Hamburg-Altona den Haftbefehl gegen den italienischen G-20-Gegner Fabio V. am Donnerstag aufgehoben hat, bleibt er in Untersuchungshaft – weil die Staatsanwaltschaft keinen Millimeter nachgibt. Der Justizskandal um den jungen Italiener, der während des G-20-Gipfels bei einem Polizeieinsatz im Industriegebiet Rondenbarg am 7. Juli festgenommen worden war und seitdem in Haft sitzt, weitet sich damit aus.

Die Amtsrichterin hatte den Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution von 10.000 Euro aufgehoben, da nur noch mit einer Verurteilung zu einer Jugendstrafe auf Bewährung zu rechnen sei. Vier Polizisten hatten den Angeklagten zuvor im Prozess nicht wiedererkannt. Doch das focht die Staatsanwaltschaft nicht an. Sie legte beim Landgericht Beschwerde gegen den Beschluss ein. Als die am Freitag abgewiesen wurde, zog die Staatsanwaltschaft vors Hanseatische Oberlandesgericht (OLG). Bis das entscheidet, bleibt Fabio in Haft.

Das sorgte für wütende Reaktionen. Am Samstag abend bewarfen 15 bis 20 Vermummte, wie der NDR am Sonntag berichtet, das Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft in der Innenstadt mit Steinen, Farbbeuteln und mit Farbe gefüllten Flaschen, zündeten auf der Straße vor dem Gebäude Autoreifen an. Diverse Scheiben gingen zu Bruch, die Feuerwehr löschte die Reifen. Die Polizei fahndete mit einem Großaufgebot, ohne Erfolg.

Auch in »sozialen Netzwerken« wie dem Kurznachrichtendienst Twitter, bei dem seit Wochen unter dem Hashtag #FreeFabio die Freilassung des Italieners gefordert wird, war die Empörung groß. In den Fokus wurde am Wochenende Berit von Laffert gerückt, die Staatsanwältin, die im Fall Fabio die Anklage vertritt. 

Bereits am Mittwoch hatte das Team der ZDF-Satiresendung »Heute-Show« den Fall aufgegriffen, als Quizfrage aufgemacht: »Dieser 18jährige sitzt seit vier Monaten in Haft. Die Anklage beruht allein auf seiner Teilnahme an einer Demo – er selbst soll keine Gewalt ausgeübt haben. In welcher Stadt ist Fabio V. angeklagt? A) Ankara B) Hamburg«.

Tatsächlich zweifeln immer mehr Fachleute an der Rechtsstaatlichkeit im Fall Fabio V.: Amnesty International Italien appellierte bereits Anfang Oktober an die deutschen Behörden, den Gipfelgegner freizulassen. Der Prozess wird mittlerweile nicht nur vom italienischen Konsulat in Hamburg, sondern auch vom Grundrechtekomitee und der »European Association of Lawyers for Democracy & World Human Rights« (ELDH, Europäische Vereinigung von Juristen für Demokratie und Menschenrechte) beobachtet.

In einer Pressemitteilung vom Mittwoch erklärte das Grundrechtekomitee, gegen Fabio V. lägen keine Beweise vor, die U-Haft sei »zu keinem Zeitpunkt« gerechtfertigt gewesen. Die Justiz setze den Kurs fort, G-20-Gegner zu »diffamieren«, Fabios Verfahren sei nur »eines der klarsten und schockierendsten Beispiel«. Die Entscheidung über den Haftbefehl liegt nun beim OLG, also dem Gericht, das diesen im Juli mit der Begründung bestätigt hatte, wegen seiner »schädlichen Neigungen« sei eine Verurteilung Fabios zu einer Haftstrafe ohne Bewährung zu erwarten.

Von Kristian Stemmler junge Welt 20.11.17