Aus aktuellem Anlass ein Verweis auf einen Artikel im Göttinger Tageblatt. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat am Mittwoch entschieden, dass sich in Niedersachsen Polizeibeamte in ziviler Kleidung („Zivis“) künftig vor Beginn einer Versammlung dem Versammlunsgleiter vorstellen müssen.
Heitere Vorstellung. Das Gericht ließ allerdings ausdrüchlich eine Berufung zu, sodass davon ausgegangen werden kann, dass das Urteil wieder kassiert wird.
Link: Zivilpolizei darf bei Versammlungen nicht mehr unerkannt bleiben