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Wieder deutscher Staatsbürger im Urlaub festgenommen: Rote Hilfe e.V. fordert Freilassung von Mehmet Y.

Der 44jährige war gemeinsam mit seiner Frau auf dem Weg in den Urlaub, als er bei der Einreise aufgrund einer sogenannten Interpol-„Red Notice“ auf Betreiben der türkischen Regierung bei der Ausweiskontrolle verhaftet wurde. Ihm droht nun die mögliche Auslieferung.

Mehmet Y. war während seines Studiums in den 90er Jahren in der Türkei politisch aktiv und wurde wie viele Studierende verfolgt, inhaftiert und gefoltert.

Im Jahr 2001 ist er schließlich nach Deutschland geflohen und wurde in Abwesenheit zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft verurteilt.

2009 wurde Mehmet Y. in der BRD eingebürgert. Die türkischen Behörden entließen ihn jedoch nicht aus der Staatsbürgerschaft, er besitzt deshalb sowohl einen deutschen als auch einen türkischen Pass.

Der Inhaftierte war in den vergangenen Jahren mehrfach innerhalb von Europa gereist und war nicht über das Interpol-Gesuch informiert.

Hierzu erklärt Heiko Lange, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:

„Wie oft soll es Erdogan und seinen Repressionsbehörden eigentlich noch gestattet werden, mit Hilfe von Interpol vermeintliche oder tatsächliche Oppositionelle im Exil verhaften zu lassen? Die türkischen Gefängnisse sind voll von politischen Gefangenen und das Regime geht mit äußerster Härte gegen linke Kräfte und soziale Bewegungen vor. Mit diesen willkürlichen Festnahmen und dem Missbrauch von Interpol muss unverzüglich Schluss sein. Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Freilassung von Mehmet Y.“

Y. war von der Grenzpolizei bei der Einreise nach Bulgarien erst für 24, später für 72 Stunden festgenommen worden. Morgen erwartet den Bonner Sozialarbeiter nun um 14 Uhr sein Prozess vor dem Bezirksgericht Varna, indem über eine mögliche Auslieferung entschieden werden soll.

„Mehmet Y. ist bis heute von der Folter gezeichnet und muss sich behandeln lassen. Eine Auslieferung darf gar nicht in Frage kommen. Auswärtiges Amt und Justizministerium müssen hier unverzüglich tätig werden und sich öffentlich erklären, statt sich aus diplomatischen Erwägungen wegzuducken.“, so Lange abschließend.