Am Donnerstag, den 10. März 2011, waren Günter Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler und Waltraud Liewald im Prozess gegen Verena Becker als ZeugInnen vorgeladen.
Mit ca. 70 BesucherInnen war der Prozesssaal restlos gefüllt, so dass weitere Personen vor der Türe warten mussten. Den Großteil der BesucherInnen stellten PressevertreterInnen und einige Personen, die die Vorgeladenen solidarisch begleiteten.
Der Prozess begann mit leichter Verspätung mit der Vernehmung Günter Sonnenbergs.
Der Vorsitzende Richter Wieland begann jede Vernehmung mit einer Moralansprache, mit der er die Ehemaligen über Appelle an deren Gewissen zu Aussagen provozieren wollte.
Sinngemäß sagte er in seiner Ansprache, dass die Ehemaligen nach ihren Verurteilungen und ihrer Zeit im Knast wieder in die Gesellschaft aufgenommen worden wären und daher in der Verantwortung und in der Pflicht stehen würden, vor dieser und der Geschichte für ihre Taten „gerade zu stehen“. Außerdem sagte er die Ehemaligen hätten die einmalige Chance an diesem Tag ihre Rolle in der Geschichte zu korrigieren und „reinen Tisch“ zu machen. Außerdem wies er darauf hin, dass für Einzelne dazu auch nicht mehr viel Zeit bliebe. Er verwies an der Stelle ebenfalls auf Silke Maier-Witt die bei ihrer Vorladung Aussagen gemacht hat und in ähnlichem Stil an ihre ehemaligen MitstreiterInnen appellierte endlich „Verantwortung zu übernehmen“.
Auf diesen Moralblock folgte bei jedem der Vorgeladenen ein Frageblock zu der Aktion gegen den Generalbundesanwalt Buback, der im April 1977 vom „Kommando Ulrike Meinhof“ erschossen wurde, Fragen zum Verhältnis zu Becker von damals bis heute, sowie nach Namen und etwaigen Führungspersonen. Darüber hinaus wurden Fragen zur Person, zu den Lebensumständen und den beruflichen Werdegang gestellt.
Michael Buback, Sohn des damals getöteten Siegfried Buback, welcher im Prozess als Nebenkläger auftritt, versuchte durch Fragen nach Größe und Ausbildung die prinzipielle Aussageverweigerung zu verwaschen. Besonders bei Günter Sonnenberg beharrte er auf der Frage nach seinen Bemühungen, sich über Ausbildung und Beruf wieder in die Gesellschaft einzugliedern.
Günter Sonnenberg sagte, dass er auf Grund seiner gesundheitlichen Situation er keinem Beruf nachgehen kann. Ihm wurde 1977 bei seiner Verhaftung in den Kopf geschossen und daraufhin 13 Jahre in Isolationshaft gesteckt. „Ich musste mit 22 Jahren alles neu lernen“, sagte Sonnenberg und erklärte dem Senatsvorsitzenden Wieland, „dass ihre Kollegen dafür verantwortlich sind!“. Dieser Ausspruch wurde seitens der Bundesanwaltschaft damit beantwortet, dass er anscheinend während der 13-jährigen „Isolationsfolter“ gar nichts gelernt habe.
Stefan Wisniewski erschien in einem Schwarzen Pullover mit der Aufschrift „´Scigajcie ten´slad 8179469“ vor Gericht, was soviel bedeutet wie „Verfolgt diese Spur“. 8179469 war die Mitgliedsnummer Bubacks in der NSDAP, was jedoch weder vom Gericht noch von der Presse bemerkt wurde. Im Nachhinein wurden Zettelchen an BesucherInnen ausgeteilt, die die Aufschrift auf Stefans Pullover erklärten.
Nach Wisniewski wurde Rolf Heißler vernommen, der zusammen mit allen anderen, die sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen hatten, von der Bundesanwaltschaft als feige beschimpft wurde. Als letzte war Waltraud Liewald vorgeladen und wurde nach dem gleichen Schema wie zuvor befragt.
Kurz vor dem Ende der Verhandlung entrollten drei AktivistInnen im Gerichtsaal ein Transparent mit der Aufschrift „Solidarität mit den 10 ehemaligen Militanten aus der RAF“ und erklärten „Damals wie heute: Terrorist ist der der verhungern lässt bombardiert und verhaftet“. Dazu wurde die Parole „Freiheit für alle politischen Gefangenen!“ gerufen.
Die Aktivistinnen wurden aus dem Gerichtsaal entfernt und nach kurzzeitiger Ingewahrsamnahme vor den Senat gestellt. Die Bundesanwaltschaft forderte eine Ordnungshaft von 3 Tagen.
Schlussendlich wurde ihnen jeweils eine Strafe von 150 Euro auferlegt, von denen bereits direkt nach dem Prozess ca. 200 Euro von solidarischen Personen gespendet wurden.
Bereits in der Mittagspause wurden zwei Transparente vor dem Gericht aufgespannt und Parolen gerufen. Woraufhin 2 Personen ihre Personalien abgeben mussten und Platzverweise angedroht bekamen.
Auch am frühen Morgen hingen zwei Transparente über eine der Stuttgarter Hauptstraßen die die Aufschrift trugen, „Terrorist ist der der verhungern lässt bombardiert und verhaftet“ und „Solidarität mit den 10 ehemaligen RAF Militanten“.
Die Vorladungen von Ehemaligen Militanten aus der RAF wird fortgesetzt: Am 24. März sind Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt, am 25. März mit Sieglinde Hofmann, Rolf Clemens Wagner und Irmgard Möller und am 31. März mit Siegfried Haag geladen.
Der Prozess findet vor dem Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, Stuttgart-Mitte, im Saal 153 statt und beginnt um 9.00 Uhr.
Zeigt euch solidarisch, lasst die GenossInnen nicht alleine und kommt zum Prozess!
Revolutionäre Geschichte aneignen und verteidigen!
Solidarität mit den 10 ehemaligen Militanten aus der RAF.
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
www.political-prisoners.net
www.nullaefinito.jimdo.com